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Bewährung für Randale in Flüchtlingsunterkunft
Meßstetten
Lea-Randale: Bewährung für Hauptakteure
Ein Jahr und acht Monate für den "Rädelsführer", zehn Monate für seinen Helfer. Beide Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt. Am Mittwoch sind im Verfahren gegen vier Männer, die an der Lea-Randale beteiligt gewesen sein sollen, die Urteile verkündet worden.
Hechingen/Meßstetten. Zwei Iraker und zwei Syrer waren nach den Ereignissen vom 13. November vor dem Hechinger Landgericht wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt worden. Die beiden Iraker galten dabei wohl als Hauptakteure. Zusätzlich zu ihrer Bewährungsstrafe müssen sie jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Verfahrenskosten tragen.
Der jüngste Angeklagte, ein Syrer, der am Tag der Massentumulte in der Lea Meßstetten gerade mal 15 Jahre alt war, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und bekam eine Verwarnung. Der vierte Angeklagte, ebenfalls ein Syrer, wurde freigesprochen, weil eine Beteiligung nicht nachzuweisen war und der Zeuge, der ihn beim Steinewerfen gesehen haben wollte, seine Aussage in der Hauptverhandlung revidiert hatte.
"Nach unseren Gesetzen ist die Polizei für die Verfolgung von Straftaten verantwortlich. Bei uns gibt es keinen Raum für Rache und Selbstjustiz", sagte der Vorsitzende Richter Hannes Breucker in der Urteilsbegründung.
Eine alltägliche Situation in der Kantine sei eskaliert, eine schwangere Frau habe kein Brötchen mitnehmen dürfen und habe auf Arabisch um Hilfe gerufen. Die Angeklagten hätten "aus falscher Solidarität" gehandelt, spontan, ohne Vorplanung. Sie hätten umfassende Geständnisse abgelegt und Reue gezeigt. Aber sie hätten auch billigend in Kauf genommen, Unbeteiligte zu verletzen und Dinge zu beschädigen: "Die Emotionen sind explodiert, es sind Steine geflogen, 13 Fenster gingen zu Bruch", sagte Breucker.
Allein der Sachschaden betrage rund 4400 Euro. Zwei Lea-Mitarbeiter seien verletzt worden, eine Mitarbeiterin der European Homecare habe einen Stein gegen die Brust bekommen. 150 bis 200 Polizeibeamte hätten den Racheakt verhindert "und das staatliche Gewaltmonopol gewahrt".
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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16.06.2016, 10:39 #2
AW: Bewährung für Randale in Flüchtlingsunterkunft
Zwei Iraker und zwei Syrer waren nach den Ereignissen vom 13. November vor dem Hechinger Landgericht wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt worden. Die beiden Iraker galten dabei wohl als Hauptakteure. Zusätzlich zu ihrer Bewährungsstrafe müssen sie jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Verfahrenskosten tragen.
Müssen die Verfahrenskosten tragen ? Ha Ha Ha Ha ... greif mal nem nackten in die Tasche und was findest Du ? NICHTS .... und genau so viel, nämlich NICHTS werden die bezahlen.
Ebensowenig werden sie den entstandenen Sachschaden finanziell aufkommen auch nicht für eventuelle Schadenersatzansprüche derer die körperlich verletzt wurden, geschweige denn den enormen Polizeieinsatz von bis zu 200 Beamten.
schwerer Landfriedensbruch kann eigentlich gar nicht so schwer sein bei der milden Strafe ohne Abschiebung. Was folgt nach Ablauf der Bewährung ist wohl die bedingungslose Einbürgerung.... SCHANDE
Und das ganze nennt sich nun Rechtsprechung ...... Wie tief sind unsere Richter schon im islamischen Sumpf versunken"Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)
"Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)
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AW: Bewährung für Randale in Flüchtlingsunterkunft
Woran erkennt man den zugewanderten Kriminellen? Er bewährt sich!
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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16.06.2016, 17:53 #4
AW: Bewährung für Randale in Flüchtlingsunterkunft
Auch hier wieder der Migrantenbonus.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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