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    AW: Flüchtlinge machen Urlaub in ihren Heimatländern

    Heute.de, die Plattform des GEZ-finanzierten Fernsehsenders ZDF befindet bei genauer Betrachtung die Meldung, es handele sich um Heimatreisen der Flüchtlinge, doch für überzogen.

    Bei genauer Betrachtung zeigt sich das dem ZDF.

    Zuerst natürlich die fragende Überschrift

    #ZDFcheck17
    Machen Flüchtlinge Urlaub in ihren Herkunftsländern?
    die als Suggestivfrage gleich mehrere Antworten ermöglicht:

    Was kennzeichnet eigentlich Urlaube?
    Können Flüchtlinge in ihren Heimatländern überhaupt Urlaub machen oder sind dies nicht einfach Verwandtschafts- und Heimatbesuche?
    Vielleicht gehen Flüchtlinge ja auch Wandern? Sind Wanderungen überhaupt Urlaube?

    Eine Meldung aus Baden-Württemberg sorgt für Aufsehen. Zahlreiche Flüchtlinge hätten seit 2014 angeblich Urlaub in ihren Heimatländern gemacht, darunter auch Iraker und Syrer. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Die Meldung ist überzogen.
    "So macht Urlaub Spaß!", meint etwa AfD-Landtagsabgeordneter Thomas Palka und verdeutlicht seine Meinung mit einem nostalgischen Koffer vor strahlender Sonne. Palka kritisiert, dass allein 20 "Asylbewerber" aus seinem Heilbronner Wahlkreis für einen Urlaub in ihre Heimat gereist seien.

    153 registrierte Fälle
    Ausgangspunkt für seine Kritik ist die Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im dortigen Landtag. Die AfD wollte unter anderem wissen, wie viele anerkannte Flüchtlinge, die in Baden-Württemberg leben, zwischenzeitlich ihr Heimatland besucht haben. Antwort des Innenministeriums: Seit 2014 gab es 153 registrierte Fälle, hinzukommen ungefähre Angaben aus einigen Städten und Kreisen.

    Ein Beispiel sei Stuttgart. In der Stellungnahme heißt es: "Mehrere Fälle bekannt, keine genaue Bezifferung möglich." Die Ausländerbehörden führen zu dieser Frage keine Statistiken. Deshalb sei "von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen", so das Ministerium.
    Man versucht sich, die wenigen Fälle, die aufgeflogen sind, als falsche Angaben zu deklarieren.

    Doch stimmt es, dass 153 anerkannte Flüchtlinge zu einem Urlaub in ihr Heimatland gereist sind?
    Tatsächlich gibt es bundesweit keine systematisch erhobenen Daten zu der Frage, wieviele anerkannte Flüchtlinge ihr Heimatland besucht hätten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhebt sie nicht. Und auch die Zahlen des baden-württembergischen Innenministeriums sind nicht ganz korrekt.

    So steht in der Stellungnahme des Ministeriums, aus der Stadt Heilbronn seien 20 anerkannte Flüchtlinge kurzzeitig in ihr Herkunftsland gereist. Das hatte auch die AfD aufgegriffen. Auf Nachfrage von #ZDFcheck17 erklärt die Stadt jedoch, dass die 20 Flüchtlinge freiwillig ausgereist seien. Sie sind also zurück in ihre Heimatländer gereist und dort geblieben. Die falsche Angabe kam wohl durch eine Kommunikationspanne zu Stande.
    Als nächstes klärt man die Leser und Zuschauer und staunenden Deutschen auf, dass kurzfristige Urlaube oder Reisen (wovon werden die eigentlich finanziert, alleine schon die teuren Flüge?) natürlich nicht illegal seien.

    Natürlich kann man sich an dieser Stelle wieder fragen, was eigentlich illegal ist oder ist nicht einfach der Asylantrag in diesem Fall nicht mehr legal und der Anspruch auf Asyl müßte erlöschen? Oder kann man nicht automatisch Betrug annehmen, wenn sich die Behauptung, verfolgt zu sein und um sein Leib und Leben zu fürchten, als falsch und erlogen erweist?

    Und man beachte: Ein kurzer Aufenthalt ist schließlich keine Urlaubsreise (wie kurz der Aufenthalt ist, wird allerdings nicht näher benannt, ob Tage, Wochen oder Monate. Hängt für das ZDF wahrscheinlich vom Einzelfall ab. Je weiter der Flug, desto länger ist ein kurzer Aufenthalt...)


    Kurze Aufenthalte in der Heimat nicht illegal

    Unstrittig ist, dass einige anerkannte Flüchtlinge immer mal wieder für kurze Aufenthalte in ihr Heimatland reisen. Bereits im Herbst 2016 berichtete die Zeitung "Die Welt" über entsprechende Fälle. Auch das Flüchtlingsministerium in Nordrhein-Westfalen erklärt auf Anfrage von #ZDFcheck17, "dass dies immer wieder vorkommt". Konkrete Zahlen liegen aber auch in NRW nicht vor. Die kurzzeitigen Reisen sind auch völlig legal, sie führen nicht dazu, dass ein anerkannter Flüchtling seine Schutzberechtigung verliert. Das verhindert die EU-Asylverfahrens-Richtlinie.

    Glücklich sind damit allerdings nicht alle Politiker. So heißt es in der Stellungnahme des Innenministeriums, die von Amtschef Julian Würtenberger (CDU) geschrieben wurde: "Wenn anerkannte Schutzberechtigte trotz einer Verfolgung oder Bedrohung zu Urlaubszwecken wieder in ihr Heimatland reisen, stellt sich zu Recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit dieser Ausländer." Dass anerkannte Flüchtlinge wirklich zu "Urlaubszwecken", wie Würtenberger es nennt, in ihre Heimatländer reisen, ist allerdings reine Spekulation.
    Aufgeklärt wird der dumme GEZ-Zahler auch, dass solche Nichturlaubsreisen in die Heimatländer natürlich nicht genehmigungspflichtig seien. Na also!

    Genehmigungen erforderlich?

    Wer ins Heimatland reist, muss das nicht genehmigen lassen und auch keine Angaben zu den Gründen machen. "Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will", sagte die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte, muss das sicher anders bewertet werden als eine Art Heimaturlaub." Ob eine Reise ins Herkunftsland Beweis genug dafür ist, dass dort keine Gefahr mehr für einen in Deutschland anerkannten Flüchtling besteht - das ist strittig. Özoguz forderte deshalb, dass anerkannte Flüchtlinge solche Reisen gut begründen müssten.

    Wichtig ist, dass es sich in allen Fällen um anerkannte Flüchtlinge handelt. Menschen also, die ein deutsches Asylverfahren durchlaufen haben, und die asylberechtigt sind. Wer so einen in der Behördensprache "Aufenthaltstitel" genannten Status hat, der darf auch Auslandsreisen - also auch in die Heimat - unternehmen. Anders sieht es aus, wenn ein Asylverfahren noch läuft oder ein Flüchtling nur geduldet ist. Wer in solchen Fällen in sein Herkunftsland reist, verliert das Aufenthaltsrecht in Deutschland.
    Und so kommt der ZDF-Check zu dem Fazit:



    #ZDFcheck17-Fazit:

    Die Behauptung, 153 Flüchtlinge würden in ihren Heimatländern Urlaub machen, ist Spekulation. Richtig ist, dass einige anerkannte Flüchtlinge in ihre Heimatländer reisen. Das ist völlig legal und hat keinen Einfluss auf das Aufenthaltsrecht eines anerkannten Flüchtlings. Ob eine Reise ins Herkunftsland beweist, dass dort keine Gefahr mehr für einen in Deutschland anerkannten Flüchtling besteht - das ist strittig.
    http://www.heute.de/machenfluechtlin...-47788238.html

    Und für so einen Mist zahle ich GEZ-Gebühren!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #32
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    AW: Flüchtlinge machen Urlaub in ihren Heimatländern - ZDF-Check: Heimatreisen sind legitim und keine Urlaubsreisen

    Der Bayrische Rundfunk, ebenfalls GEZ-finanziert, schießt ebenfalls:

    "Heimaturlaub" für Flüchtlinge gibt es nicht
    Kann nicht sein, gibt es nicht und ich nehme an, dass es in diesem Artikel um nichts weiter als Wortverdrehungen geht, denn ich habe bislang nur die Überschrift gelesen. Wahrscheinlich wird nun behauptet, Heimaturlaube gebe es nicht, weil diese ja nicht genehmigt würden oder eben weil diese Heimatreisen keinen Urlaubscharakter hätten.

    Mal weiterlesen, ich empfehle gleich den ganzen Artikel nach vorherigem Querlesen:


    Eine Meldung hat für erheblichen Wirbel gesorgt: In Baden-Württemberg seien seit 2014 rund 160 Flüchtlinge zum Urlaub in die Heimat gereist. Das stimmt nicht. Flüchtlinge dürfen unter bestimmten Umständen zwar ins Ausland reisen, aber "Heimaturlaub" für Flüchtlinge gibt es nicht.

    Seinen Ursprung hat der Begriff "Heimaturlaub" für Flüchtlinge in einem Antrag der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag vom Juli dieses Jahres. Die AfD wollte in zwölf Fragen im Wesentlichen wissen: Wie viele anerkannte, aber auch abgelehnte Asylbewerber hätten seit 2014 eine Reise in ihr Heimatland angetreten und seien anschließend wieder in die Bundesrepublik zurückgekehrt?

    Die Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums: Es gibt 153 offiziell registrierte Fälle. In acht der insgesamt 33 vom Innenministerium abgefragten Städte und Landkreise sind zudem Fälle bekannt, die nicht genauer beziffert wurden. Ein Sprecher nannte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk "rund 160 Rückreisen" ins jeweilige Herkunftsland. Von "Urlaub" spricht das Ministerium aber anders als die AfD nur in einem Fall und das kritisch: "Wenn anerkannte Schutzberechtigte trotz einer Verfolgung oder Bedrohung zu Urlaubszwecken wieder in ihr Heimatland reisen, stellt sich zu Recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit dieser Ausländer."

    Außerdem sind die Zahlen noch aus einem anderen Grund mit Vorsicht zu genießen. Denn nicht alle Registrierten sind nur kurzzeitig in der Heimat. Heilbronn beispielsweise hat 20 Fälle gemeldet. Wie ein Sprecher der Stadt dem BR bestätigte, sind diese 20 anerkannten Asylbewerber – teilweise Familien mit Kindern – aber wieder dauerhaft in die Heimat zurückgekehrt. In der Liste des Innenministeriums tauchen sie fälschlicherweise auf.

    Keine offizielle Statistik

    Offizielle statistische Erhebungen über Aus- und Wiedereinreisen von Flüchtlingen und Asylbewerbern gibt es nicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhebt diese Zahlen nicht. Auch das Bundesinnenministerium (BMI) hat keinen Überblick,
    wie viele Flüchtlinge davon betroffen sind, obwohl das Phänomen durchaus bekannt sei. Diese Zahlen erfassten die Länder, sagte BMI-Sprecher Johannes Dimroth. Eine BR-Anfrage beim Bayerischen Innenministerium ergab aber: Auch dort werden solche Zahlen für Bayern nicht geführt.

    Auslandsreisen in den meisten Fällen erlaubt

    Grundsätzlich gilt: Reisen von Flüchtlingen sind nicht zwingend untersagt. Vielmehr hängen die grundsätzlichen Reiseoptionen vom Status des Asylbewerbers ab.

    "Personen, die sich in Deutschland im Asylverfahren befinden, werden nicht an einer Ausreise gehindert", teilte eine Sprecherin des BAMF dem BR mit. Auch "Personen, denen nach Abschluss eines Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel als Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter (…) erteilt wird, haben grundsätzlich das Recht, mit diesem Aufenthaltstitel auch Auslandsreisen zu unternehmen."

    Heißt konkret: Egal, ob das Asylbewerberverfahren noch läuft oder bereits abgeschlossen ist - Auslandsreisen im Allgemeinen bleiben grundsätzlich nicht verwehrt.

    Reisen ins Herkunftsland?

    Heikel wird es nur dann, wenn es in das Herkunftsland geht. Bei Flüchtlingen in einem laufenden Asylverfahren würde "im Fall einer Rückkehr in ihr Herkunftsland (…) die Aufenthaltsgenehmigung erlöschen", so das BAMF.

    Noch strenger werden Personen behandelt, deren Asylantrag negativ beschieden, denen aber eine sogenannte "Duldung" erteilt wurde: Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht hier vor, dass die Duldung schon mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet – egal wohin - erlischt, "eine Wiedereinreise nach Deutschland wird damit schwierig oder gar unmöglich", laut der Behörde.

    EU-Richtlinie überlagert deutsches Recht

    Etwas anders verhält es sich mit anerkannten Flüchtlingen. Zwar ist auch hier im Asylgesetz geregelt, dass der Schutzstatus erlischt, "wenn der Ausländer freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder außerhalb dessen er sich aus Furcht vor Verfolgung befindet, zurückgekehrt ist." Doch nach einer EU-Regelung müssen hier Einzelfallprüfungen durchgeführt werden.

    Konkret geht es nach BAMF-Auskunft um "Artikel 45 Abs. 5 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 (Asylverfahrensrichtlinie)." Nach dieser können Reisen in den Verfolgerstaat zwar zu einer Aberkennung des Schutzstatus führen, sind aber nicht automatisch ein Erlöschungsgrund.

    Krankenbesuch und Beerdigung ja, Urlaub nein

    Das BAMF unterscheidet sogar explizit zwischen den Gründen für eine mögliche Heimreise: "Für einen nur vorübergehenden Aufenthalt können im Übrigen auch nachvollziehbare Gründe, etwa familiärer Art (schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen etc.) vorliegen", teilt die Behörde mit. Das Bundesamt gehe "grundsätzlich davon aus, dass eine kurze Rückreise zur Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung, wie Teilnahme an einer Beerdigung, Besuch eines schwerkranken Familienangehörigen, kein Grund für einen Widerruf ist." Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), zeigte in einem Interview Verständnis für diese Haltung: "Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will."

    Anders die BAMF-Beurteilung des vieldiskutierten "Heimaturlaubs": "Handelt es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt. Hier kommt ggf. ein Widerruf oder eine Rücknahme gemäß § 73 Asylgesetz in Betracht."

    Das medienkritische Blog Übermedien thematisierte in einem Beitrag von Stefan Niggemeier die mediale Eigendynamik dieses Themas. Durch die inflationäre und unbedachte Verwendung des Begriffs "Urlaub" in den "sogenannten Mainstreammedien" habe sich "der falsche Eindruck eines massenhaften Flüchtlings-Tourismus in die Heimatländer verbreitet."

    BR24 arbeitet mit dem Startup #factfox zusammen. Unsere Social-Media-Redakeure nutzen den digitalen Helfer, um immer wiederkehrende Behauptungen und Fragen auf ihren Wahrheitsgehalt zu checken. Die besten Geschichten veröffentlichen wir.
    Öffentlich-rechtliche Projekte gegen Fake-News

    Auch verschiedene weitere öffentlich-rechtliche Angebote versuchen, in Sachen Fake-News aufzuklären, so zum Beispiel das crossmediale ZDF-Faktencheck-Projekt #ZDFcheck17, der Tagesschau-Faktenfinder der ARD oder die neu geschaffene Einheit "Social Listening und Verifikation" und das #Faktenfuchs-Portal des Bayerischen Rundfunks.
    Öffentlich-rechtliche Projekte gegen Fake-News

    Auch verschiedene weitere öffentlich-rechtliche Angebote versuchen, in Sachen Fake-News aufzuklären, so zum Beispiel das crossmediale ZDF-Faktencheck-Projekt #ZDFcheck17, der Tagesschau-Faktenfinder der ARD oder die neu geschaffene Einheit "Social Listening und Verifikation" und das #Faktenfuchs-Portal des Bayerischen Rundfunks.
    http://www.br.de/nachrichten/faktenc...nicht-100.html
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    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #33
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    AW: Flüchtlinge machen Urlaub in ihren Heimatländern - ZDF-Check: Heimatreisen sind legitim und keine Urlaubsreisen

    Merkel zu den Heimatreisen von Flüchtlingen / Asylbewerbern:

    Berichte, nach denen Asylbewerber Urlaub in ihren Heimatländern machten, kommentiert Merkel deutlich: „Ich kann mir schwierige familiäre Situationen vorstellen, in denen eine Rückkehr für einige Tage verständlich ist.
    http://www.focus.de/politik/videos/k...d_7518737.html
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