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  1. #11
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Mir sogar ein Fall bekannt, in dem Mutter und Tochter in dem Land, aus dem sie angeblich wegen Verfolgung mit Todesdrohung geflohen sind, schön urlaubten und Töchterchen heiratete und wollte den Ehemann importieren. Da sagte das Amt (Wunder geschehen!): "Also wenn ihr da Urlaub macht und heiratet, kann die Bedrohung nicht so akut sein." Und schickte sie heim.

  2. #12
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Ich bin der Meinung, dass jeder Flüchtling, der Urlaub in seinem Heimatland macht - aus welchem er aufgrund Verfolgung bzw. Gefahr für Leib und Leben geflüchtet ist - nicht mehr nach Deutschland bzw. Europa einreisen dürfte. Ebenso sollte der Flüchtlingsstatus und eine ggf. vorliegende Anerkennung als Asylbewerber aberkannt werden. Entweder bin ich verfolgt oder eben nicht.

  3. #13
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    die haben sich halt schnell angepaßt... sind die Deutschen nicht die Reiseweltmeister ?
    Wenn die Politiker und seltsam erleuchteten, mit missionarischem Eiferer ihre Scheuklappen abnehmen würden, könnten sie den Deutschen eingestehen, dass die meisten nur Wirtschaftsflüchtlinge sind. Aber das passt nicht in ihr Weltbild. Wenn man die Bilder z. B. von Aleppo sieht, glaubt man, die ganze Stadt ist platt gemacht - aber in vielen Ortsteilen ist alles normal, keine Kämpfe - nur in bestimmten Vierteln.

  4. #14

    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Die "Welt am Sonntag" erfuhr allerdings, dass das BAMF bereits im Juni Arbeitsagenturen in der Hauptstadt schriftlich aufforderte, Reisen von Asylberechtigten in Heimatländer der zuständigen Ausländerbehörde zu melden.

    Das Bundesinnenministerium weist auf europäische Regeln hin, wonach Reisen in den sogenannten Verfolgerstaat nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen können.
    Können- ist ein weit dehnbarer Begriff. Wer von den Verantwortlichen wäre überhaupt Willensstark genug, einen in den Verfolgerstaat reisenden Asylanten seinen Asylstatus abzuerkennen? Bei den aktuell politisch Verantwortlichen und bei den zuständigen BAMF-Mitarbeitern sehe ich keinen, der einen bereits anerkannten Asylstatus dann aberkennt.

    Selbst ein HARTZ IV- Empfänger hat Anspruch auf 21 Tage Urlaub im Jahr (auch hier kann man es gerecht finden, oder auch nicht)
    Einen rechtssicheren Urlaubsanspruch haben ALG II-Empfänger nicht. Ein Urlaubsantrag kann zurück gewiesen werden, wenn z.B. eine Ein-Euro-Job-Vermittlung während der geplanten Ortsabwesenheit möglich ist. Eine Beurlaubung wird völlig ausgeschlossen, wenn in der geplanten Abwesenheit am Wohnort ein Saisonjob kurzfristig frei wird. Beispielsweise wären das laut Arbeitsagentur Aushilfstätigkeiten in Hotels- und Gaststätten sowie auch auf Messen. Hat man schulpflichtige Kinder, so zeigen die Erfahrungen, dass der Urlaub in einem wesentlich höheren Maße genehmigt wird.

    Für Hartz IV "Aufstocker" gelten nochmals andere Urlaubs-Regelungen
    Geht man einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und erhält zusätzliche Hartz IV Leistungen, so hat man einen regulären Anspruch auf seinen Urlaub. Je nachdem wieviel Urlaubsanspruch man durch seinen Arbeitgeber hat, so darf man auch in den Urlaub fahren. Das gilt auch, wenn man länger als 3 Wochen am Stück in den Urlaub fährt. Hartz IV Aufstocker müssen ihren Urlaub nur durch den Arbeitgeber genehmigen lassen. Eine extra Genehmigung durch die Arge ist nicht erforderlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert die zuständige Behörde dennoch.http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...urlaub4433.php
    Alles in allem auch hier ein behördliches kann, deren Auslegung gegenüber deutschen Bedürftigen wohl eher in Richtung NEIN geht.

    Den Asylanten räumt man definitiv viel zu viele Freiheiten ein.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  5. #15
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Das ist ein alter Hut und wurde so schon vor sehr langer Zeit festgestellt.

  6. #16
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Aber wer das aufzeigt, ist zynisch/asozial/ein böser Nazi! Ich kapier das nicht mehr.

  7. #17
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Ganz toll...wer DAS macht, der sollte ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot erhalten !
    Solche Schmaritzer brauchen wir hier nicht, das ist übelster Mißbrauch des Asylrechtes !

    Aber wie hat Merkel letzte Woche noch gesagt ?
    Wir hätten "alles im Griff" ?

    Darüber kann man nur lachen, und diese Lügerei von Merkel macht einen nur noch wütender !

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  8. #18
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    Gründe für Heimaturlaube von Flüchtlingen

    Darüber macht man sich in der Schweiz Gedanken und fand die Gründe doch nicht. Man munkelt, es könne sich um Propagandareisen handeln und man weiß ja auch nicht, wieviele Flüchtlinge in ihre Heimatländer reisen, weil es darüber keine Erhebungen gibt. Immerhin sind diese Heimatreisen in der Schweiz immerhin verboten, ganz im Gegensatz zu Deutschland, das sogar Beerdigungsreisen in den Heimatstaat finanziert.

    Aber immerhin fand man Erstaunliches und man sieht hier, dass sich die Schweiz mentalitägsmäßig doch nicht so weit weg von Deutschland befindet. Man fand heraus

    Bei der grossen Mehrheit der Reisenden dürfte es sich laut Sommaruga allerdings nicht um Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge handeln, sondern um Eritreer, die schon länger in der Schweiz leben und teilweise bereits eingebürgert sind.
    http://www.swissinfo.ch/ger/politik/...reer-/42215806

    Wie und aus welchem Grund sind diese Eritreer, die schon länger in der Schweiz leben, in die Schweiz gekommen?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #19
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    AW: Gründe für Heimaturlaube von Flüchtlingen

    Ich habe der Schweiz Unrecht getan. Auch hier gibt es bewilligte Bestattungs- und Heiratsurlaube für Flüchtlinge im Heimatland, in dem sie verfolgt werden:

    Weshalb besuchen einige eritreische Flüchtlinge ihr Heimatland?

    Heimatreisen von anerkannten Flüchtlingen werden von den Bundesbehörden nur in Ausnahmefällen bewilligt, etwa bei schwerer Krankheit oder beim Tod von Familienangehörigen. Häufiger gelangen Flüchtlinge aber ohne Bewilligung in ihr Heimatland, mit einer Zwischenstation in einem anderen Land, was aber selten entdeckt wird. Es gibt Hinweise, dass die Vertretungen Eritreas in der Schweiz oder in anderen Ländern den «Flüchtlingen» dazu die nötigen Papiere verschaffen. Das Regime ist auf Zahlungen aus der Diaspora angewiesen, der Übergang zwischen Flüchtlingen und anderen Ausland-Eritreern nicht immer trennscharf.
    http://www.nzz.ch/schweiz/10-fragen-...trea-ld.107122

    Wie sind die anderen Auslands-Eritreer ins Land gekommen? Mittels Arbeitsgesuchen für Raketenbauingenieure und Bohrturmwärter, die voller Verzweiflung von Firmen in Eritrea geschaltet wurden?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  10. #20
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    AW: Asylbetrüger urlauben im Land ihrer Verfolgung

    Focus bricht eine Lanze für Asylbewerber, die ihren Asylstatus oder ihre Duldung offensichtlich zu Unrecht erhalten haben.

    Aus nachvollziehbaren Gründen würden sie in die Länder reisen, aus denen sie wegen angeblicher Verfolgung geflohen sind.

    Aus nachvollziehbaren Gründen

    Flüchtlinge besuchen trotz Asylstatus ihre Heimatländer
    Vielleicht soll der Bundesbürger in seinen Sommerurlaub, der an einem Flugzeugschalter beginnt, an dem vor ihm Flüchtlinge mit gut gepackten Koffern stehen, nicht zu entrüstet entlassen werden?


    Als Beruhigungspille gelten die vielen, jährlich wiederkehrenden Absichtserklärungen des Staates und der Behörden, die schon längst umgesetzt worden wären, wenn es sich um den deutschen Steuermichel gehandelt hätte. Dann wäre vielleicht auch die Frage gestellt worden, vorausgesetzt der Bürger würde aufstockende oder gänzlich Sozialleistungen beziehen, woher das Geld für die Reisen kommt und ob der Bürger nicht vielleicht doch ortsanwesend sein müßte?

    Siehe dazu diesen kleinen Einschub:

    Eine vierköpfige Familie aus Wolfsburg hat sich 2014 nach Syrien abgesetzt, um sich dort dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. In Deutschland kassierte sie dennoch monatelang weiter Kinder-, Arbeitslosen- und Betreuungsgeld. Wie es zu diesem massiven Fehler seitens der Behörden kommen konnte, berichtet am Montag die „Braunschweiger Zeitung“....

    Wie die Zeitung berichtet, soll der Vater des ausgereisten heute 29-jährigen Mannes mit dessen EC-Karte rund ein Jahr lang das überwiesene Kinder-, Arbeitslosen- und Betreuungsgeld abgehoben haben – mal dreistellige, mal viertstellige Summen. Im Februar 2016 sei bei einer Razzia im Haus des Mannes Bargeld in Höhe von 19.200 Euro sichergestellt worden, heißt es.

    Dem Blatt zufolge wurde der Mann später vom Gericht wegen Betrugs verurteilt. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurden zumindest bis August 2015 Kindergeld und Betreuungsgeld auf das Konto der ausgereisten Schwiegertochter (heute 34) überwiesen. Bis September 2015 soll sie sogar weiter Arbeitslosengeld kassiert haben – monatlich 1196 Euro.
    https://open-speech.com/threads/7468...und-Kindergeld

    der davon berichtet, dass es Usus ist, von anberaumten Terminen der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialbehörde abzusehen und von einer Erreichbarkeit der betreffenden Flüchtlinge und Migranten wie auch von den Bemühungen "Fordern" (gemeint sind Bewerbungen, Arbeitsangebote und Bewerbungen) abzusehen.

    Aber zurück zum Artikel des Focus:


    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfährt inzwischen öfter von Reisen von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer. Andere Stellen wie die Bundespolizei, die Ausländerbehörden oder die Bundesagentur für Arbeit seien mittlerweile für das Thema stärker sensibilisiert, sagte eine BAMF-Sprecherin.

    Außerdem gebe es mittlerweile einen „funktionierenden Kommunikationsweg“ zwischen den Behörden. „Die meisten Mitteilungen erfolgen seitens der Bundespolizei im Bundesgebiet, aber auch aus dem Ausland.“ Die Zahl solcher Reisen können weder das BAMF noch die Bundespolizei beziffern. „Das Phänomen ist jedoch nicht nur vereinzelt bekannt“, teilte ein Sprecher der Bundespolizei mit.

    Eine Reise in das Land, aus dem die Menschen aus Angst geflohen sind, führt nicht automatisch zur Aberkennung ihres Schutzstatus‘. Es ist - wie vieles im Asylverfahren - vom Einzelfall abhängig. Laut BAMF gibt es aber nach wie vor für Heimatreisen anerkannter Flüchtlinge kein gesetzlich geregeltes Verfahren.

    Nachvollziehbare Gründe für Reisen

    Wer hierzulande einen Schutzstatus wie Asyl oder subsidiären Schutz bekommen hat oder als Flüchtling anerkannt wurde, darf grundsätzlich Auslandsreisen unternehmen. Aufgrund von EU-Regeln erlischt der Schutz für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland auch nicht automatisch, wenn sie freiwillig in das Land reisen, aus dem sie aus Furcht vor Verfolgung geflohen sind.

    Für einen vorübergehenden Aufenthalt dort gibt es nämlich laut BAMF durchaus nachvollziehbare Gründe - etwa eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. Nach Einzelfallprüfung kann so eine Reise aber auch zur Aberkennung des Schutzstatus‘ führen: „Handelt es sich um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt“, heißt es beim BAMF.

    Behörden wollen Informationen teilen

    Im Herbst 2016 erfuhren die Berliner Arbeitsagenturen von einigen anerkanntem Asylberechtigten, die besuchsweise ins Herkunftsland zurückgekehrt waren. Die Arbeitsagenturen sind beteiligt, weil Asylberechtigte dort Hartz-IV-Leistungen beziehen.

    Erfuhr früher ein Betreuer von einer Reise nach Syrien, wurde das BAMF aufgrund verschiedener Vorschriften - beispielsweise beim Datenschutz - nicht immer automatisch informiert. Nun soll es dazu „Änderungen in unseren fachlichen Weisungen geben, die genau definieren, in welchen Fällen die Bundesagentur für Arbeit die Ausländerbehörden informieren wird“, sagte eine Sprecherin.
    Erkundungsreisen ist die zerstörte Heimat

    „Der häufigste Grund ist, dass jemand schauen will, ob sein Haus, seine Werkstatt oder sein Geschäft noch existiert“, sagt Usahma Felix Darrah vom Büro der oppositionellen Syrischen Nationalen Koalition in Berlin. Wer sich in die vom Regime kontrollierten Gebiete wagen könne, wähle für eine solche Erkundungsreise meist den Weg über Beirut.

    „Die meisten syrischen Flüchtlinge sind dankbar, in Deutschland sein zu können. Manche, die es nicht schaffen, hier Fuß zu fassen, reisen zurück, um herauszufinden, ob sich die Situation am Heimatort so verändert hat, dass eine Rückkehr möglich wäre“, so Darrah.

    Erlöschen der Aufenthaltsgestattung

    Karim al-Wasiti vom Flüchtlingsrat Niedersachsen erklärt, es könne auch vorkommen, dass ein Iraker, der an seinem Herkunftsort gefährdet sei, nach Jahren der Abwesenheit in das sicherere Kurdengebiet reise, um dort Verwandte zu treffen. Er sagt: „Ich finde es pragmatisch, dass jetzt der Einzelfall geprüft und nicht automatisch ein Verfahren zum Widerruf der Anerkennung in Gang gesetzt wird.“

    Menschen, deren Asylverfahren in Deutschland aktuell noch läuft, können laut BAMF jederzeit ausreisen. Wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, erlischt allerdings ihre Aufenthaltsgestattung in Deutschland, die sie während ihres Asylverfahrens haben.

    Auch ihr Antrag als Asylbewerber gilt damit als zurückgenommen. Für Geduldete sind Reisen ins Ausland auch nicht ohne weiteres möglich: Die Duldung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Damit wird die Wiedereinreise nach Deutschland schwierig bis unmöglich.
    http://www.focus.de/politik/deutschl...d_7248752.html

    Also schönen Urlaub im Modus Glaube und Hoffnung! Und bitte nicht veräppelt fühlen!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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