Für gläubige Muslima könnte es in Zukunft eine böse Überraschung am Arbeitsplatz geben. Denn nach der Einschätzung einer Gutachterin des europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz in bestimmten Fällen verboten werden.

Nach der Einschätzung einer Gutachterin des europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz in bestimmten Fällen verboten werden.

In einem Entscheidungsvorschlag an das höchste EU-Gericht kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet (Rechtssache C-157/15).
http://www.t-online.de/nachrichten/p...tens-sein.html