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  1. #1
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    Migranten bevorzugt

    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Migranten bevorzugt

    Mit der erwarteten „Leistungsbereitschaft” dürfte man wohl Probleme bekommen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Migranten bevorzugt

    Diese Politik der sog. affirmative Action ist in Deutschland eigentlich nicht verfassungskonform. Gäbe es einen Rechtsstaat, ginge soetwas nicht durch.
    Ceterum censeo Meccam esse delendam.

  4. #4
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    AW: Migranten bevorzugt

    Nichtmigranten könnten eigentlich klagen. Die Ausschreibung ist diskriminierend.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5

    Cochem: Migrantinnen/Migranten bevorzugt

    Die Stadtverwaltung Cochem sucht für ihre Kindertagesstätte aktuell „eine/n staatlich anerkannten Erzieher/- in als interkulturelle Fachkraft“. Das Besondere an der Anzeige, gefunden im „Vulkan Echo“, einem Verwaltungsblatt der Verbandsgemeinde Ulmen (Rheinland-Pfalz), ist die ganz ungeniert vorgetragene Absicht, „Migrantinnen und Migranten“ bevorzugen zu wollen.

    Die Arbeit in der Kindertagesstätte ist durchaus attraktiv. Sie richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, mit allen Vorteilen, die öffentliche Arbeitgeber zu bieten haben. Die Stelle ist auf ein Jahr befristet, eine Weiterbeschäftigung ist aber in Aussicht gestellt. Dann folgt der entsprechende Passus (S. 33):
    Bewerbungen von Migrantinnen/Migranten sowie von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Fuchs, Tel. 02671-608122, Email: gerlinde.fuchs@vgcochem.de gerne zur Verfügung. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 22.06.2016 an: Stadt Cochem, Markt 1, 56812 Cochem.

    Dies widerspricht zuerst einmal ganz offensichtlich dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wie er im Grundgesetz, Art. 3, Absatz 3, formuliert ist (Hervorhebung durch PI):
    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    http://www.pi-news.net/2016/06/coche...ten-bevorzugt/

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