Die Zahlen können natürlich nicht beziffert werden.

Behörden melden häufiger Heimat-Reisen von Flüchtlingen

Flucht: Bei den deutschen Behörden mangelt es bei dem Thema aber noch an klaren Regeln - Stärkere Sensibilisierung der Amtsstellen

Das Bun.de.s.amt für Mi.g.ra.ti.on und Flücht.lin.ge (BAMF) er.fährt in.zwi.schen öf.ter von Rei.sen von Flücht.lin.gen in ih.re Her.kunfts.län.der.

Andere Stellen wie die Bundespolizei, die Ausländerbehörden oder die Bundesagentur für Arbeit seien mittlerweile für das Thema stärker sensibilisiert, sagt eine BAMF-Sprecherin. Außerdem gebe es mittlerweile einen »funktionierenden Kommunikationsweg« zwischen den Behörden. »Die meisten Mitteilungen erfolgen seitens der Bundespolizei im Bundesgebiet, aber auch aus dem Ausland.« Die Zahl solcher Reisen können weder das BAMF noch die Bundespolizei beziffern. »Das (...) Phänomen ist jedoch nicht nur vereinzelt bekannt«, teilt ein Sprecher der Bundespolizei mit.

Eine Reise in das Land, aus dem die Menschen aus Angst geflohen sind, führt nicht automatisch zur Aberkennung ihres Schutzstatus'. Es ist - wie vieles im Asylverfahren - vom Einzelfall abhängig. Laut BAMF gibt es aber nach wie vor für Heimatreisen anerkannter Flüchtlinge kein gesetzlich geregeltes Verfahren.

»Keine Furcht vor Verfolgung«

Wer hierzulande einen Schutzstatus wie Asyl oder vorübergehenden Schutz bekommen hat oder als Flüchtling anerkannt wurde, darf grundsätzlich Auslandsreisen unternehmen. Aufgrund von EU-Regeln erlischt der Schutz für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland auch nicht automatisch, wenn sie freiwillig in das Land reisen, aus dem sie aus Furcht vor Verfolgung geflohen sind. Für einen vorübergehenden Aufenthalt dort gibt es nämlich laut BAMF durchaus nachvollziehbare Gründe - etwa eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen.

Nach Einzelfallprüfung kann so eine Reise aber auch zur Aberkennung des Schutzstatus' führen: »Handelt es sich (...) um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt«, heißt es.
Im Herbst 2016 erfuhren die Berliner Arbeitsagenturen von einigen anerkanntem Asylberechtigten, die besuchsweise ins Herkunftsland zurückgekehrt waren. Die Arbeitsagenturen sind beteiligt, weil Asylberechtigte dort Hartz-IV-Leistungen beziehen. Erfuhr früher ein Betreuer zufällig etwa von einer Reise nach Syrien, wurde das BAMF aufgrund verschiedener Vorschriften - beispielsweise beim Datenschutz - nicht immer automatisch informiert. Nun soll es dazu »Änderungen in unseren fachlichen Weisungen geben, die genau definieren, in welchen Fällen die Bundesagentur für Arbeit die Ausländerbehörden informieren wird«, sagt eine Sprecherin.

Nach dem Rechten schauen

»Der häufigste Grund ist, dass jemand schauen will, ob sein Haus, seine Werkstatt oder sein Geschäft noch existiert«, sagt Usahma Felix Darrah vom Büro der oppositionellen Syrischen Nationalen Koalition in Berlin. Wer sich in die vom Regime kontrollierten Gebiete wagen könne, wähle für eine solche Erkundungsreise meist den Weg über Beirut. »Die meisten syrischen Flüchtlinge sind dankbar, in Deutschland sein zu können. Manche, die es nicht schaffen, hier Fuß zu fassen, reisen zurück, um herauszufinden, ob sich die Situation am Heimatort so verändert hat, dass eine Rückkehr möglich wäre.«
Karim al-Wasiti vom Flüchtlingsrat Niedersachsen erklärt, es könne auch vorkommen, dass ein Iraker, der an seinem Herkunftsort gefährdet sei, nach Jahren der Abwesenheit in das sicherere Kurdengebiet reise, um dort Verwandte zu treffen. Er sagt: »Ich finde es pragmatisch, dass jetzt der Einzelfall geprüft und nicht automatisch ein Verfahren zum Widerruf der Anerkennung in Gang gesetzt wird.«

Menschen, deren Asylverfahren in Deutschland läuft, können laut BAMF jederzeit ausreisen. Wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, erlischt ihre Aufenthaltsgestattung in Deutschland, die sie während ihres Asylverfahrens haben. Auch ihr Antrag als Asylbewerber gilt damit als zurückgenommen. Für Geduldete sind Reisen ins Ausland nicht ohne Weiteres möglich: Die Duldung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Damit wird die Wiedereinreise nach Deutschland schwierig bis unmöglich.

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Mal wieder eine ganz große Volksveräppelung. Am Ende stehen geduldige Deutsche in der Warteschlange am Flughafen hinter afrikanischen und orientalischen Familien mit großen Koffern, deren Inhalt sie über die Leistungen des AsylBG finanziert haben. Hinzu kommen eventuell noch andere Einnahmen, den deutschen Rechtsstaat und das Gemeinwesen beschwerender "Rechts"geschäfte.

Aber, na, ja, Herr Maier kann sich nicht unbedingt einen Exotenurlaub mit seiner Familie reisen. Daher steht er vielleicht in gebührendem Abstand am Schalter für den Charterflug nach Mallorca.