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  1. #1
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    Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    INTEGRATIONSGESETZ
    08.07.16


    Unter einer Bedingung können abgelehnte Asylbewerber bleiben

    Der Bundesrat hat das Integrationsgesetz verabschiedet. Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht – wenn sie denn eine Ausbildung finden. Und das ist noch nicht alles.

    Mit dem Gesetz vergrößert die Bundesrepublik erneut den Kreis der zu Integrierenden: von den Gastarbeitern, die man erst nachträglich als dauerhafte Einwanderer begriff, über die Flüchtlinge, die man zunehmend nicht mehr zurückschickte, nachdem der Fluchtgrund entfallen war, bis hin zu Asylbewerbernund nun sogar abgelehnten Asylbewerbern mit einem Ausbildungsplatz. Mit dem neuen Gesetz werden auch sie zu den Integrationsbedürftigen gezählt.
    "Mit dem Integrationsgesetz geben wir abgelehnten Asylbewerbern einen einklagbaren Anspruch, aufgrund einer Ausbildung in Deutschland zu bleiben", kritisierte der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym. Danach dürften sie sechs Monate einen Job suchen, auch wenn sie währenddessen Sozialleistungen beziehen. "Wenn sie dann einen Job finden, dann bekommen sie einen Rechtsanspruch, auch länger zu bleiben."
    Drei-plus-zwei-Regelung

    Dabei geht es wohlgemerkt nicht um Flüchtlinge – also um Menschen, die einen Schutzanspruch nach dem Grundgesetz oder nach der Genfer Konvention haben. Sondern um Personen, in deren Fällen die Behörde oder gegebenenfalls schon ein Gericht festgestellt hat, dass sie eben aus Sicht des deutschen und europäischen Asylrechts sowie des Völkerrechts keine Flüchtlinge im Rechtssinn sind. Sondern abgelehnte Asylbewerber
    Der entscheidende Punkt ist die im Integrationsgesetz enthaltene Drei-plus-zwei-Regelung, die Rechtsprofessor Thym so beschreibt: "Nach der Ablehnung seines Asylantrags findet der Migrant einen Arbeitgeber, der ihm einen Ausbildungsplatz gibt." Dann bekomme er eine Duldung, also ein vorübergehendes Bleiberecht für drei Jahre. Danach erhalte er ein halbes Jahr Zeit zur Arbeitsplatzsuche "und schließlich zwei Jahre, um den Arbeitsplatz auszuüben".
    Dass die Betroffenen nach den fünf Jahren ausreisen müssen, hält Thym für "relativ unwahrscheinlich". Im Ausländerrecht laufe es üblicherweise so, dass nach dem befristeten der dauerhafte Aufenthaltstitel erteilt werde. "Zuerst kommt ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, dann die Niederlassungserlaubnis und acht Jahre nach Einreise die Staatsangehörigkeit", sagte Thym, Direktor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht in Konstanz.
    http://www.welt.de/politik/deutschla...r-bleiben.html

    Nichts ist leichter, als einen Ausbildungsplatz zu finden, denn der Arbeitgeber wird in diesem Fall über Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Er erhält einen Großteil der Ausbildungsvergütung und zusätzliche weitere Hilfen und natürlich auch den Zuschlag bei öffentlichen Ausschreibungen. Das kann im Fall eines Bäckereibetriebes auch die Lieferung von Schulbrötchen und Broten für Kantinen beinhalten.

    Und für den Flüchtling gilt, die fünf Jahre zu überstehen, bevor er ein Anrecht auf einen dauerhaften, unwiderruflichen Aufenthalt verfügt und ein Recht auf Einbürgerung. Das ist machbar. Fünf Jahre sind kein ganzes Leben.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Man könnte den Eindruck gewinnen, daß der Gesetzgeber seit den 60er Jahren vorwiegend antideutsche Ziele verfolgte.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3

    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Was dieses "Gesetz" nicht besagt ist wo denn die hundertausenden von Lehrstellen herkommen sollen auch ist nicht erklärt das eine Lehrstelle nur an Sozialtouristen zu vergeben ist wenn sich kein deutscher Bewerber dafür findet. Sollen die nur eine "Lehre" beginnen oder auch "voll durchziehen" ?? Was passiert wenn sie diese ihre "Lehre" einseitig und vorzeitig einfach beenden ?? Was passiert wenn sie die Lehre nicht schaffen ?? Wie kann man eine Lehrstelle bekommen wenn man DEUTSCH weder schreiben noch sprechen kann ?? Dieses Gesetz muß weg --schnellstens !!!
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  4. #4

    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Was dieses "Gesetz" nicht besagt ist wo denn die hundertausenden von Lehrstellen herkommen sollen auch ist nicht erklärt das eine Lehrstelle nur an Sozialtouristen zu vergeben ist wenn sich kein deutscher Bewerber dafür findet. [B]Sollen die nur eine "Lehre" beginnen oder auch "voll durchziehen" ?? Was passiert wenn sie diese ihre "Lehre" einseitig und vorzeitig einfach beenden ?? Was passiert wenn sie die Lehre nicht schaffen ?? Wie kann man eine Lehrstelle bekommen wenn man DEUTSCH weder schreiben noch sprechen kann ?? Dieses Gesetz muß weg --schnellstens !!![/B]
    Alles kein Problem, solche Schwachstellen können mit gesetzlichen Regelungen schnell geflickt werden. Dann lässt man halt bei den Prüfungen Übersetzer zu oder ähnlich wie beim Numerus Clausus gibts dann zuzusetzende Umrechnungsfaktoren, die die Noten anheben.

  5. #5

    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Man könnte den Eindruck gewinnen, daß der Gesetzgeber seit den 60er Jahren vorwiegend antideutsche Ziele verfolgte.
    Es ist wohl eher so das der Gesetzgeber dieses erst seit der Wiedervereinigung gezielt umsetzt. Es wird Zeit das das SED Gesocks aus der Politik entfernt wird, dann wird wieder Normalität einkehren.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  6. #6

    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Zitat Zitat von Der Kritische Beitrag anzeigen
    Es ist wohl eher so das der Gesetzgeber dieses erst seit der Wiedervereinigung gezielt umsetzt. Es wird Zeit das das SED Gesocks aus der Politik entfernt wird, dann wird wieder Normalität einkehren.
    Umgekehrt wird ein Schuh draus - erst mit Ende der DDR zeigt das BRD-Regime sein wahres Gesicht -eine antideutsche Fratze !! Solange es das DDR-Regime gab gab es auch eine soziale Marktwirtschaft erst mit dem Fall der Mauer ist das soziale Geschichte.
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  7. #7

    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Umgekehrt wird ein Schuh draus - erst mit Ende der DDR zeigt das BRD-Regime sein wahres Gesicht -eine antideutsche Fratze !! Solange es das DDR-Regime gab gab es auch eine soziale Marktwirtschaft erst mit dem Fall der Mauer ist das soziale Geschichte.

    Zitat Zitat von Der Kritische Beitrag anzeigen
    Es ist wohl eher so das der Gesetzgeber dieses erst seit der Wiedervereinigung gezielt umsetzt. Es wird Zeit das das SED Gesocks aus der Politik entfernt wird, dann wird wieder Normalität einkehren.

    Merkt einer was?
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  8. #8
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    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Was dieses "Gesetz" nicht besagt ist wo denn die hundertausenden von Lehrstellen herkommen sollen auch ist nicht erklärt das eine Lehrstelle nur an Sozialtouristen zu vergeben ist wenn sich kein deutscher Bewerber dafür findet. Sollen die nur eine "Lehre" beginnen oder auch "voll durchziehen" ?? Was passiert wenn sie diese ihre "Lehre" einseitig und vorzeitig einfach beenden ?? Was passiert wenn sie die Lehre nicht schaffen ?? Wie kann man eine Lehrstelle bekommen wenn man DEUTSCH weder schreiben noch sprechen kann ?? Dieses Gesetz muß weg --schnellstens !!!
    Der Vorrang für deutsche Arbeitnehmer bei den Stellenvergaben wurde ausgesetzt.

    Natürlich gibt es genug Lehrstellen, solange die Lehrlinge Helfer und Hilfsarbeiter ersetzen können und damit viel billiger sind als reguläre Arbeitnehmer. Gerade kleinere Büros und Unternehmen haben schon immer von Lehrlingen profitiert und über den eigenen Bedarf ausgebildet. Wenn nun natürlich noch das Arbeitsamt solche Lehrstellen für Migranten sponsort, ist dies ein sensationelles Geschäft für die Arbeitgeber. Handwerksbetriebe brauchen billige Laufburschen und Helfer und daher kommen ihnen subventionierte Lehrlinge wie gerufen. Schwierigkeiten dürfte es lediglich mit der Motivation einiger dieser neuen Fachkräfte geben und natürlich auch nachher bei der Stellensuche, bei der aber trotzdem die Flüchtlinge einen ungeahnten Vorsprung gegenüber einheimischen Stellensuchenden haben, weil nämlich die Einstellung der Flüchtlinge wiederum gesponsort wird. Die Arbeitgeber erhalten Anreize über Anreize, Flüchtlinge einzustellen und die Flüchtlinge erhalten mit der Belohnung, durch eine Ausbildungsaufnahme auch bei Ablehnung ihres Asylantrags im Land bleiben zu können, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen und letztendlich die Einbürgerung, ebenfalls einen starken Anreiz, sich wenigstens für einige wenige Jahre als Arbeitnehmer in Deutschland zu betätigen. Muss ja nicht für immer sein.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #9
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    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Es ist doch schon sehr lange gängige Praxis abgelehnte Asylbewerber nicht abzuschieben. Offenbar glaubt man, dass die Nachkommen dieser Leute ein Gewinn für unser Land sind. Die abgelehnten Asylanten selbst sind es nämlich nicht.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #10
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    AW: Fortan gilt: Auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Es ist doch schon sehr lange gängige Praxis abgelehnte Asylbewerber nicht abzuschieben. Offenbar glaubt man, dass die Nachkommen dieser Leute ein Gewinn für unser Land sind. Die abgelehnten Asylanten selbst sind es nämlich nicht.
    So wie die Nachkommen der Türken und Libanesen und sonstigen Araber ein Gewinn für diese Gesellschaft sind? Eine Anleitung how-to-do? Wie schafft man es mit sichtbar nix in der Birne, ohne Job trotzdem einen tiefergelegten BMW zu unterhalten, sich mit Goldkettchen zu behängen und locker Geld in die Täsch zu haben?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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