Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF- 16. Februar 2016 - 1

Das Angebot gibt jungen Flüchtlingen Orientierung im deutschen Ausbildungs- undBeschäftigungssystem. Informationen erteilen Agentur für Arbeit oder Jobcenter.ZielgruppeZur Zielgruppe der Maßnahme gehören insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren, dieperspektivisch eine berufliche Ausbildung anstrebenund• Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang oder• Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sindund• die aufgrund ihrer persönlichen Situation (bspw. Fluchthintergrund, fehlendeOrientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, fehlendeMotivation zur Aufnahme einer Ausbildung in einem unbekanntenAusbildungssystem) Hemmnisse aufweisen bzw. aufgrund sozialerEingewöhnungsschwierigkeiten in einem fremden soziokulturellen Umfeld derbesonderen Unterstützung bedürfen, um sie für eine Ausbildung und / oder fürberufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise an den Ausbildungsmarktheranzuführen,• die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,• über keine berufliche – in Deutschland anerkannte – Erstausbildung verfügen,• über keine bzw. geringe berufliche Erfahrung verfügen,• über Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, den Inhalten der Maßnahme zufolgen und• wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. nochnicht eingegliedert werden können.MaßnahmezielZiel ist es, den jungen Flüchtlingen Orientierung im deutschen Ausbildungs- undBeschäftigungssystem zu geben, ihnen ausreichende Kenntnisse über Zugangswege,Aufbau und Funktionsweise des deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu vermitteln,damit sie eine eigenständige Berufswahlentscheidung treffen können und vorrangig eineAusbildung aufnehmen.Maßnahmeverlauf und InhalteDie individuelle Teilnahmedauer beträgt in der Regel vier bis sechs Monate. DieWochenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines ggf. vorgeschriebenenBerufsschulunterrichtes 30 Zeitstunden ohne Pausen und orientiert sich an derLeistungsfähigkeit und dem Entwicklungspotential der Teilnehmenden.Eine vorzeitige Beendigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder durch den möglichstfrühzeitigen Übergang in weiterführende Maßnahmen, wie bspw. Maßnahmen zurBerufsvorbereitung ist anzustreben!Die Maßnahme gliedert sich wie folgt:• Im Rahmen einer Einstiegsphase (die ersten zwei Wochen der individuellenTeilnahmedauer) soll ein erstes Bild über Integrationshemmnisse und eineEinschätzung zu vorhandenen Sprachkenntnissen der Teilnehmenden gewonnenund eine Standortbestimmung durchgeführt werden.• Ziel der Projektansätze ist es, dass die Teilnehmenden ihre Eignung und Neigungmit den Materialen Holz, Metall und Farbe sowie im Bereich Hauswirtschaft praktisch Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF- 16. Februar 2016 - 2erfahren und erproben können. Es sind mindestens drei Projektansätze durchgängigvorzuhalten, die den unterschiedlichen Interessen, Ressourcen und Kompetenzender Teilnehmenden Rechnung tragen.• Ziel der betrieblichen Phasen ist es, dass die Teilnehmenden die im Rahmen dervermittelten fachtheoretischen bzw. praktischen Kenntnisse und Erfahrungenpraktisch erproben können.Neben den Querschnittsaufgaben (Entwicklung der Schlüsselkompetenzen,Sozialpädagogische Begleitung, Elternarbeit, Netzwerkarbeit) hat der Auftragnehmerfolgende Fördereinheiten vorzuhalten, die abgestimmt auf den Förderbedarf derTeilnehmenden einzusetzen sind:• Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen,• Bewerbungstraining,• Sucht- und Schuldenprävention und• Grundlagen gesunder LebensführungEinkauf und Zugang zur MaßnahmeDie Bestellung des Standardproduktes „PerjuF“ liegt in der Hand der Agenturen für Arbeitund der Jobcenter. Deren Aufgabe ist es, aufgrund der örtlichen Arbeitsmarktbedingungenund des vorhandenen sowie des zu erwartenden Kundenpotentials entsprechendeFörderangebote zeitnah bereit zu stellen.Bei „PerjuF“ handelt es sich um eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichenEingliederung nach § 45 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III). Beim Einkauf dieserMaßnahmen findet das Vergaberecht Anwendung.Über den individuellen Zugang zur Maßnahme „PerjuF“ entscheiden die örtlichenVermittlungs- und Beratungsfachkräfte in jedem Einzelfall.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wc...22DSTBAI820010

Perspektiven für Flüchtlinge

Presse Info74/2015
vom

Angebote zur Arbeitsmarktintegration durch die Arbeitsagentur
Die Anzahl der Menschen, die vor politischer Verfolgung nach Deutschland fliehen und hier politisches Asyl bzw. die Gewährung internationalen Schutzes beantragen, steigt täglich an. Bei vielen geflüchteten Menschen ist die Bleibewahrscheinlichkeit aufgrund der politischen Situation in ihren Herkunftsländern hoch, so dass Fragen der Integration in Ausbildung und Beschäftigung von Bedeutung sind.
Rechtliche Änderungen und politische Entscheidungen haben mittlerweile eine Grundlage geschaffen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich verkürzt haben.
Gleichzeitig ist längst unbestritten, dass die Versorgung der Wirtschaft mit Fach-kräften nicht ohne die Instrumente der Zuwanderung gelingen kann.

„Um eine konsequente Integrationsperspektive für all diejenigen zu schaffen, die in Deutschland bleiben werden, sollten wir so früh wie möglich eine Ermittlung der Potentiale anstreben“ so Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz. „Daher haben wir nun auch in der Erstaufnah-meeinrichtung in Ingelheim damit begonnen durch unsere Vermittlungsfachkräfte Flüchtlingen Informationen zum Arbeiten in Deutschland zu geben und deren Kom-petenzen zu erfassen“. Seit Mitte August finden regelmäßig Informationsveranstal-tungen direkt in der Einrichtung statt.
Dadurch kann bereits die Wartezeit dazu genutzt werden ein Profiling der Qualifika-tionen und Fähigkeiten der Asylbewerber zu erstellen, das deren Ausbildungsstand, Arbeitserfahrungen und Berufsperspektiven systematisch erfasst. Werden die Men-schen später den einzelnen Kommunen zugeteilt, können die Kolleginnen und Kol-legen dort vor Ort bereits auf die erfassten Daten zugreifen.

Die Agentur für Arbeit Mainz hat sich ganz konkret auch personell auf die neue Si-tuation eingestellt. Seit 01.07.2015 arbeiten zwei Vermittlerinnen ausschließlich als Ansprechpartnerinnen für den Personenkreis der Gestatteten und Geduldeten. „Sie werden neben der Erstaufnahmeeinrichtung weitere externe niedrigschwellige In-formationsangebote im Agenturbezirk bedienen“ berichtet Heike Strack, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mainz. Erste Kooperationsvereinba-rungen hierzu sind bereits getroffen.
Während Asylberechtigte einen Zugang zu Integrationskursen und damit zu sprachlicher Bildung haben, bleibt dies Menschen, die noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten (oder bereits eine Ablehnung erhalten haben, eine Rückführung ins Heimatland aber derzeit nicht möglich ist) verwehrt. „Die Sprach-barriere ist für die Integration in Ausbildung oder Arbeit die größte Herausforderung“ so Strack.
Mit einem gezielten Maßnahme-Angebot für Asylbewerber und Geduldete wird die Agentur daher voraussichtlich im Herbst an den Start gehen. Unter dem Titel „Per-spektiven für Flüchtlinge“ soll es dann möglich sein, neben der Ermittlung von Fä-higkeiten und Kompetenzen innerhalb der zwölfwöchigen Teilnahme auch berufs-fachliche Sprachkenntnisse zu vermitteln.

Weitere lokale Unterstützungsangebote, die in enger Zusammenarbeit und finanzi-eller Beteiligung der Agentur für Arbeit durchgeführt werden, starten in Kürze, wie etwa der Flüchtlingsnetzwerker, der bei der Handwerkskammer angesiedelt ist. Au-ßerdem soll es in Kürze Coaches geben, die Erwachsenen aber auch Jugendlichen bei ihrer Berufswegplanung unterstützend zur Seite stehen sollen.
Bei aller Hinführung zum Arbeitsmarkt dürfen allerdings die noch bestehenden rechtlichen Schranken nicht außer Acht gelassen werden. Was die Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme anbelangt, gilt es nämlich immer wieder klar zu machen, dass diese nicht automatisch und zwangsläufig erteilt wird.
„Die Agentur kann ihre Zustimmung erteilen, wenn ein konkretes Arbeitsplatzange-bot vorliegt und - was besonders wichtig ist: keine bevorrechtigten Arbeitnehmer/-innen zur Verfügung stehen“ berichtet Strack. „An diesem Punkt müssen wir aber immer noch häufig, gerade etwa bei Helfertätigkeiten, Anträge ablehnen, da wir im Umfeld durchaus über geeignete Bewerber/innen verfügen“.



https://www.arbeitsagentur.de/web/co...22DSTBAI778886

Das Angebot richtet sich an Flüchtlinge zur Feststellung beruflicher Kenntnisse.Informationen erteilen Agentur für Arbeit oder Jobcenter.ZielgruppeMit dem Standardprodukt „PerF“ wird eine Maßnahme bereitgestellt, welches sich an dieZielgruppe der Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldeten mitArbeitsmarktzugang und an Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge richtet. Der Zugangist auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (derzeitFlüchtlinge aus den Herkunftsstaaten Eritrea, Irak, Iran, Syrien) möglich, wenn noch keinArbeitsmarktzugang vorliegt.MaßnahmezielZiel der Maßnahme ist es, berufliche Kompetenzen durch Maßnahmeteile im sogenannten„Echtbetrieb“ zu identifizieren. Darüber hinaus sind Perspektiven aufzuzeigen, überBedingungen des deutschen Arbeitsmarktes zu informieren, Bewerbungsaktivitäten zuunterstützen und berufsbezogene Sprachkenntnisse zu vermitteln bzw. zu vertiefen. Dabeisollen die Teilnehmenden auf die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung inDeutschland vorbereitet werden.Am Ende der Maßnahme stehen den Vermittlungs- und Integrationsfachkräften damitwertvolle Informationen über die vorhandenen berufsfachlichen Kenntnisse und Stärkender/des Teilnehmenden für den weiteren Integrationsprozess zur Verfügung.Maßnahmeverlauf und InhalteInnerhalb der ersten vier Wochen:• Eingangsgespräch (Abklären der individuellen Ausgangslage, Erstellen einesumfassenden Profils, Erkennen weiterer Handlungsbedarfe)• Informationen über die Möglichkeit der Anerkennung im Ausland erworbenerAbschlüsse• Informationen über den deutschen ArbeitsmarktIn den darauffolgenden sechs Wochen:• Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“ (in der Regel bei einem Arbeitgeber; inAusnahmefällen auch in den Werkstätten des Maßnahmeträgers)Die Akquise der Betriebe obliegt den Maßnahmeträgern, die mit der Durchführungder Maßnahme beauftragt wurden.Innerhalb der sich anschließenden zwei Wochen:• Bewerbungsunterstützung• Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche• Unterstützung im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und deren FunktionenVermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse:Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene deutscheSprachkenntnisse vermittelt bzw. vertieft.• In der Phase beim Maßnahmeträger (in den ersten vier und den letzten zwei Wochender Maßnahme) erfolgt die Vermittlung der Sprachkenntnisse täglich in zweiZeitstunden. Perspektiven für Flüchtlinge – PerF- 16. Februar 2016 - 2• In der Phase des „Echtbetriebes“ wird die Vermittlung der Sprachkenntnisse aneinem Tag in der Woche in sechs Zeitstunden beim Maßnahmeträger durchgeführt.Das Personal des Maßnahmeträgers muss über sehr gute Englischkenntnisse verfügen, umdie Maßnahme bilingual (zweisprachig) durchführen zu können. Neben Englisch sindKenntnisse der arabischen Sprache wünschenswert.Einkauf und Zugang zur MaßnahmeDie Bestellung des Standardproduktes „PerF“ liegt in der Hand der Agenturen für Arbeit undder Jobcenter. Deren Aufgabe ist es, aufgrund der örtlichen Arbeitsmarktbedingungen unddes vorhandenen sowie des zu erwartenden Kundenpotentials entsprechendeFörderangebote zeitnah bereit zu stellen.Bei „PerF“ handelt es sich um eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederungnach § 45 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III). Beim Einkauf dieser Maßnahmenfindet das Vergaberecht Anwendung.Über den individuellen Zugang zur Maßnahme „PerF“ entscheiden die örtlichen VermittlungsundIntegrationsfachkräfte in jedem Einzelfall.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wc...22DSTBAI820002

PerF - Perspektiven für Flüchtlinge


DIESES ANGEBOT BEFINDET SICH ZURZEIT IN DER ZERTIFIZIERUNG.

Gruppenangebot modular
Zielgruppe

Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang
Arbeitsmarktrelevanz

Obwohl zwei Drittel der Asylbewerber im erwerbsfähigen Alter sind und Qualifikationen mitbringen, liegen Fähigkeiten, Motivation und Energie der hier lebenden Asylbewerber oft monatelang brach. Mit vielen rechtlichen und politischen Neuerungen ist in den letzten Monaten in Deutschland eine prinzipielle Abkehr vom Arbeitsverbot hin zur Anerkennung von Arbeit vollzogen worden. So hat die Bundesregierung das Arbeitsverbot für Asylbewerber seit November 2014 auf drei Monate reduziert.
Hier setzt unser Angebot an und ergänzt die unterschiedlichsten Engagements verschiedener Akteure in den ersten drei Monaten durch eine Hilfe bei der Aufnahme in die Erfassungssysteme der BA, sobald diese zuständig ist. Die oben beschriebenen und weitere Erleichterungen lassen, trotz aller zu erwartenden Schwierigkeiten, die Prognose für die Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe als gut erscheinen
Zielsetzung

• Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt
• Feststellung der berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten
• Vermittlung bzw. Erweiterung von berufsfachlichen
Sprachkenntnissen
• Erstellen eines Kompetenz- und Potenzialprofils zur Aufnahme in die Erfassungssysteme der Bundesagentur für Arbeit ab dem dritten Monat nach Asylantragstellung.

Dieses dient als erster Schritt der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und ist verbunden mit einem Vermittlungs- und Qualifizierungsvorschlag. Die Basis der Erhebung bildet das 4-Phasen-Modell der beruflichen Integration der Bundesagentur für Arbeit.
Das Angebot trägt zur Entwicklung konkreter Perspektiven und umsetzbarer Ziele ebenso bei, wie zur Reduzierung von Vermittlungshemmnissen.
Inhalte

Das Angebot ist modular aufgebaut:
• Modul 1: Erhebung der individuellen Ausgangslage, Profiling
(bis zu 4 Wochen, max. 156 Stunden)


• Modul 2: Berufspraktische Kompetenzfeststellung in Unternehmen
auf dem ersten Arbeitsmarkt (bis zu 6 Wochen,
max. 234 Stunden)


• Modul 3: Berufspraktische Kompetenzfeststellung in
DAA-eigenen Werkstätten (bis zu 6 Wochen in Unternehmen,
max. 234 Stunden)


• Modul 4: Auswertung, Empfehlung und Bewerbungsunterstützung
(bis zu 2 Wochen, max. 78 Stunden)


• Modul 5: Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse
(max. 312 Stunden)

Wir dokumentieren alle Schritte und Ergebnisse durchgängig als Basis für Jobbörse bzw. CoSach und Bewerbungsunterlagen. Während der berufspraktischen Kompetenzfeststellung bei Arbeitgebern sind für jeden Kunden wöchentlich 3 Stunden individuelle Betreuung vorgesehen.
Kapazität

12 Teilnehmer
https://www.daa-frankfurt-main.de/mi...echtlinge.html

https://www.bmz.de/de/mediathek/publ...272_flucht.pdf