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  1. #1
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    Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

    Unter Flüchtlingen sollen hunderte Kinderbräute sein

    Unter den Flüchtlingen in Deutschland sind einem "Bild"-Bericht zufolge hunderte Kinderbräute. Die Behörden suchen nach Lösungen.

    Die deutschen Behörden haben einem Zeitungsbericht zufolge nach der Einreise Hunderttausender Flüchtlingen auch mehrere hundert Kinderehen registriert. In den allermeisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden, anschließend machten sie sich auf den Weg nach Deutschland, schreibt die „Bild“. Das Blatt beruft sich auf Zahlen aus den Bundesländern und Informationen der Justizministerkonferenz. So hätten die Behörden in Bayern bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren registriert. In Baden-Württemberg seien 117 Fälle festgestellt worden. In Nordrhein-Westfalen habe eine Auswertung der Bezirksregierung Arnsberg mindestens 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen ergeben.

    „Bild“ zufolge prüft die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern nun auf Antrag von NRW-Ressortchef Thomas Kutschaty (SPD), ob die Ehemündigkeit in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Geklärt werde zudem, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht bestehe.

    Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, bestätigte „zunehmende Zahlen von minderjährigen Mädchen, die bereits verheiratet sind, meist mit einem volljährigen Ehemann“. Sie erklärte: „In Deutschland ist die Eheschließung beispielsweise einer 14-jährigen mit einem Erwachsenen völlig inakzeptabel. Der Staat hat hier eine Schutzfunktion, die er auch gegenüber minderjährigen Flüchtlingen wahrnehmen muss.“

    Auch Hilfsorganisation hatte auf Zwangsehen hingewiesen

    Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai entschieden, dass ein als Vormund bestelltes Jugendamt nicht über den Aufenthaltsort eines heute 15-jährigen Mädchens aus Syrien bestimmen darf. Dieses war dort als 14-Jährige mit seinem volljährigen Cousin verheiratet worden. Die Ehe sei wirksam und selbst im Falle einer Unterschreitung des in Syrien geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.

    Im traditionellen islamischen Recht wird teilweise davon ausgegangen, dass Mädchen bereits mit neun Jahren, Jungen mit zwölf Jahren heiratsfähig sind. Allerdings haben einige Staaten mit Reformen und zur Vermeidung von Kinderehen ein höheres Alter für die Ehemündigkeit festgelegt, wobei dies in der Praxis unterlaufen wird.

    Die Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer hatte im Mai gewarnt, dass immer mehr Flüchtlingskinder zwangsverheiratet werden. Vor allem bei minderjährigen Mädchen aus Syrien steige die Anzahl der Kinderehen. Vor dem Krieg in Syrien seien bei 13 Prozent aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Nun seien es über 51 Prozent. Vor allen in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, im Irak und in der Türkei habe sich die Zahl der Zwangsehen erhöht. Ein Grund sei, Töchter in der Fluchtsituation finanziell, aber auch körperlich abzusichern, erklärte Alia Al-Dalli, Leiterin der SOS-Kinderdörfer im Nahen Osten. Die Folgen seien allerdings verheerend: Die Mädchen brechen nicht nur häufig die Schule ab und werden sozial isoliert, sondern auch oft Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch wesentlich ältere Ehemänner. Der Weltgesundheitsbehörde WHO zufolge ist die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Selbstmord.
    http://www.tagesspiegel.de/politik/d.../13720560.html

    Jetzt bin ich mal gespannt, was den Heuchlern von den Grünen und der SPD zu diesem Thema wieder einfällt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2

    AW: Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

    Töchter in der Fluchtsituation finanziell, aber auch körperlich abzusichern, erklärte Alia Al-Dalli,
    Nette Umschreibung für Pädophilie, Vergewaltigung und Rechtlosigkeit
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  3. #3
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    AW: Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

    Die Behörden suchen nach Lösungen.

    Welche Lösungen bitte? Es gibt Gerichtsurteile, die die Rechtmäßigkeit dieser Ehen schon bestätigt haben. Deutsche Gerichte wohlgemerkt haben so entschieden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

    >Es gibt Gerichtsurteile, die die Rechtmäßigkeit dieser Ehen schon bestätigt haben. Deutsche Gerichte wohlgemerkt haben so entschieden.

    Feine Sache...

    Dann sollte es ja kein Problem geben wenn deutscher Herr X dann ein Kind zur Frau nehmen will - oder wird da evt unterschiedlich verfahren ?
    Gibts also unterschiedliche Rechtsprechung ? Oder wie schauts aus ?

  5. #5

    AW: Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

    "Kein Recht, Glauben über unsere Gesetze zu stellen" Ausnahmen aus religiösen Gründen soll es nach Auffassung des Justizministers nicht mehr geben. Deswegen will Heiko Maas den muslimischen Mehrfach-Ehen künftig die Anerkennung verweigern.
    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will islamischen Mehrfach-Ehen in Deutschland grundsätzlich die Anerkennung verweigern. "Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen", sagte Maas der "Bild"-Zeitung. "Deshalb dürfen in Deutschland keine Mehrfach-Ehen anerkannt werden."
    "Jeder muss sich an Recht und Gesetz halten, egal ob er hier aufgewachsen oder neu bei uns ist", sagte Maas. In der Praxis würden polygame Familienverhältnisse bei Migranten aus arabischen Staaten von deutschen Behörden oft stillschweigend toleriert, so die Zeitung. "Das Recht ist für alle gleich."

    Polygamie ist in Deutschland zwar schon verboten, derzeit wird in der deutschen Politik jedoch darüber diskutiert, wie gegen Zwangsehen von minderjährigen Migranten vorgegangen werden kann. "Wir müssen das sehr sorgfältig prüfen", erklärte Maas. "Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind."
    http://www.welt.de/politik/deutschla...u-stellen.html


    Meint der das jetzt wirklich ernst oder ist es wieder nur eine Art von Wählerfang eines zum Untergang verurteilten SPD Politikers?
    Vielleicht sollte er mal schauen was seine ihm untergebenen Richter bereits alles bezüglich Mehrfachehe und Kindsbräute entschieden haben
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  6. #6
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    AW: Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

    Beim heiklen Maas kann man nie ganz sicher sein, ob und wieviel Maß er schon intus hat, wenn er eine Sprechblase produziert. Manchen Menschen genügt schon virtueller Alkohol, um Absonderliches von sich zu geben.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #7

    AW: Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

    Vielleicht war das Math, welches Beck bei sich hatte, für den Maaß. Obwohl er könnte auch andere Dealer haben.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  8. #8
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    AW: Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

    Da hat unsere Adolf-Eichmann-Kopie ausnahmsweise einmal Recht.
    Es steht außer Frage, wie mit solchen Fällen umgegangen werden muss. Die Ehe wird nicht anerkannt, und die kleinen Mädchen werden vom angeblichen Ehemann und der Familie getrennt und kommen ins Kinderheim. Sollte der Mann innerhalb Deutschlands mit dem Mädchen sexuell verkehrt haben, muss gegen ihn Anklage erhoben werden. Denn sexueller Missbrauch Minderjähriger ist in Deutschland trotz der Bemühungen der Grünen immer noch strafbar. Nur, was er außerhalb Deutschlands getan hat, kann nicht nach deutschem Recht bestraft werden.

    So sieht es das Gesetz vor, und diese Frage bedarf überhaupt keiner Klärung durch Gerichte oder Entscheidungen durch Politiker. Die Behörden haben gültige Gesetze umzusetzen, ohne dass darüber diskutiert werden muss.
    Ceterum censeo Meccam esse delendam.

  9. #9
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    AW: Hunderte Kindsbräute unter den Flüchtlingen

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