Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1

    Keine Hilfe vom Land für Unwetter-Betroffene

    Bei einem Blitzbesuch in Sonsbeck hat sich NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ein Bild von den Hochwasser-Schäden gemacht. Finanzielle Hilfe für Privatleute wird es nicht geben. Anders sieht es bei Landwirten aus.

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/...-aid-1.6030473

    Auch hier wird, mit einem sinngleichen Spruch die Hilfe für Unwetteropfer verweigert, kaltschnäuzig und dreist. Wir haben hier eine neue Dimension der Geringschätzung und eine Eskalation der Kriegsführung gegen das eigene Volk. Daß die sich alle salbungsvoll hinstellen und von unbürokratischer Hilfe sabbeln, die es später kaum geben wird, war früher. Heute stellt man sich hin und sagt: Selber schuld, warum hast Du keine Versicherung.

    Hier ist eine neue Stufe der Haßerzeugung gezündet worden.

  2. #2

    AW: Keine Hilfe vom Land für Unwetter-Betroffene

    Selber schuld, warum hast Du keine Versicherung.
    Es wird für Häuslebesitzer immer schwieriger sein Heim entsprechend zu versichern. Je öfter die Natur sich zurückerobert was durch bauliche Maßnahmen genommen wurde, um so teurer werden die Prämien. Prämien, die viele Hausbesitzer auf Grund der gestiegenen Lebenshaltungskosten gar nicht mehr aufbringen können.

    Unwetter hat es schon immer gegeben, nur verschweigt man gerne das durch das begradigen von Flußläufen, Abholzung an Hanglagen, trockenlegen von Überschwemmungsflächen und deren Bebauung, diese Wetterlagen erst hierdurch zu so weitreichenden Zerstörungen führen.
    Für jene, die gerade an diesen Stellen ihr Domizil errichtet haben, nur um unverbauten Blick zu genießen, habe ich allerdings auch nur ein kleines Maß an Mitleid.
    Andererseits wird für die Migrationspolitik alles an Finanzen aufgebracht um "Notleidenden" zu helfen ... Jetzt, wo die Natur für Notsituationen im eigenen Land sorgt, ist kein Geld mehr da ....
    Was die Politik nicht zerstören kann, das zerstört die Natur .... und Michel stapelt fleissig Sandsäcke anstatt die Vollpfosten in Berlin und Brüssel zum Teufel zu jagen.
    1. Hochwasser/Überschwemmung

    Eine normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau grundsätzlich nicht auf. Insofern sind die „vollgelaufenen Keller“ mit den teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat in aller Regel nicht versichert. Nur dann, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden vereinbart hatte, wäre in aller Regel Versicherungsschutz gegeben.

    In den ehemaligen „DDR-Policen“, die später von der Allianz übernommen wurden, waren Hochwasserschäden noch automatisch mitversichert. Allerdings gibt es auch in der Elementarschadenversicherung Ausschlüsse: So zahlt sie in der Regel nicht bei Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation.

    Am häufigsten treten Überschwemmungen durch überquellende Flüsse und Bäche oder sintflutartige Regenfälle auf. Da gerade in der letzten Zeit einige Hausbesitzer in bisher sicheren Regionen von Hochwasser überrascht worden sind, sollte sich jeder überlegen, ob Bedarf für diese Erweiterung besteht, d. h. sich die Frage zu stellen, ob bei der Lage des Objektes die Möglichkeit gegeben ist, durch eine oder mehrere Gefahren, die im Rahmen der erweiterten Elementarschäden versichert sind, betroffen zu sein.

    Viele Versicherungsunternehmen bieten eine erweiterte Elementarschadenversicherung an, meist als Ergänzung zu der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Diese erweiterte Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch die Gefahren

    · Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Rückstau!),
    · Erdbeben,
    · Erdsenkung,
    · Erdrutsch,
    · Schneedruck und Lawinen entstehen.

    Die Police gibt es in der Regel nur im Paket, d. h. man kann sich nicht nur gegen Überschwemmung oder nur gegen Erdbeben versichern.

    Derzeit können sich diejenigen Verbraucher, die eine „Unwetterversicherung“ am dringendsten benötigen weil sie entsprechend gefährdet sind, nicht dagegen versichern. Bei entsprechendem Risiko, welches der Versicherer vor Vertragsannahme prüft, ist der Elementarschadenschutz nur zu sehr hohen Prämien, meist aber gar nicht, zu bekommen. Dies gilt sowohl für Gebäude in „gefährdeten" Regionen, als auch bei bereits erlittenen Vorschäden (gefragt wird in den Anträgen meist nach den letzten 10 Jahren).

    Damit die erweiterte Elementarschadenversicherung allen Objekten (insbesondere den gefährdeten!) zugutekommen kann, muss nach der Versicherungssystematik ein möglichst großer Kreis von Versicherten zusammenkommen – ideal sind alle Haus- bzw. Hausrateigentümer der Bundesrepublik Deutschland. Funktionieren würde dies wohl nur über eine Pflichtversicherung. Hier müsste jeder Haus- bzw. Hausrateigentümer bei einem Versicherer diese Elementarschadenversicherung abschließen. Einerseits muss dies bei der Mehrheit der Bevölkerung Zustimmung finden, andererseits ist die mögliche Durchsetzung aus politischen Gründen fraglich.

    2. Sturm

    Sturmschäden sind über die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn der Sturm die Schadensursache bildet. Nach den Versicherungsbedingungen der Hausrat – und Gebäudeversicherung ist Sturm „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“.

    Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Den Nachweis eines Sturmes mit mindestens Windstärke 8 muss der Versicherungsnehmer erbringen. Hierfür kann man sich in erster Linie der Windmessungen durch die Wetterämter bedienen. Es gelten aber Beweiserleichterungen, wenn dies nicht möglich sein sollte:

    · Durch die Luftbewegung sind Schäden in der Umgebung des Versicherungsortes an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet worden.

    · Kann der Versicherungsnehmer den Sturm über eine Wetterstation nicht nachweisen, wird Sturm als Schadensursache am Dach dennoch akzeptiert, wenn er glaubhaft macht, dass das Dach regelmäßig gewartet wurde.

    · Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein.

    · Sie sollten sich die örtliche Tagespresse von den „Sturmtagen" besorgen. In aller Regel, sofern der Sturm Windstärke 8 erreicht hatte, werden weitere Schäden an anderen Gebäuden entstanden sein, was dann auch häufig in der Tagespresse beschrieben wird. Auch dies könnte zum Nachweis ausreichen.

    BdV-Tipp: Ist dennoch strittig, ob der Sturm Windstärke acht erreicht hat oder nicht, kann man dies beim Deutschen Wetterdienst (Telefon: 069-80620) erfragen oder unter www.dwd.de/wettergutachten feststellen. Auch Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen (Haus oder Hausrat) wirft, sind mitversichert.
    https://www.bundderversicherten.de/f..._Unwetter.html

    Viele Hausbesitzer wissen gar nicht das einiges nur im Paket zu versichern ist und das (fettgedruckt) die meisten Versicherungen erst gar nicht versichern
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.982

    AW: Keine Hilfe vom Land für Unwetter-Betroffene

    Gibt es auch Versicherungen gegen unfähige Politiker?

  4. #4
    Registriert seit
    27.01.2014
    Beiträge
    6.576

    AW: Keine Hilfe vom Land für Unwetter-Betroffene

    DAS ist wirklich absolut kaltschnäuzig und ein Schlag ins Gesicht für die Flutopfer. Allein schon der Spruch des alten Kretschmann ist ja an Kälte nicht mehr zu toppen. Den Geldsack braucht er ja tagtäglich für die armen "Flüchtlinge", da bleibt dann für die dreckigen Deutschen, die ihm finanziell den Arsch abwischen, eben nichts mehr übrig. Sollen halt einfach mal wieder mehr arbeiten, um die Schäden auszugleichen, oder? Was für ein elendigliches, verräterisches und heuchlerisches Pack unsere Politiker doch sind!
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #5

    AW: Keine Hilfe vom Land für Unwetter-Betroffene

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    Gibt es auch Versicherungen gegen unfähige Politiker?
    Das Versicherungsrisiko ist dermaßen hoch, das wird sich keine Versicherungsgesellschaft antun. Ich bezweifele sogar, das Versicherungen den Politikern eine Berufshaftpflichtversicherung gestatten ... denn müsste die bei deren Versagen greifen, wäre die Versicherungsgesellschaft mehr als nur Pleite
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 20.01.2017, 17:56
  2. Solingen: Kommentar: Jetzt Hilfe vom Land einfordern - RP ONLINE
    Von OS-Spürnase im Forum Parteien - Wahlen - Regierung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.05.2010, 00:20
  3. Solingen: Jetzt Hilfe vom Land einfordern - RP ONLINE
    Von OS-Spürnase im Forum Parteien - Wahlen - Regierung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.05.2010, 23:50
  4. Jetzt Hilfe vom Land einfordern - RP ONLINE
    Von OS-Spürnase im Forum Parteien - Wahlen - Regierung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.05.2010, 23:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •