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  1. #1
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    Wie das Landgericht Mainz über die Urteilsverkündung gegen einen Syrer nicht informierte

    Wie das Landgericht Mainz über die Urteilsverkündung gegen einen Syrer nicht informierte
    MAINZ - Ein hoch explosiver Strafprozess spielte sich da ab, vor dem Landgericht zu Mainz. Ein Syrer wurde verurteilt, weil er im April in Bingen-Sponsheim eine Flüchtlingsunterkunft angezündet und, um eine falsche Fährte zu legen, Hakenkreuze an die Wand geschmiert hatte.
    Das zunächst Unerklärliche: Im Terminplan für die Medienberichterstattung stand das Verfahren, das nach der Strafprozessordnung natürlich öffentlich stattzufinden hatte, nicht. Und noch am Montag, 5. September, dem Tag der Urteilsverkündung, teilte der Mediensprecher, Richter am Landgericht Bernd Hechenblaikner, auf Anfrage dieser Zeitung mit, das Verfahren sei noch bei der Staatsanwaltschaft, ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.
    „Das war objektiv falsch“, so Hechenblaikner am Freitag auf unsere Anfrage. Der Fehler liege einzig und alleine bei ihm. „Es war ein Versehen, es tut mir Leid, ich kann mich nur entschuldigen.“ Sein Fehler ärgere ihn sehr.
    Hechenblaikner ist seit acht Jahren Richter, also erfahren. Natürlich weiß er da, dass ein schlimmer Verdacht unvermeidlich ist: Dass vonseiten des Gerichts versucht worden sein könnte, den Prozess klein zu halten, den Termin womöglich zu verschleiern, um nicht rechtsextremistische oder anderweitig problematische Zuschauer in den Gerichtssaal zu bekommen. Jeder Richter in Deutschland, der so etwas versuchen oder tun würde, hätte mit schärfsten dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Mit einiger Sicherheit würde schon der mediale Druck dafür sorgen, dass seine Karriere zu Ende wäre.
    Meine Einschätzung: Der Termin sollte nicht verschleiert werden, um Rechtsradikale abzuhalten (was hätten sie schon bei diesem Prozess gewollt?!), sondern um das mediale Interesse und sonstige Interesse nicht auf den Prozess zu lenken.

    Der Richter Hechenblaikner betont und bekräftigt auf Anfrage mehrfach, so liege der Fall hier nicht. „Es wurde nichts absichtlich verschwiegen. Es war ein Versehen, mein Fehler.“ Mitte Juli sei Anklage erhoben worden, die Strafkammer habe Ende Juli Verhandlungstermine festgelegt, für den 31. August und den 5. September.
    „Ich hatte das Verfahren prinzipiell auf dem Schirm, habe die Terminierung aber nicht mitgekriegt, weil ich im Urlaub war.“ Er verschweige nichts und sei, gemäß seiner Aufgabe als Mediensprecher, stets kooperativ.
    http://www.allgemeine-zeitung.de/lok...e_17278589.htm

    Ach, ja, Fehler können ja mal passieren, auch so kardinale. Und so kann es auch passieren, dass selbst bei Nachfrage der Blick in den Terminkalender irgendwie getrübt ist.

    Der Syrer wurde dann zu 4 Jahren verurteilt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2

    AW: Wie das Landgericht Mainz über die Urteilsverkündung gegen einen Syrer nicht informierte

    Der Syrer wurde dann zu 4 Jahren verurteilt
    In einem zu Syrien vergleichsweise 5 Sterne Knast ... und danach? Gilt er als rehabilitiert und darf weitere Jahre den Vorzug des deutschen Sozialsystems genießen anstatt des Landes verwiesen zu werden.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  3. #3
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    AW: Wie das Landgericht Mainz über die Urteilsverkündung gegen einen Syrer nicht informierte

    Zitat Zitat von Der Kritische Beitrag anzeigen
    In einem zu Syrien vergleichsweise 5 Sterne Knast ... und danach? Gilt er als rehabilitiert und darf weitere Jahre den Vorzug des deutschen Sozialsystems genießen anstatt des Landes verwiesen zu werden.
    Es gab schon vor Jahren kuriose Urteile hinsichtlich der Integration von Straftätern, die nicht abgeschoben wurden, weil sie sich im Knast (während der Knastzeit) integriert hätten. Kein Witz! Ich meine, nach den vier Jahren zusammen mit der Verweildauer vor und während der Untersuchungshaft kommen schon die 5 Jahre zustande, nach denen ein Illegaler eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis - Niederlassungserlaubnis - erhält.

    Mal davon abgesehen wird der Bursche sowieso nicht abgeschoben werden, weil er nach Meinung der Juristen, Ärzte und Behörden entweder krank ist und hier besser behandelt werden kann, an einer Depression leidet, er sich im Heimatland keine Existenz mehr aufbauen kann, hier als integriert gilt, ihm im Heimatland Repressionen drohen, er keine Papiere merh hat, er zu einer ethnischen Minderheit gehört, die nicht Regierungspartei ist, er zwischenzeitlich ein Kind gezeugt hat, er eine Person mit deutschem Paß geheiratet hat, eine Stelle in Aussicht hat... (fehlt noch etwas, um alle Eventualitäten abzudecken?)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4

    Brandanschlag auf Bingener Flüchtlingsheim: Syrer zu vier Jahren Haft verurteilt

    Im April diesen Jahres legte ein junger syrischer Flüchtling (26) aus Protest ein Feuer in seiner Unterkunft und versuchte mit Hakenkreuzen an den Wänden die Polizei auf eine falsche Fährte zu führen. Das Mainzer Landgericht verurteilte den ehemaligen Bewohner der Unterkunft am gestrigen Montag zu vier Jahren Haft - wegen schwerer Brandstiftung.
    http://www.epochtimes.de/politik/deu...-a1934001.html

  5. #5

    AW: Brandanschlag auf Bingener Flüchtlingsheim: Syrer zu vier Jahren Haft verurteilt

    Immerhin hat er dadurch schon mal 4 Jahre Aufenthalt gesichert.

    Wie gehts dann weiter? Muss er Schadensresatz leisten?

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