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  1. #1
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    Illegale Flüchtlinge kommen über die Schweiz nach Deutschland

    In der Schweiz wollen sie nicht bleiben, sondern nach Deutschland:

    Neue FlüchtlingsrouteUnkontrollierte Abreise aus der Schweiz

    Viele Flüchtlinge aus Afrika suchen ihren Weg in die Schweiz. Aber bleiben wollen sie dort in der Regel nicht. Deutschland ist nicht weit und der Weg ist einfach.
    De Straßenbahn Nummer 8 fährt alle acht Minuten von der Schweiz nach Deutschland. Sie beginnt ihre Fahrt direkt vor dem Baseler Hauptbahnhof, zuckelt dann durch die Altstadt und landet nach einer halben Stunde schließlich in Weil am Rhein.
    Und neuerdings fahren mit dieser Tram keine Schnäppchenjäger aus der Schweiz, sondern ilegale Flüchtlinge aus Afrika, die nicht in der reichen Schweiz bleiben wollen, sondern lieber nach Deutschland siedeln:

    Doch neuerdings ist diese Straßenbahn mehr als nur ein Shuttle für „Schnäppli-Jäger“. Illegale Flüchtlinge aus Afrika nutzen die Tram, um in Deutschland einzureisen. So wie am vergangenen Donnerstag: „Endstation, bitte alles aussteigen“, tönt es aus den Lautsprechern, als die Straßenbahn die Haltestelle „Bahnhof/Zentrum Weil am Rhein“ erreicht
    Da die Schweiz ja kein EU-Land ist, wird an der Grenze kontrolliert, eigentlich. Und tatsächlich hat die Bundespolizei aufgerüstet. Sie kontrolliert nun.

    Tatsächlich hat die Bundespolizei ihre Präsenz am Grenzbahnhof Weil verstärkt.
    Nur schicken die Grenzpolizisten die Illegalen nicht dorthin zurück, von wo sie kamen, sondern setzen sie im weltgrößten Schilda aller Zeiten in den Zug nach Karlsruhe, denn

    Die Beamten nehmen die Personendaten der Flüchtlinge auf und setzen sie in den Zug nach Karlsruhe. Dort befindet sich das Landeserstaufnahmezentrum für Flüchtlinge.
    http://www.faz.net/aktuell/politik/f...ors_picks=true
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Illegale Flüchtlinge kommen über die Schweiz nach Deutschland

    Nur schicken die Grenzpolizisten die Illegalen nicht dorthin zurück, von wo sie kamen, sondern setzen sie im weltgrößten Schilda aller Zeiten in den Zug nach Karlsruhe
    Mit welcher offiziellen Begründung? Mit welcher rechtlichen Grundlage??
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3

    AW: Illegale Flüchtlinge kommen über die Schweiz nach Deutschland

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Mit welcher offiziellen Begründung? Mit welcher rechtlichen Grundlage??
    § 15
    Zurückweisung

    (1) Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen.

    (2) Ein Ausländer kann an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn

    1. ein Ausweisungsinteresse besteht,
    2. der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient,
    2a. er nur über ein Schengen-Visum verfügt oder für einen kurzfristigen Aufenthalt von der Visumpflicht befreit ist und beabsichtigt, entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder
    3. er die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien nach Artikel 5 des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt.
    https://dejure.org/gesetze/AufenthG/15.html

    Wenn man nur die ersten 3 Abschnitte des §15 Aufenthaltsgesetz liest, sollte man davon ausgehen, das die Grenzpolizisten diese direkt an der Grenze zurückweisen müssen und nicht in das Landeserstaufnahmezentrum weiterleiten dürfen.
    Was gilt als Asylantrag bei der Einreise ? meines Erachtens nach, das dieser in schriftlicher Form vorliegt oder langt es an der Grenze aus nur Asyl,Asyl zu fordern?
    Sollten die Grenzpolizisten diejenigen weiterleiten, die ohne schriftlichen Asylantrag kommen aber auf Grund verbalen Forderns nach Asyl weitergeleitet werden, so vermute ich das es eine direkte Weisung von vorgesetzter Stelle geschieht und das verstößt m.E. ganz klar gegen geltendes Recht.

    Bezüglich der Afrikaner scheint mir hier kein einziger auch nur im geringsten einen Asylanspruch zu besitzten, zumal sie bereits (Schweiz und die europäischen Länder an denen sie vorab gestrandet sind) aus einem sicheren Drittland einreisen wollen.


    Aber es steht in §15 (2) auch das unsägliche Wort kann und dieses führt zu einer schwammigen Auslegung des §15, denn kann ist verdammt dehnbar
    Geändert von Der Kritische (10.09.2016 um 12:17 Uhr)
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  4. #4
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    AW: Illegale Flüchtlinge kommen über die Schweiz nach Deutschland

    Maas'sches "Recht"!
    "...und dann gewinnst Du!"

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