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  1. #1
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    Tunesischer Humor

    Andere Länder, andere Sitten und mal wieder ein dicker Migrantenbonus für einen islamischen Kriminellen..............

    Nur aus Spaß mit brennendem Asylheim gedroht?

    Ein Tunesier sagte, er wolle die Unterkunft in Schmiedeberg abfackeln. Er sollte ein Jahr in Haft. Doch nun kommt es anders.

    Schmiedeberg. Der Fernseher blieb aus. Bei dem am Freitag zu Ende gegangenen Berufungsprozess gegen einen Tunesier am Landgericht Dresden sollte eigentlich ein Video vorgeführt werden. Auf der Aufnahme ist der 24-Jährige zu sehen. Er hatte im Oktober 2015 gedroht, das Asylheim Schmiedeberg abzufackeln. Später, bei seiner Verhaftung habe er dem Vize-Heimleiter gedroht, ihn abfackeln zu wollen (SZ berichtete). Der Bildschirm im Gerichtsaal blieb aber am Freitag schwarz. Denn der Angeklagte beschränkte seine Berufung auf die Rechtsfolgen. Das kommt einem Geständnis gleich.
    Das Video zeige den Asylbewerber. Er soll dabei gefilmt worden sein, wie er einen Benzinkanister aus dem offenen, kurz unbeaufsichtigten Heizungskeller des Asylheims in Schmiedeberg an sich nimmt. Anschließend hat er den Benzinkanister im Treppenhaus der Unterkunft abgestellt. Die Anklage wertet das als Drohung.
    Der gelernte Dachdecker, der 2014 nach Deutschland kam, habe mit der Kanister-Aktion erzwingen wollen, einen funktionierenden Internetanschluss zu bekommen. Obendrein soll er ohne gültiges Ticket im ICE erwischt worden sein, wollte sich aber einer Strafe entziehen, zeigte dabei Papiere von einer anderen Person vor.
    Der Mann, der bereits zuvor straffällig war, wurde im Juni am Amtsgericht Dippoldiswalde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt – Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen danach in Berufung, weil sie mit dem Urteil unzufrieden waren. Der Tunesier saß seither in Untersuchungshaft.
    Der Prozess wurde am Landgericht neu aufgerollt. Der Angeklagte beteuerte dort, es habe sich eher um einen Spaß gehandelt. Er wisse aber, dass er Fehler gemacht hat, sagte der Mann. „Ich konnte mich damals noch nicht so recht anpassen“, betonte der Angeklagte, der jetzt eine deutsche Verlobte habe und mit der Vergangenheit abgeschlossen habe. „Ich bereue alles.“
    Anklage spricht von Terror

    Der Verteidiger pflichtete ihm bei. „Mein Mandant hat nicht gewusst, dass das strafbar war und Folgen hat“, erklärte der Anwalt. „Wer die kulturellen Gewohnheiten hier nicht kennt und nicht in der hier geltenden Rechtsordnung aufgewachsen ist, für den ist das auch nicht so ersichtlich.“
    Darüber hinaus habe dem Angeklagten die Untersuchungshaft zugesetzt. Der Beschuldigte habe nun die Vorwürfe eingeräumt. Eine Bewährung sei auch angemessen, weil ein minderschwerer Fall vorläge. Der Angeklagte sei bei der Bedrohung des Vize-Heimleiters aufgebracht und zudem schon gefesselt gewesen – er hätte die Drohung nicht in die Tat umsetzen können.
    Der Staatsanwalt hält indes eine Bewährung für ausgeschlossen und fordert eine längere Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. „Auch in Tunesien sind Bedrohung, Nötigung und Betrug strafbar“, sagte er zu den Einwänden der Verteidigung. „Damit sind solche Taten doch nicht zu erklären.“ Die Aussage, das Schmiedeberger Heim anzuzünden, könne man sogar als „Androhung eines quasi-terroristischen Anschlags“ werten. Zur Tatzeit haben 120 Asylbewerber darin gewohnt.
    Und in der Unterkunft sei schon zuvor Feuer gelegt worden. „Es ging dem Angeklagten doch nur darum, seine Interessen durchzusetzen“, fährt der Ankläger fort. Die Drohungen seien keine leeren Worthülsen gewesen, zumal der Beschuldigte sich laut Zeugen erkundigt habe, wo sich im Heim eine Gasleitung befindet.
    Das Schöffengericht kippte schließlich das Dippoldiswalder Urteil, will dem Angeklagten aber noch eine Chance geben. „Die Zeit in Untersuchungshaft hat Sie erkennbar beeindruckt“, erklärte der Vorsitzende Richter. Die Kammer verurteilte den Tunesier zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten – auf Bewährung. Der Mann wird aus der Haft entlassen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
    http://www.sz-online.de/sachsen/nur-...t-3501451.html

    ......früher galt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und nun nehmen die Gutmenschen im Justizwesen diesem Tunesier ab, dass er nicht wusste, dass seine Handlungen strafbar sind? Tunesier sind nicht asylberechtigt, eine Abschiebung wäre das sinnvollste gewesen. Das der Kerl sich eine deutsche Verlobte zugelegt hat, dient wohl als Hemmnis für eine Abschiebung.
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  2. #2
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    AW: Tunesischer Humor

    Das der Kerl sich eine deutsche Verlobte zugelegt hat, dient wohl als Hemmnis für eine Abschiebung.
    Vermutlich so ein Gutmenschweibchenen, das meint, "deutsche Schuld" abtragen zu müssen und weil er ja so ein "Lieber" ist, konvertiert sie und trägt Kopftuch (und später Niqap) - und beweist damit nur: Islam ist nur was für geistige Tiefflieger!

  3. #3
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    AW: Tunesischer Humor

    So viel Feigheit vermutet man gar nicht bei den Anhängern einer Ehren-Kultur.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4

    AW: Tunesischer Humor

    Das sind bestimmt sprachliche und kulturelle Missverständnisse.

    Der Mann wusste, die Heizperiode steht kurz bevor und er wollte sich nur ein wenig Brennstoff sichern, damit ers auf seinem Zimmer im Winter warm hat.

  5. #5
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    AW: Tunesischer Humor

    Diese Schei*-Kuschelgerichte wieder mich an...

    Hier liegen gleich mehrere klare Straftaten vor ! Nötigung, Bedrohung, Androhung einer schweren Brandstiftung, Versuchte schwere Brandstiftung (entwendeter Benzinkanister, erkundigen nach einer Gasleitung !) - und der kriegt Bewährung ??

    Wer ist der Richter ? Ein Grüner ? Ein Linker ?
    Oder gar ein Migrant ?

    Alles heutzutage möglich...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  6. #6
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    AW: Tunesischer Humor

    Zitat Zitat von purusangus Beitrag anzeigen

    Wer ist der Richter ? Ein Grüner ? Ein Linker ?
    Oder gar ein Migrant ?

    Migranten sind zum Glück nicht so häufig auf den Richterstühlen zu finden aber Grüner oder Linker dürfte nicht so unwahrscheinlich sein. Die Justiz ist ja eine der Institutionen, die Rudi Dutschke im Auge hatte und es sind viele seiner Leute Anwälte und Richter geworden. Deshalb ist unsere Rechtsprechung inzwischen der blanke Hohn. Mörder laufen auf Bewährung frei rum, wenn sie Migranten sind und Schwarzfahrer landen im Knast solange es sich um Deutsche handelt und da schreckt man auch nicht davor zurück 85-jährige Damen einzubuchten.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7

    AW: Tunesischer Humor

    Der gelernte Dachdecker, der 2014 nach Deutschland kam
    <<<<<<< Das ist auch eine Art von Humor, ich bezweifele das es in Tunesien überhaupt handwerkliche Ausbildungsberufe mit Abschlussprüfung gibt.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  8. #8
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    AW: Tunesischer Humor

    Zitat Zitat von Der Kritische Beitrag anzeigen
    <<<<<<< Das ist auch eine Art von Humor, ich bezweifele das es in Tunesien überhaupt handwerkliche Ausbildungsberufe mit Abschlussprüfung gibt.
    Gibt es nicht. So wie in der Türkei und vielen anderen Ländern kommt ein Halbwüchsiger hinzu, guckt sich alles von den älteren Mitarbeitern ab und ist automatisch nach ein paar Jahren "ausgebildet". Es gibt keine Prüfung, kein Zeugnis und keine Berufsschule.
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  9. #9
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    AW: Tunesischer Humor

    Erdogan, zeig mich an und mach meinen Song bekannt....


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