Ein Vorgang, der in Deutschland unmöglich wäre, zumal die Flüchtlinge bei uns innerhalb kurzer Zeit mit eigenständigen und endgültigen Aufenthaltserlaubnissen ausgestattet werden. Einmal im Jahr finden sie sich so an den Flughäfen ein, um ihren Heimaturlaub anzutreten.


Reisen in die HeimatFast 200 Flüchtlinge verlieren Asylstatus

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat letztes Jahr 189 Flüchtlingen den Asylstatus aberkannt, weil sie in ihr Heimatland gereist waren oder mit deren Behörden Kontakt gehabt hatten.

Wer die Asylpolitik des Bundes kritisiert, tut es gern mit Verweis auf eritreische Asylsuchende. Diese würden hier zu Unrecht als Flüchtlinge anerkannt und reisten anschliessend immer wieder zurück in ihr Heimatland, um Verwandte zu besuchen, Geschäfte zu tätigen und Ferien zu machen. Die Reihe dieser Kritiker reicht mittlerweile von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi über FDP-Präsidentin Petra Gössi und CVP-Präsident Gerhard Pfister bis zur Aargauer Regierungsrätin Susanne Hochuli (gp.)
Das Problem, dass anerkannte Flüchtlinge in ihr Heimatland reisen, besteht tatsächlich – aber weniger bei Eritreern als bei anderen Staatsangehörigen. Das zeigen neue Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM). Gemäss diesen hat das SEM letztes Jahr 189 Flüchtlingen den Asylstatus aberkannt, weil sie sich, wie es asylrechtlich heisst, «unter den Schutz des Heimatstaates» gestellt hatten. 7 von ihnen stammten aus Eritrea, 63 aber aus Irak, 21 aus Vietnam, 20 aus Bosnien und Herzegowina, 17 aus der Türkei und 14 aus Tunesien. Bei ihnen sah es das SEM als erwiesen an, dass sie in ihre Heimat gereist waren oder mindestens mit den Behörden ihrer Heimat Kontakt gehabt hatten. Die 189 Entzüge sind eine Höchstmarke. 2010 lag die entsprechende Zahl bei 85, 2012 bei 35; schon damals stammten die meisten Betroffenen aus Irak und Vietnam.



Recht verschärfen

Die Zunahme der Entzüge ist allerdings kaum darauf zurückzuführen, dass es früher weniger Missbräuche gab, sondern darauf, dass das SEM diese Missbräuche seltener ahndete. Häufig scheiterte das daran, dass der Nachweis der Reisen in die Heimat sehr schwierig war. Viele Flüchtlinge reisen nämlich nicht direkt, sondern über Nachbarstaaten und mit ganz verschiedenen Verkehrsmitteln in ihr Heimatland.
Damit die Missbräuche künftig einfacher geahndet werden können, will der Bundesrat das Recht verschärfen; er hat im letzten Juni einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Gemäss diesem wird die Beweislast umgekehrt. So muss in einem Verdachtsfall in Zukunft der Flüchtling beweisen, dass er nicht in sein Heimatland gereist ist.


http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonnt...atus-ld.103596