Examen

Examen, Mehrzahl Examina, ist ein lateinisches Fremdwort: examen „Prüfung“, zusammengezogen aus exagimen, eigentlich „das Hinausgeführte, Hinausgetriebene, das Zünglein an der Waage“.[4] Ableitungen sind Examinand (Prüfling) und Examinator (Prüfer).

Es handelt sich meistens um eine schriftliche und mündliche Prüfung zum Nachweis eines bestimmten Kenntnis- und Wissensstandes. Bei Hochschulexamina bestehen die schriftlichen Prüfungen in der Regel aus fachbezogenen Klausuren und einer Examensarbeit (z. B. Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterarbeit). Voraussetzung zum Ablegen eines Examens ist die Absolvierung eines vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Studienganges. Schriftliche Abschlussarbeiten eines ordentlichen Studiums werden regelmäßig von einem Hochschullehrer vergeben, betreut und bewertet.

In Deutschland spricht man, sofern das Examen nicht von einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule), sondern von einer staatlichen Stelle abgenommen wird, von einem Staatsexamen.
Dies ist bei den Studiengängen Jura, Lebensmittelchemie, Lehramt, Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie und Forstwirtschaft sowie bei den staatlichen Prüfungen zum/zur staatlich geprüften Techniker/in der Fall. Neben dem Staatsexamen gibt es unter anderem das theologische Examen als Abschlussprüfung des Theologiestudiums, sowie das Konzertexamen als Abschlussprüfung eines Aufbaustudiengangs an einer Musikhochschule, des Weiteren gibt es noch das staatliche Examen in der Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in und zum/zur Altenpfleger/Altenpflegerin.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfung#Examen