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Hits: 1955 | 15.09.2016, 14:44 #1
Justizministerium verweigert Auslieferung eines Syrers, der daheim seine Ehefrau erschoss
Ein hier verhafteter Syrer war nach Österreich geflohen. Zwar nicht vor Krieg, aber vor Verfolgung, weil er in Syrien seine Frau getötet hat. Ihn an die syrischen Behörden ausliefern will man aber nicht.
Flüchtlingshilfe der besonderen Art
Die Österreichische Justiz leistet Flüchtlingshilfe der besonderen Art. Sie schützt einen mutmaßlichen Mörder vor Strafverfolgung in dessen Heimatland. Einen Auslieferungsantrag hat man abgelehnt, da Syrien kein sicheres Land sei und dort kein geordnetes Verfahren gewährleistet sein soll. „Ersatzweise“ darf er sich seit Dienstag vor dem Landesgericht Wr. Neustadt für seine Tat verantworten.
Wetten, das hat Nachahmereffekte.
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15.09.2016, 15:02 #2
AW: Justizministerium verweigert Auslieferung eines Syrers, der daheim seine Ehefrau erschoss
Was hat er denn schon groß getan? Die Ehefrau erschossen - pfff. Das ist seine Kultur und Tradition! Er kauft sich bei Bedarf eine neue Ehefrau.
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AW: Justizministerium verweigert Auslieferung eines Syrers, der daheim seine Ehefrau erschoss
Und jetzt sitzt er mit seiner reingewaschenen Ehre in Österreich und wird bis zum Sankt-Nimmerleinstag versorgt.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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15.09.2016, 15:18 #4schaut manchmal vorbei
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AW: Justizministerium verweigert Auslieferung eines Syrers, der daheim seine Ehefrau erschoss
Das ist unglaublich!
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15.09.2016, 21:07 #5
AW: Justizministerium verweigert Auslieferung eines Syrers, der daheim seine Ehefrau erschoss
„Ersatzweise“ darf er sich seit Dienstag vor dem Landesgericht Wr. Neustadt für seine Tat verantworten.
Syrien ist doch sicher, bis auf ein paar kleine Ausnahmen. Diese Auslieferungsanträge sind doch der letzte Dreck, wenn sich jeder in ein Land absetzen kann das nicht ausliefert, weil irgendwelche Sicherheitsbedenken bestehen.
Bei Mord sollte man generell dem Auslieferungsantrag entsprechen, unabhängig welches Land diesen Antrag stellt.
Er ist weder vor dem Krieg geflohen, noch ist er politisch verfolgt, es geht ihm einzig darum sich seiner Strafverfolgung in der Heimat zu entziehen."Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)
"Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)
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