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  1. #1
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    Flüchtlinge machen Urlaub in ihren Heimatländern - ZDF-Check: Heimatreisen sind legitim und keine Urlaubsreisen

    Unabhängigkeitsfeier in Eritrea
    Asylsuchende reisen in die Heimat


    Menschen aus aller Welt reisen dieser Tage nach Eritrea, genauer nach Asmara, um die 25-jährige Unabhängigkeit des Landes zu feiern - darunter auch in der Schweiz asylsuchende Eritreer, wie der norwegische Rundfunksender NRK berichtete und wie in der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» zu lesen war.

    «Menschen, die angeblich an Leib und Leben bedroht sind, sich aber gleichzeitig freiwillig an jenen Ort zurückbegeben, von dem sie flüchteten: Wie geht das zusammen?», fragt das Blatt.

    Wie die Sprecherin des Staatssekretariats für Migration (SEM), Léa Wertheimer, der «BaZ» sagt, seien auch die Bundesbehörden hellhörig geworden. Sie hätten Massnahmen getroffen, «um im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Rückreisen von Eritreern in ihr Heimatland nachzuweisen und gegebenenfalls Massnahmen zu verhängen.» Gemäss dem SEM sind bisher jährlich rund 20 Verdachtsfälle behandelt worden.
    http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-t...eimat-ld.83743

    Eigentlich ist das kein Novum, sondern Alltäglichkeit. Iranische Asylanten reisen in den Iran, geflüchtete Afrikaner nach Afrika, geflüchtete Kurden in ihre Heimat oft einmal im Jahr. Viele warten immerhin mit ihren Heimatreisen so lange, bis ihr Aufenthaltsstatus als anerkannte Asylbewerber oder Geduldete in trockenen Tüchern ist, was drei Monate, aber auch mal ein halbes Jahr oder Jahr dauern kann.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Unabhängigkeitsfeier in Eritrea Asylsuchende reisen in die Heimat

    Da diese Leute in ihrer Heimat nicht verfolgt werden, können sie problemlos dorthin reisen. Anders verhalten sich die tatsächlich Verfolgten. Sie betreten den Boden ihres Herkunftslandes nicht mehr, solange die Verfolger an der Macht sind.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Unabhängigkeitsfeier in Eritrea Asylsuchende reisen in die Heimat

    Wer dorthin zum Urlaub reisen kann, hat also offensichtlich keinen Fluchtgrund mehr - da würde ich dann die Wiedereinreise nach D schlichtweg verweigern da offensichtlich kein Asylgrund vorliegt.

  4. #4
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    AW: Unabhängigkeitsfeier in Eritrea Asylsuchende reisen in die Heimat

    Ich weiß von EINEM Fall, wo das wirklich so gehandhabt wurde. Mutter und Tochter aus Muselland, jammerten, sie würden verfolgt und mit dem Tode bedroht. Bekamen Duldung. Machten dann im Heimatland Urlaub, Tochte hat da auch geheiratet und wollte Ehemann importieren. Da haben (oh Wunder!) die deutschen Behörden gesagt: "Wenn ihr da Urlaub macht und heiratet, kann die Bedrohung nicht so groß sein." Und sie heimgeschickt.

  5. #5
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    Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Arbeitsagenturen beobachten immer wieder, dass Flüchtlinge, deren Asylverfahren positiv beschieden wurde, und die Hartz-VI Leistungen beziehen, ausgerechnet in dem Land Urlaub machen, aus dem sie flohen, weil sie dort angeblich verfolgt werden.

    Über das genaue Ausmaß ist noch nichts bekannt. Derzeit versucht sich das BAMF einen Überblick über die Lage zu verschaffen, was aufgrund datenschutzrechtlicher Belange schwierig ist. Eine derartige Reise kann unter Umständen die Aberkennung des Asylstatus zur Folge haben.

    Einem anerkannten Asylbewerber stehen demnach 21 Tage Urlaub im Jahr zu. Er braucht die Behörden jedoch nicht davon in Kenntnis zu setzen, wo er selbigen verbringt. Selbst wenn einem Sachbearbeiter der Urlaubsort bekannt ist, darf er ihn datenschutzrechtlich nicht an Dritte weitergeben.


    http://www.shortnews.de/id/1210715/v...erfolgt-werden
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6

    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Dazu habe ich 2 Fragen !
    1.Mit was für Papiere fahren/fliegen die in den Urlaub ?
    2.Wie finanzieren die das ??
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  7. #7
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Dazu habe ich 2 Fragen !
    1.Mit was für Papiere fahren/fliegen die in den Urlaub ?
    Mit denen, die Deutschland für sie ausstellt. Es gibt aber auch viele, die ihre Papiere nicht verloren und die Behörden schlicht angelogen haben.


    2.Wie finanzieren die das ??
    Nicht "die" finanzieren das, sondern wir.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #8
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Arbeitsagenturen beobachten immer wieder, dass Flüchtlinge, deren Asylverfahren positiv beschieden wurde, und die Hartz-VI Leistungen beziehen, ausgerechnet in dem Land Urlaub machen, aus dem sie flohen, weil sie dort angeblich verfolgt werden.

    Über das genaue Ausmaß ist noch nichts bekannt. Derzeit versucht sich das BAMF einen Überblick über die Lage zu verschaffen, was aufgrund datenschutzrechtlicher Belange schwierig ist. Eine derartige Reise kann unter Umständen die Aberkennung des Asylstatus zur Folge haben.

    Einem anerkannten Asylbewerber stehen demnach 21 Tage Urlaub im Jahr zu. Er braucht die Behörden jedoch nicht davon in Kenntnis zu setzen, wo er selbigen verbringt. Selbst wenn einem Sachbearbeiter der Urlaubsort bekannt ist, darf er ihn datenschutzrechtlich nicht an Dritte weitergeben.


    http://www.shortnews.de/id/1210715/v...erfolgt-werden
    Man muß noch ergänzen, dass diese Urlaube nicht nur eine Selbstverständlichkeit für die anerkannten Asylbewerber sind (es wird auch fleißig in den Iran geflogen), die nicht besonders vor ihrem Umfeld versteckt wird, sondern auch, dass sich diese Urlaube auf mehr als nur 21 Tage erstrecken. Wie sich dieser lange Verbleib im Heimatland organisiert, ist auf jeden Fall am Rande der Legalität. Der Briefkasten wird durch Vertraute geleert oder man läßt sich eben während seines Urlaubs im Heimatland krankschreiben.

    Woher das Geld für den Flug und die teuren Geschenke kommt, darüber darf natürlich spekuliert werden.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #9
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Flüchtlinge machen Urlaub, wo sie angeblich verfolgt werden

    Anerkannte Asylbewerber melden sich hierzulande ab, um für kurze Zeit ausgerechnet in das Land zu reisen, aus dem sie geflüchtet sind. Dies könnte ein Indiz sein, dass keine Verfolgung vorliegt.
    Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Das ergaben Recherchen der "Welt am Sonntag". Die Zeitung erfuhr von anerkannten Asylbewerbern, die arbeitslos gemeldet sind und für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisten. Anschließend kommen sie wieder nach Deutschland.

    Demnach hat es entsprechende Vorfälle in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, gehen aber davon aus, dass dies auch in anderen Regionen in Deutschland passiert.

    Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit bestätigte: "Es gibt solche Fälle." Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor. "Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor." Dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen.

    Der Datenschutz verhindert die Weitergabe der Infos

    Generell gilt: Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, ohne dass die Bezüge gesenkt werden. Ein solcher Urlaub wird im Regelfall genehmigt. Eine Pflicht, den Urlaubsort gegenüber dem Staat anzugeben, besteht bislang nicht.

    Ein Leistungsempfänger müsse "die Ortsabwesenheit mitteilen, die voraussichtliche Dauer, nicht aber, wohin es genau geht", erklärte die Bundesagentur. "Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, diese Informationen von ihm einzufordern."

    Sollte ein Betreuer im Jobcenter im Laufe eines Gesprächs durch gezielte Nachfrage von einer Reise etwa nach Syrien erfahren, "dürfte er diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde", so eine Sprecherin der Bundesagentur.

    Urlaub kann Indiz sein, dass keine Verfolgung vorliegt

    Die "Welt am Sonntag" erfuhr allerdings, dass das BAMF bereits im Juni Arbeitsagenturen in der Hauptstadt schriftlich aufforderte, Reisen von Asylberechtigten in Heimatländer der zuständigen Ausländerbehörde zu melden.

    Das Bundesinnenministerium weist auf europäische Regeln hin, wonach Reisen in den sogenannten Verfolgerstaat nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen können.
    Ein Sprecher machte dabei aber klar, dass es für einen nur vorübergehenden Aufenthalt in Einzelfällen auch nachvollziehbare Gründe wie etwa die schwere Erkrankung eines Angehörigen geben kann. "Handelt es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt."

    "Es verschlägt einem fast die Sprache"

    Der Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster (CDU), sagte: "Wenn das stimmt, verschlägt es einem fast die Sprache." Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, da die vorgebrachten Schutzgründe oftmals nicht stichhaltig sein könnten.
    http://www.welt.de/politik/deutschla...gt-werden.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  10. #10

    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Hier eine Meldung von 1998

    ...
    Asylanten auf Heimaturlaub. Die Reiselust der in Deutschland anerkannten Asylbewerber nimmt seit Anfang des Jahres stark zu. 219 Personen meldete der Bundesgrenzschutz dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in den vergangenen vier Monaten. Sie waren überwiegend mit Konventionspässen in ihr Heimatland gereist. Diese Papiere erhalten Asylanten und Personen, die Abschiebeschutz wegen politischer Verfolgung genießen, im Rahmen eines Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen vom 28. Juli 1951. Ein- und Ausreisestempel geben den Grenzern Auskunft über das „Urlaubsziel“ der angeblich Verfolgten sowie deren Nationalität: Sie stammen aus Äthiopien, Polen, dem ehemaligen Jugoslawien – und dem Irak, aus dem allein 158 Verfolgte wiedereinreisten.
    ...
    http://www.focus.de/politik/deutschl...id_170910.html

    Gabs damals mehr Klarheit über die Heimreisen als heute?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Reisea...%C3%BCchtlinge

    http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_fremden...nte/start.aspx

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20004241

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