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Behörden melden häufiger Heimat-Reisen von Flüchtlingen
Die Zahlen können natürlich nicht beziffert werden.
Behörden melden häufiger Heimat-Reisen von Flüchtlingen
Flucht: Bei den deutschen Behörden mangelt es bei dem Thema aber noch an klaren Regeln - Stärkere Sensibilisierung der Amtsstellen
Das Bun.de.s.amt für Mi.g.ra.ti.on und Flücht.lin.ge (BAMF) er.fährt in.zwi.schen öf.ter von Rei.sen von Flücht.lin.gen in ih.re Her.kunfts.län.der.
Andere Stellen wie die Bundespolizei, die Ausländerbehörden oder die Bundesagentur für Arbeit seien mittlerweile für das Thema stärker sensibilisiert, sagt eine BAMF-Sprecherin. Außerdem gebe es mittlerweile einen »funktionierenden Kommunikationsweg« zwischen den Behörden. »Die meisten Mitteilungen erfolgen seitens der Bundespolizei im Bundesgebiet, aber auch aus dem Ausland.« Die Zahl solcher Reisen können weder das BAMF noch die Bundespolizei beziffern. »Das (...) Phänomen ist jedoch nicht nur vereinzelt bekannt«, teilt ein Sprecher der Bundespolizei mit.
Eine Reise in das Land, aus dem die Menschen aus Angst geflohen sind, führt nicht automatisch zur Aberkennung ihres Schutzstatus'. Es ist - wie vieles im Asylverfahren - vom Einzelfall abhängig. Laut BAMF gibt es aber nach wie vor für Heimatreisen anerkannter Flüchtlinge kein gesetzlich geregeltes Verfahren.
»Keine Furcht vor Verfolgung«
Wer hierzulande einen Schutzstatus wie Asyl oder vorübergehenden Schutz bekommen hat oder als Flüchtling anerkannt wurde, darf grundsätzlich Auslandsreisen unternehmen. Aufgrund von EU-Regeln erlischt der Schutz für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland auch nicht automatisch, wenn sie freiwillig in das Land reisen, aus dem sie aus Furcht vor Verfolgung geflohen sind. Für einen vorübergehenden Aufenthalt dort gibt es nämlich laut BAMF durchaus nachvollziehbare Gründe - etwa eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen.
Nach Einzelfallprüfung kann so eine Reise aber auch zur Aberkennung des Schutzstatus' führen: »Handelt es sich (...) um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt«, heißt es.
Im Herbst 2016 erfuhren die Berliner Arbeitsagenturen von einigen anerkanntem Asylberechtigten, die besuchsweise ins Herkunftsland zurückgekehrt waren. Die Arbeitsagenturen sind beteiligt, weil Asylberechtigte dort Hartz-IV-Leistungen beziehen. Erfuhr früher ein Betreuer zufällig etwa von einer Reise nach Syrien, wurde das BAMF aufgrund verschiedener Vorschriften - beispielsweise beim Datenschutz - nicht immer automatisch informiert. Nun soll es dazu »Änderungen in unseren fachlichen Weisungen geben, die genau definieren, in welchen Fällen die Bundesagentur für Arbeit die Ausländerbehörden informieren wird«, sagt eine Sprecherin.
Nach dem Rechten schauen
»Der häufigste Grund ist, dass jemand schauen will, ob sein Haus, seine Werkstatt oder sein Geschäft noch existiert«, sagt Usahma Felix Darrah vom Büro der oppositionellen Syrischen Nationalen Koalition in Berlin. Wer sich in die vom Regime kontrollierten Gebiete wagen könne, wähle für eine solche Erkundungsreise meist den Weg über Beirut. »Die meisten syrischen Flüchtlinge sind dankbar, in Deutschland sein zu können. Manche, die es nicht schaffen, hier Fuß zu fassen, reisen zurück, um herauszufinden, ob sich die Situation am Heimatort so verändert hat, dass eine Rückkehr möglich wäre.«
Karim al-Wasiti vom Flüchtlingsrat Niedersachsen erklärt, es könne auch vorkommen, dass ein Iraker, der an seinem Herkunftsort gefährdet sei, nach Jahren der Abwesenheit in das sicherere Kurdengebiet reise, um dort Verwandte zu treffen. Er sagt: »Ich finde es pragmatisch, dass jetzt der Einzelfall geprüft und nicht automatisch ein Verfahren zum Widerruf der Anerkennung in Gang gesetzt wird.«
Menschen, deren Asylverfahren in Deutschland läuft, können laut BAMF jederzeit ausreisen. Wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, erlischt ihre Aufenthaltsgestattung in Deutschland, die sie während ihres Asylverfahrens haben. Auch ihr Antrag als Asylbewerber gilt damit als zurückgenommen. Für Geduldete sind Reisen ins Ausland nicht ohne Weiteres möglich: Die Duldung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Damit wird die Wiedereinreise nach Deutschland schwierig bis unmöglich.
http://www.main-echo.de/regional/fra...rt4022,4760412
Mal wieder eine ganz große Volksveräppelung. Am Ende stehen geduldige Deutsche in der Warteschlange am Flughafen hinter afrikanischen und orientalischen Familien mit großen Koffern, deren Inhalt sie über die Leistungen des AsylBG finanziert haben. Hinzu kommen eventuell noch andere Einnahmen, den deutschen Rechtsstaat und das Gemeinwesen beschwerender "Rechts"geschäfte.
Aber, na, ja, Herr Maier kann sich nicht unbedingt einen Exotenurlaub mit seiner Familie reisen. Daher steht er vielleicht in gebührendem Abstand am Schalter für den Charterflug nach Mallorca.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Behörden melden häufiger Heimat-Reisen von Flüchtlingen
Vielleicht hat man diese „Flüchtlinge" inzwischen zu „kulturellen Vermittlern" ernannt, damit sie während ihrer Heimatferien anderen die Schönheiten und Annehmlichkeiten Deutschlands persönlich schildern und allen, die noch zögerten, das große Los zu ziehen, ihre Vorbehalte ausreden können.
Es soll ja noch welche geben, die partout nicht kommen wollen. Und das geht doch nicht!Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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01.08.2017, 02:02 #23VIP
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AW: Behörden melden häufiger Heimat-Reisen von Flüchtlingen
>Eine Reise in das Land, aus dem die Menschen aus Angst geflohen sind, führt nicht automatisch zur Aberkennung ihres Schutzstatus'.
Das sollte m.E. dringend geändert werden.
Es sollte m.E. nicht sein, daß ein Urlaub im Land wo mir angeblich Verfolgung droht, machbar ist, aber dann hier auf "Asyl" gepocht wird.
Entweder hab ich Angst weil ich im Heimatland um mein Leben fürchten muß (Asylgrund) oder ich bin dort NICHT vefolgt und kann da munter Urlaub machen (Kein Asylgrund).
Das Fluchtland ist schließlich nicht Deutschland wo nicht kontrolliert wird, wer reinkommt: im Heimatland der Flüchtlinge wird kontrolliert wer einreist - also muß auch der Verfolgte damit rechnen, daß im das Schicksal droht, vor dem er geflohen ist - sofern er einen legitimen Fluchtgrund angegeben hat der für eine Asylgewährung spricht...
Klar, daß ihm nix passiert wenn er als Fluchtgrund "in Germoney" gibts Geld für lau angegeben hat...
Ich denke nicht, daß ein IS Terrorist der ja hier Asyl bekommt da er in seinem Land für seine Vergehen hingerichtet wird, Lust verspürt, dort einzureisen um Urlaub zu machen...
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AW: Behörden melden häufiger Heimat-Reisen von Flüchtlingen
Ist sie ja nicht. An anderer Stelle gibt man das ja auch deutlich zu: "Können wir uns nicht leisten". Außerdem sieht man es auch an der verrotteten Infrastruktur, an Schlaglöchern, schlecht asphaltierten und geschotterten Straßen, Buckelpisten, an den maroden und teilweise gesperrten Brücken.
Nur mal am Rande: Die Krankenversicherungen nehmen viel Geld von den Beschäftigten ein, ihren Anteil und den des Arbeitgebers. Trotzdem kommt es zu Zuzahlungen, aber nicht nur das, auch zu Leistungsausschlüssen. So muss ein Versicherter seine Vorsorgeuntersuchung für den Grünen Star komplett selber zahlen, obwohl es keine Alternative zu dieser Untersuchung gibt, die von den Krankenkassen übernommen wird. Und Grüner Star führt, nicht rechtzeitig entdeckt und behandelt, zur Erblindung. Aber, so steht es geschrieben, die Krankenkassen übernehmen alle notwendigen Leistungen....Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Heimatreisen: Özoguz verteidigt Besuche von Flüchtlingen in Herkunftsländer
Heimatreisen
Özoguz verteidigt Besuche von Flüchtlingen in Herkunftsländer
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Özoguz, hat Reisen von hier lebenden Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer verteidigt.
Dafür könne es gewichtige Gründe geben, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Mit der Rückkehr ins Herkunftsland gefährdeten anerkannte Flüchtlinge die Glaubwürdigkeit ihres Schutzersuchens. Sie müssten die Reise deshalb sehr gut begründen können. Özoguz reagierte damit auf Medienberichte, wonach die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg rund 100 Flüchtlinge erfasst haben, die seit 2014 zum Teil mehrfach in ihre Heimatländer gereist sind und nach ihrer Rückkehr ihren Schutzstatus als Asylbewerber behalten haben.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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18.08.2017, 07:50 #26
AW: Heimatreisen: Özoguz verteidigt Besuche von Flüchtlingen in Herkunftsländer
Sie müssten die Reise deshalb sehr gut begründen können.
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AW: Heimatreisen: Özoguz verteidigt Besuche von Flüchtlingen in Herkunftsländer
Seit Jahren warnen Leute wie wir hier, dass es nicht gut ist, wenn Muslime unsere Politik mitgestalten dürfen.
Leider ist man in den Parteien aber so einfältig, dass man glaubt ein gute Werk zu tun, wenn man Muslimen aus Integrationsgründen die Möglichkeit gibt, hier politisch aktiv sein zu dürfen.
Das die dann sofort alles dransetzen, muslimische Wünsche und Vorstellungen durchzusetzen, zeigt sich ja hier bei dieser türkischen Hofschranze Erdogans.
Özoguz ist eine Terrorbefürworterin mit familiären Bindungen zum IS.
Diese Regierung macht sich somit schuldig an weiteren Attentaten in der EU, weil sie mit Muslimen in den eigenen Reihen dazu beiträgt, dass Terroristen politische Rückendeckung bekommen.
Wer angebliche Flüchtlinge, die traumatisiert und stigmatisiert sein sollen, wieder bedenkenlos heimreisen und wieder zurückkommen lässt, ohne das der Asylstatus verloren geht, handelt kriminell.
Einfach nur eine Riesenschweinerei!Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.
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19.08.2017, 07:04 #28
AW: Heimatreisen: Özoguz verteidigt Besuche von Flüchtlingen in Herkunftsländer
Wenn diese Leute in ihr Herkunftsland reisen können, besteht der Fluchtgrund nicht mehr und der Asylstatus erlischt. Die Konsequenz wäre die Abschiebung. So würde ein Rechtsstaat agieren.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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20.08.2017, 09:00 #29
AW: Heimatreisen: Özoguz verteidigt Besuche von Flüchtlingen in Herkunftsländer
Stimmt, aber wir sind ja ein Linksstaat!
Özoguz ist eine Terrorbefürworterin mit familiären Bindungen zum IS.
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AW: Flüchtlinge machen Urlaub in ihren Heimatländern
Wenn Flüchtlinge reisen: Einmal Damaskus und zurück!
Dass Flüchtlinge, anerkannte Asylbewerber und Schutzsuchende aller Art in die Länder reisen, aus denen sie unter Gefahr für Leib und Leben geflohen sind, sei es um kranke Verwandte zu besuchen oder „Urlaub“ zu machen, ist ein Novum in der Geschichte der Fluchtbewegungen. Kein DDR-Flüchtling wäre jemals auf die Idee gekommen, kein Iraner, der dem Terror-Regime der Mullahs und Ayatollahs entkommen konnte. Und von den Kommunisten, Sozialdemokraten und Juden, denen die Flucht aus dem Dritten Reich gelang, wollen wir an dieser Stelle gar nicht reden.
Aber es gibt sie doch! Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz - "eine spezifisch deutsche Kultur ist, jenseits der Sprache, schlicht nicht identifizierbar" - findet: „Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will.“ So ein gewichtiger Grund kann z. B. vorliegen,„wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte“.
So ein gewichtiger Grund lässt keine Fragen zu: Wie finanzieren mittellose Flüchtlinge eine solche Reise? Mit welchen Papieren reisen sie? Doch nicht etwa mit denen, die sie auf ihrer Flucht nach Deutschland verloren haben? Und schließlich: Haben sie keine Angst, bei der Einreise in ihre „Heimat“ verhaftet zu werden? Sie sind ja vor Verfolgung geflohen.
Wie das alles möglich ist, beschreibt Roland Tichy auf Tichys Einblick. Mit Hilfe kooperativer deutscher Behörden.
Der SPIEGEL hat sich der Sache ebenfalls angenommen, kommt aber zu einem ganz anderen Ergebnis. Innenministerium hat keine Belege für Erholungsreisen von Flüchtlingen. Der Text hält zwar nicht ganz, was die Überschrift verspricht, er kapriziert sich nämlich auf Erholungsreisen. Und wie es der Genosse Zufall will, „hat der SPIEGEL von einer Frau erfahren, die ihren sterbenskranken Vater im Irak besuchen will“. Ein starker, ein überzeugender Beweis! So etwas ist natürlich keine Erholungsreise, schon gar nicht nach den Maßstäben des Magazins, das „keine Angst vor de Wahrheit“ hat. Allenfalls davor, sie seinen Lesern mitzuteilen.
Märchen vom verlorenen Pass
Urlaubswelle im Irak und Syrien: Flüchtlinge auf Heimaturlaub
Seit Jahren reisen zahlreiche "Flüchtlinge" in ihre Herkunftsländer, um dort Urlaub zu machen. Ihr Schutzstatus als Asylbewerber blieb bislang bestehen. So funktioniert der Trick mit dem verlorenen Pass.
In Baden-Württemberg sind „Flüchtlinge“ einem Bericht zufolge aus dem Südwesten zeitweise wieder in ihre Herkunftsländer gereist. Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg hätten 100 Flüchtlinge erfasst, die seit 2014 zum Teil mehrfach in ihre Heimatstaaten gereist seien und nach der Rückkehr ihren Schutzstatus als Asylbewerber behalten hätten, berichtete etwa der Mannheimer Morgen unter Berufung auf eine Erhebung des Innenministeriums.
In der Stellungnahme auf einen Antrag der AfD-Landtagsfraktion schrieb Ministerialdirektor Julian Würtenberger (CDU) demnach: „Wenn anerkannte Schutzberechtigte trotz einer Verfolgung oder Bedrohung zu Urlaubszwecken wieder in ihr Heimatland reisen, stellt sich zu Recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit dieser Ausländer.“Zielländer waren nach Angaben eines Sprechers etwa Syrien und der Irak. Man müsse von einer „gewissen Dunkelziffer“ ausgehen. Aber natürlich passiert das auch in anderen Bundesländern und in sehr viel größerer Zahl, als der Stuttgarter Beschönigungs-Minister zugibt. Derzeit fliegen allein in Nordrhein-Westfalen zwischen 10 und 50 Fälle auf – täglich.So funktioniert Pass-Ringelreigen
„Flüchtlinge“, die als Asylberechtigte anerkannt sind, erhalten von der Ausländerbehörde einen deutschen Reisepass, wenn sie, was ja fast immer der Fall ist, ihren eigenen irgendwie verloren oder angeblich zurückgelassen haben. Wer vor Fassbomben flieht, so weiß es auch Claudia Roth, denkt nicht an den Pass.Mit dem deutschen Dokument reisen die Asylbewerber dann von NRW bevorzugt nach Kopenhagen, aus Süddeutschland nach Zürich und von dort mit dem Ferienflieger nach Istanbul. Die Reise ist bis dahin ohne Spuren.Von Istanbul geht es in den Irak oder nach Syrien. Beide Länder aber stempeln die Pässe mit Ein- und Ausreisevermerken ab. Damit beginnen „Flüchtlinge“ Spuren zu hinterlassen: Der Pass wird damit zum Beweis dafür, dass es keinen Asylgrund gibt und die Asylberechtigung sowie die erheblichen Sozialleistungen erschwindelt wurden: Wer zu Hause Urlaub macht, ist sicherlich nicht „verfolgt“.Der simple und der elegante Passtrick
Um Strafen und Folgen zu entgehen, gibt es zwei Möglichkeiten: Zurück in Deutschland, die Einreise via Zürich oder Kopenhagen ist ja unkontrolliert, wird der Pass mit den verräterischen Stempeln als verloren gemeldet. Deutsche Behörden sind wohlmeinend. Für die Ausländerbehörden beginnt der erneute Weg der Passausstellung. Der nächste Urlaub ist gesichert.Das ist der simple Weg. Es geht auch eleganter: Ausreise aus Deutschland und Einreise stempelfrei in die Türkei – das ist der erste Schritt. Dann, oh Wunder, geht es weiter mit dem irakischen oder syrischen Pass, den man bei den Deutschen als verloren angegeben hat. Zurück nach Deutschland geht es mit einem stempelfreien deutschen Pass. Der Urlaub im Fluchtland ist gelungen. Der Pass blieb sauber.Leider sind andere Länder auf diesen Trick gekommen – selbstverständlich nicht die Bundespolizei mit ihren treuherzigen blauen Augen.
Folgenlos bleibt hierzulande alles – für Migranten
Der aufmerksamen Flughafenpolizei in Kopenhagen fielen die vielen Einreisen mit syrischen und irakischen Pässen auf – mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in NRW. Seither meldet die dänische Polizei diese Personen an die bislang ahnungslose wie hilflose Bundespolizei. Die Bürokraten der Bundespolizei schicken diese Daten auf den langen Behördenweg in das jeweilige Bundesland, von dort gelangen sie in die Ausländerbehörden.Täglich, so berichten Mitarbeiter, tauchen bis zu 50 Fälle auf. Die Ausländerbehörden sind gehalten, ein Wiederrufsverfahren zum Asylbescheid einzuleiten. Bekanntlich landen diese Verfahren in total überlasteten Behörden und Gerichten und werden durch Klagen in die Länge gezogen.In jedem Fall ist sichergestellt, dass der Serien-Schwindel – die Verlustmeldung der in Wahrheit vorhandenen Papiere, die Verschleierung der eigenen Identität, die Urlaubsreise in das angebliche Verfolgungsland – nicht zu einer Ausweisung führen kann: Längst ist die Dreijahres-Frist errreicht, die die Aufenthaltsduldung auch bei Vergehen sicherstellt.
Dieses Posting wird um eine Posse erweitert. Es gäbe laut Innenministerium - welchem? - keine Beweise für Heimaturlaube. Na, ja, vielleicht haben die Syrer und Afghanen und Iraker und Eritreer keinen Urlaub im Heimatland gemacht, sondern sind nur Wandern gegangen.
(Wir müssen nämlich erst einmal definieren, was Urlaub überhaupt ist. Gehört dazu nicht zwingend der Strandurlaub und der Coctail an der Strandbar? Dann selbstverständlich macht kein Moslem Urlaub, denn selbst wenn er in Deutschland schwimmen gelernt hätte, den alkoholischen Coctail trinkt er nicht.)
Innenministerium: Keine Beweise, dass Flüchtlinge in Heimatländern Urlaub machen
In Sozialen Netzwerken verbreitete sich eine Meldung rasend schnell, dass Flüchtlinge angeblich Urlaub in ihren Heimatländern machen und nach ihrer Rückkehr ihren Schutzstatus in Deutschland behalten hätten. Das Innenministerium stellt nun aber klar, dass es keine Belege dafür gibt.
Stattdessen hat man Kenntnis von Fällen, in denen Asylsuchende in ihr Herkunftsland gereist sind, weil sie freiwillig wieder dorthin zurückkehren wollen und zuvor in ihrer Heimat Vorbereitungen für diese geplante, dauerhafte Rückreise treffen wollten.
In einem anderen Fall wollte eine Frau für kurze Zeit in ihr Heimatland zurückkehren, da ihr Vater im Sterben lag. "Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will", so die Integrationsbeauftragte.Geändert von Turmfalke (20.08.2017 um 15:19 Uhr)
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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