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    Rentner wider Willen - Zwangsrente für Hartz-IV-Betroffene

    Aus diesem Staat ist ein Willkürstaat geworden. Zwar wurde die Altersrente hochgesetzt, aber eine Behörde kann festlegen, dass ein Arbeitsloser, der zwar noch arbeiten möchte, aber für den nach Behördenempfinden keine Aussicht mehr auf Einstellung besteht - was ab einem bestimmten Alter einfach regelmässig angenommen wird - mit Strafabschlägen in die Rente gezwungen wird:


    Rentner wider Willen - Zwangsrente für Hartz-IV-Betroffene

    Wer 63 ist und Hartz IV erhält, muss vorzeitig Rente beantragen. Menschen wie Siegfried Holl sind so von Altersarmut bedroht

    Niemann kann behaupten, dass Siegfried Holl nicht qualifiziert wäre. In seinem Leben hat er verschiedene Berufe ausgeübt, war Tischler, Verfahrenstechniker, Ingenieurökonom und Betriebschef. Gern hätte bis zum Erreichen des Rentenalters - 65 Jahre und sechs Monate - gearbeitet. Aber es kam anders. Nachdem er seinen letzten Job verloren hatte, rutschte er ein reichliches halbes Jahr später in Hartz IV. Zwei Jahre lang fand er keine neue Arbeit. Da schickte ihn das Jobcenter zwangsweise in die Rente. Mit 63

    Damit ist der Dresdner nicht allein. Bis zum Jahresende sind deutschlandweit 140.000 Hartz-IV-Empfänger von Zwangsverrentung bedroht. Das heißt, die Männer und Frauen werden vom Jobcenter mit Abschlägen in die Frührente gezwungen - wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Selbst dann, wenn sie sich selbst noch fit für einen Job fühlen. So wie Siegfried Holl. "Das Jobcenter teilte mir im April 2015, nach meinem 63. Geburtstag, mit, "dass die Verrentung zwangsweise erfolgen würde, wenn ich nicht freiwillig innerhalb von vier Wochen einen Antrag auf Frühverrentung bei der Rentenversicherung vorlege."

    Das sei geltendes Recht, bestätigt Dörte Lorenz, Fachanwältin für Sozialrecht in Dresden. Der Hartz-IV-Empfänger "ist laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören Altersrenten oder eben vorgezogene Renten, wie sie mit der Vollendung des 63. Lebensjahres möglich sind." Ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes von 2015 bestätigt diese Möglichkeit. "Danach muss eine vorgezogene Altersrente mit 63 beantragt werden, wenn keine Aussicht mehr auf einen Job besteht", sagt Lorenz.

    Der Haken: Laut Rentenrecht ist das mit einer erheblichen Kürzung der Rente verbunden - für jeden Kalendermonat 0,3 Prozent. Damit spart das Jobcenter Geld, weil es keine Hartz-IV-Leistungen mehr zahlen muss. Siegfried Holl würde etwa 590 Euro Brutto-Altersrente bekommen, wenn er zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht.

    ..

    (...)Sachsens Arbeitsagentursprecher Frank Vollgold verteidigt die Zwangsverrentung für alle, die das 63. Lebensjahr vollendet haben: "Wir sind dem Steuerzahler gegenüber verpflichtet, Recht und Gesetz umzusetzen. Deshalb soll auf Kosten der Steuerzahler nicht mit Hartz IV überbrückt werden, nur um später eine ungekürzte Rente beziehen zu können." Reiche die Rente nicht für den Lebensunterhalt, würden Leistungen der Grundsicherung gezahlt...

    (...)Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland können Betroffene zwar gegen die Aufforderung zur Rentenantragstellung Widerspruch einlegen. "Aufschiebende Wirkung hat das aber nicht", sagt Sprecherin Ursula Wächter. Das Gleiche gelte für sozialgerichtliche Verfahren und Klagen. Hoffnung macht den von Zwangsverrentung Betroffenen dagegen Fachanwältin Lorenz: "Zwar hat das Jobcenter die Möglichkeit, anstelle des Betroffenen den Rentenantrag zu stellen, um ihn von Hartz-IV-Leistungen auszuschließen. Für die Bewilligung benötigt die Rentenversicherung aber die Mitarbeit des zu Verrentenden und entsprechende Unterlagen von ihm."

    Reiche also der Betroffene die Papiere nicht ein, dürfe das Jobcenter die Hartz-IV-Leistungen nicht einstellen. "Verweigern Betroffene für die Rentenberechnung nötige Unterlagen, verschafft ihnen das auch Zeit, den Rentenbeginn hinauszuzögern", sagt Lorenz. "Dadurch verringern sich die Abschläge von der Rente." Beende das Jobcenter dennoch die Zahlungen, helfe die Klage, sagt Lorenz. Aus ihrer Praxis weiß sie, dass die Anzahl der Betroffenen weiter steigt: "In letzter Zeit werden immer mehr Bezieher von Hartz-IV-Leistungen, die im rentenfähigen Alter sind, aufgefordert, die vorzeitige Altersrente zu beantragen."

    Dabei hatte der Paritätische Gesamtverband bereits im vergangenen Jahr gefordert, die Möglichkeit der Zwangsverrentung abzuschaffen. "Um die Sozialkassen kurzfristig zu entlasten, werden Menschen in die Altersarmut genötigt", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

    Als Frührentner wieder gefragt

    Siegfried Holl hat Glück im Unglück. Er fand - nun bereits Frührentner - einen Minijob, um seine dürftige Rente aufzubessern. Im Ingenieurbüro Siebert in Dresden-Weixdorf ist er für die Buchhaltung zuständig - an zwei Tagen in der Woche. Denn mehr als 450 Euro darf er zur vorgezogenen Rente nicht dazuverdienen ...
    http://www.freiepresse.de/RATGEBER/F...kel9533888.php

    Halten wir fest: Wer 63 und arbeitslos ist, gilt automatisch als nicht mehr vermittelbar, selbst wenn er nach den neuesten Reformen als arbeitsfähig und fit genug gilt, bis ca. 67 Jahre zu arbeiten (in seinem Fall als älterer Jahrgang etwas weniger). Daraufhin verrentet das Jobcenter bzw. Arbeitsamt den Arbeitslosen zwangsweise, selbst wenn der eigentlich noch gesund ist und arbeiten möchte - eine andere Sachbearbeiterin hielt ihn sogar noch (dem ungekürzten Artikel zu entnehmen) für vermittelbar.

    Verrentet wird dann zwangsweise mit Abschlägen, die der Rentner lebenslang hinzunehmen hat. Reicht die Rente nicht, legt wiederum ein Amt fest, wieviel er benötigt, um zu überleben und welche Wertgegenstände er vorher verbrauchen muss. Ebenso entscheidet dieses Amt, ob der zwangsweise Frühverrentete eine zu große Wohnung bewohnt, aus der er dann selbstverständlich ausziehen muß. Er muss in diesem Fall eine kleine, billige Wohnung mit einfacher Ausstattung in einfacher Wohnlage suchen, der Altersruhesitz für Zwangsverrentete. Alternativ bleibt natürlich die Strasse.

    Um dem ganzen dann die Krone aufzusetzen, darf dieser Zwangsverrentete dann hinzuverdienen, um seine karge Rente aufzubessern, aber nur bis zu einer gewissen Summe, die die Geringfügigkeit nicht überschreitet, eben weil er frühverrentet ist und die reguläre Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht hat.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Rentner wider Willen - Zwangsrente für Hartz-IV-Betroffene

    Siegfried Holl würde etwa 590 Euro Brutto-Altersrente bekommen, wenn er zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht.
    Ist richtig und auch wieder falsch, den er könnte Grundsicherung im Alter beantragen, was mit seiner Rente zusammen auf Hartz IV Niveau liegt. Wenn jemand nach einem anscheinend langem Arbeitsleben lediglich 590 Euro Rente bekommt, dann hat er entweder gar nicht so viele Jahre oder er war Selbstständig und hat nichts für seine Altersvorsorge getan.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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