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  1. #1

    EuGH-Expertin gibt Empfehlung ab: Kopftuch am Arbeitsplatz kann verboten werden

    Für gläubige Muslima könnte es in Zukunft eine böse Überraschung am Arbeitsplatz geben. Denn nach der Einschätzung einer Gutachterin des europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz in bestimmten Fällen verboten werden.

    Nach der Einschätzung einer Gutachterin des europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz in bestimmten Fällen verboten werden.

    In einem Entscheidungsvorschlag an das höchste EU-Gericht kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet (Rechtssache C-157/15).
    http://www.t-online.de/nachrichten/p...tens-sein.html

  2. #2
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    AW: EuGH-Expertin gibt Empfehlung ab: Kopftuch am Arbeitsplatz kann verboten werden

    Arbeitende Muslime sind ja ohnehin eher selten.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    Kopftuch : Diskriminierung für alle

    Kopftuch:Diskriminierung für alle


    Wer alle religiösen Zeichen aus der Firma verbannt, darf auch Kopftücher verbieten. So könnte das Urteil des EuGH ausfallen. Das ist fair – löst aber ein Problem nicht.

    Ein Kommentar von Parvin Sadigh

    Das Kopftuch am Arbeitsplatz ist ein Dauer-Aufregerthema. Nun steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bevor, die auch die deutschen Gerichte beeinflussen wird. Sie könnte den Arbeitgebern eine klare Lösung anbieten, indem sie eine sogenannte religiöse Neutralitätspflicht von ihren Mitarbeitern verlangen. Klar ist aber auch: Das Thema wird sich damit nicht erledigen. Mehr noch: Wenn das Gericht der Generalanwältin vor dem EuGH, Juliane Kokott, in seinem Urteil folgt – was meist geschieht – könnte die Entscheidung hierzulande sogar für mehr Verwirrung sorgen.

    Die Generalanwältin hatte am Dienstag dem Gericht eine Stellungnahme vorgelegt: Es sei rechtens, wenn ein Chef einer muslimischen Angestellten verbietet, ein Kopftuch zu tragen. Aber nur dann, wenn seine Firma alle Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen untersagt, wie es in dem konkreten Fall war. Eine Rezeptionistin hatte in Belgien eine Sicherheitsfirma wegen Diskriminierung verklagt. Sie wurde gekündigt, weil sie darauf bestand, ein Kopftuch zu tragen.





    In Deutschland gilt bisher: Das Kopftuchtragen ist in Unternehmen grundsätzlich erlaubt, wenn keine sachlichen Gründe dagegen sprechen. Etwa, wenn sich eine Mitarbeiterin durch das Kopftuch verletzen könnte, aber auch, wenn sich ein Kunde beschwert oder Kollegen darüber in Streit geraten. Allerdings muss der Arbeitgeber alles das genau nachweisen können, was in der Praxis nur schwer umsetzbar ist. Selbst für Lehrerinnen im öffentlichen Dienst darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2015 kein generelles Kopftuchverbot mehr gelten, wie es einige Bundesländer erlassen hatten.

    ...
    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ichtshof-islam
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Kopftuch : Diskriminierung für alle

    Arbeitende Muslime sind ja ohnehin eher selten.
    Besonders arbeitende Muslimas!

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