-
Hits: 959 | 02.06.2016, 06:55 #1
Bericht: Deutschland stand im Herbst vor völliger Grenzschließung
Die Bundesregierung stand am 13. September 2015 angesichts damals sprunghaft gestiegener Flüchtlingszahlen unmittelbar vor einer völligen Grenzschließung. Das berichtet "Bild" (Donnerstag) unter Berufung auf interne Dokumente. Innenminister Thomas de Maizière hatte in der Nacht zuvor bereits 21 Hundertschaften der Bundespolizei nach Bayern, zum Teil per Helikopter, verlegen lassen. In der vorläufigen Fassung des 30 Seiten langen Einsatzbefehls stand nach "Bild"-Informationen: "Nichteinreiseberechtigte Drittstaatsangehörige sind zurückzuweisen, auch im Falle eines Asylgesuchs." Das wäre einer Grenzschließung auch für syrische Flüchtlinge aus Österreich gleichgekommen. Der Einsatz sollte nach den Planungen am Sonntag, dem 13. September, um 18.00 Uhr beginnen. Kurz vorher wurde der Einsatzbefehl aber auf Intervention der Bundeskanzlerin abgeändert und der letzte Halbsatz gestrichen. Damit blieben die deutschen Grenzen weiterhin für all jene geöffnet, die bei der Ankunft um Asyl baten. Der Folgemonat Oktober 2015 brachte mit 202.000 Personen die bis heute höchste Monatszahl von polizeilich gezählten Flüchtlingen.
-
02.06.2016, 17:34 #2
AW: Bericht: Deutschland stand im Herbst vor völliger Grenzschließung
Hätte mal gerne gesehen wie eine völlige Grenzschließung der Altparteien aussehen würde höchstwahrscheinlich wie Schweizer Käse bloß ohne [B]Käse[B]
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
-
02.06.2016, 17:39 #3
AW: Bericht: Deutschland stand im Herbst vor völliger Grenzschließung
Damit ist klar, dass ausschließlich Merkel das Asylchaos angerichtet hat.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
02.06.2016, 17:48 #4VIP
- Registriert seit
- 20.07.2015
- Beiträge
- 3.241
AW: Bericht: Deutschland stand im Herbst vor völliger Grenzschließung
>dass ausschließlich Merkel das Asylchaos angerichtet hat
Ich hatte da keine Zweifel daran - denn sie hat ja ale eingeladen...
-
AW: Bericht: Deutschland stand im Herbst vor völliger Grenzschließung
Kurz vorher wurde der Einsatzbefehl aber auf Intervention der Bundeskanzlerin abgeändert und der letzte Halbsatz gestrichen.
-
02.06.2016, 18:38 #6*****(3000)
- Registriert seit
- 30.09.2010
- Beiträge
- 3.129
AW: Bericht: Deutschland stand im Herbst vor völliger Grenzschließung
Die anderen Länder, vor allem Österreich, hätten dann den Scherben aufgehabt mit den Massen. Merkel wird als Verbrecherin in die Geschichte eingehen.
-
AW: Bericht: Deutschland stand im Herbst vor völliger Grenzschließung
Grundgesetz Art. 65
Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ist in Art. 65 S. 1 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Sie stärkt die Stellung des Bundeskanzlers im politischen System der Bundesrepublik. Eine fast gleichlautende Vorschrift enthielt bereits Art. 56 S. 1 der Weimarer Reichsverfassung.
Richtlinien bedeuten in diesem Zusammenhang Grundlinien der Regierungspolitik, also die allgemeine politische Ausrichtung, nicht dagegen jedes Detail der Regierungspolitik, da nach Art 65 S. 2 GG jeder Bundesminister nach dem Ressortprinzip seinen Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich, aber innerhalb dieser Richtlinien leitet. Allerdings können auch Einzelfragen für die politische Ausrichtung wesentlich und dann Gegenstand von Richtlinien sein. Einer besonderen Form bedarf die Richtliniensetzung nicht. Sind mehrere Bundesministerien von einer Angelegenheit betroffen, so entscheiden Bundeskanzler und Bundesminister nach dem Kollegialprinzip gemeinsam, sofern der Bundeskanzler nicht von der ihm gegebenenfalls zustehenden Richtlinienkompetenz Gebrauch macht.
Diskussion
In der Politikwissenschaft ist umstritten, inwiefern die Richtlinienkompetenz Grundlage der Macht des Bundeskanzlers ist. Während einige Wissenschaftler in ihr eine „Autoritätsreserve“ (Everhard Holtmann) sehen, sind andere der Auffassung, dass es sich bei der Richtlinienkompetenz um einen „Fremdkörper“ handele (Eberhard Schuett-Wetschky). Der Durchsetzung von Richtlinien stehe das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten entgegen (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG). Die Richtlinienkompetenz sei ein Instrument hierarchischer Führung; in demokratischem Kontext sei aber hierarchische Führung nicht durchsetzbar. Die Richtlinienkompetenz sei in dieser Perspektive in der Praxis belanglos.
Den Bundeskanzlern war bekannt, dass es nicht möglich ist, mit der Richtlinienkompetenz gegen den Willen der Regierungsfraktionen im Bundestag Entscheidungen durchzusetzen.
„Ich habe bisher, in über acht Jahren, von der Richtlinienkompetenz nach Art. 65 des Grundgesetzes keinen Gebrauch gemacht. Ich habe es vielmehr immer als meine Pflicht angesehen, große Anstrengungen auf das Zustandebringen von vernünftigen, praktisch brauchbaren, beiden Seiten gleichermaßen zumutbaren Kompromissen zu verwenden.“
– Helmut Schmidt: im September 1982 im Bundestag, Deutscher Bundestag, Plenarprot. 9/111, S. 6757A
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinienkompetenz
-
02.06.2016, 18:42 #8
AW: Bericht: Deutschland stand im Herbst vor völliger Grenzschließung
Was sind das eigentlich für Herren, die dieser Bundeskanzlerin ohne Widerspruch folgen? Nicht einer in ihrem Gefolge, der noch Eier in der Hose hat.
Die schlimmste Stiefmutter der Nation hat als Bundeskanzlerin viel zu viel Macht."Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)
"Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)
-
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Grenzschließung zu Deutschland: Die Dänen machen dicht
Von Turmfalke im Forum DeutschlandAntworten: 5Letzter Beitrag: 03.10.2017, 09:24 -
Deutschland im Herbst. Eine Erregung
Von Quotenqueen im Forum DeutschlandAntworten: 2Letzter Beitrag: 13.11.2015, 20:44
https://www.nordkurier.de/regional/...
Bleiberecht durch Betrug: Mehrere Fälle in Seenplatte verhindert