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Hits: 2273 | 23.07.2016, 13:50 #1
EU. Todesstrafe bei Aufruhr oder Aufstand
„... Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
Erläuterungen zur Charta der Grundrechte 2007/C 303/02
Entscheidend ist, dass Erläuterungen nicht nur die Ausführung regeln (wie sonst üblich), sondern daß sie dem Gesetzestext gleichgestellt sind, somit weitreichende rechtliche Wirkung zeigen.
Todesstrafe wurde durch die EU wieder ermöglicht. EU-Austrittspartei
Charta der Grundrechte der Europäischen Union 2007/C 303/01
Amtsblatt der Europäischen Union, 14. Dezember 2007
Es gibt Tage, da heißt es immer nur "Kopf ab!"
Weiterlesen...
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AW: EU. Todesstrafe bei Aufruhr oder Aufstand
Mir schwant Fürchterliches.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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23.07.2016, 16:29 #3
AW: EU. Todesstrafe bei Aufruhr oder Aufstand
Die Todesstrafe und der Lissabon-Vertrag wurde schon vor vielen Jahren kritisiert. Aber die Kritiker wurden als Verschwörungstheoretiker und Europa-Hasser und Nationalisten diffamiert. Genau das was momentan in der Türkei passiert, kann auch bei uns passieren: Wegen eines Terroranschlags oder Aufruhrs wird ein Ausnahmezustand verhängt, und dann entledigt man sich gleich einiger politischer Gegner mittels Todesstrafe.
Islamkritik ist kein Rassismus!
Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“
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