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    Flüchtlinge: Thüringen vereinfacht Familiennachzug für Syrer

    Thüringen vereinfacht Familiennachzug für Syrer


    Ein neues Landesprogramm soll ab sofort den Nachzug von Familienangehörigen von in Thüringen lebenden Syrern erleichtern. Scharfe Kritik kommt von der AfD.


    Erfurt. In Thüringen lebende Syrer können jetzt Verwandte aus dem Bürgerkriegsland einfacher nachholen. Darüber hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gestern informiert. Vor-aussetzung für den Familiennachzug ist demnach, dass die bereits im Land lebenden Syrer beziehungsweise andere Bürger des Freistaats eine Bürgschaft übernehmen.
    Dem Ministerium zufolge sah die bisherige Regelung vor, dass die Bürgen dauerhaft für den Lebensunterhalt der nachgeholten Syrer einstehen mussten. Wegen der damit verbundenen hohen Haftungsrisiken sei dieses Instrument in der Vergangenheit allerdings kaum genutzt worden. Das neue Landesprogramm sieht nun eine Befristung der Bürgschaft auf fünf Jahre vor. Es ist ab sofort in Kraft.
    Auf Ablehnung stößt die Neuregelung des Familiennachzugs in der AfD-Landtagsfraktion. Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher, betonte, „mit diesem Thüringer Sonderweg“ torpediere die Landesregierung die Beschlüsse aus dem Asylpaket II und bürde den Steuerzahlern das finanzielle Risiko auf.
    Ramelow: Bürokratie behindert Integration

    Derweil sieht Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) für die Integration von Flüchtlingen zu viele bürokratische Hindernisse. „Wenn mir ein Ortsteilbürgermeister sagt, diese Bürokratie ist unmenschlich, haben wir Grund über uns nachzudenken“, sagte er gestern bei einer Tagung zur Integration im ländlichen Raum. Zuwanderung sei wichtig, um die Wirtschaft dort zu erhalten. Bis 2025 müssten 280 000 neue Facharbeiter gewonnen werden, nur um Abgänge zu ersetzen. Ohne sie werde sich der Lebensstandard nicht halten lassen.
    ...
    http://www.otz.de/web/zgt/politik/de...yrer-212728258

    Ich las übrigens vor Jahren schon einmal im Zusammenhang mit diesen Bürgschaften, dass sie nicht unbedingt zur Anwendung kommen. Sie sind abhängig vom Einkommen des Bürgen, der Verweildauer desjenigen, für den gebürgt wird und vom Einzelfall. Es ist in vielen Fällen den Bürgern nicht zumutbar, zu bürgen. Anders erklärt es sich auch nicht, warum Syrer im Asylverfahren für ihre Angehörigen als Bürgen zugelassen werden. Die Bürgschaft endet zumeist sowieso mit der Anerkennung bzw. einem Duldungsgrund in Deutschland und ist daher faktisch eine Formalie.

    Ein Urteil hierzu als Beispiel:

    Ebenfalls am 25. Juni wurde ein Urteil des Sozialgerichtes Detmold bekanntgegeben. Der Evangelische Pressedienst epd meldet: „Eine evangelische Kirchengemeinde muss nach einem Gerichtsbeschluss nicht für anerkannte Flüchtlinge aus Syrien aufkommen, denen sie Kirchenasyl gewährt hatte. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Detmold muss der Staat für das bedürftige Ehepaar zahlen, auch wenn die Kirchengemeinde Gütersloh zuvor eine Zahlungsverpflichtung eingegangen sei. Da die Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt seien, dürften ihnen staatliche Leistungen nicht verweigert werden, heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom 2. April. (Az: S 2 SO 102/15 ER)“
    https://beuelerinisyrienfluechtlinge...n-der-buergen/

    Noch ein Urteil:

    Ein Mann aus Paderborn muss nicht für den Unterhalt seines Bruders und dessen Frau aufkommen, obwohl er für sie gebürgt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Auslöser für den Streit ist das NRW-Flüchtlingsprogramm: Seit Ende 2013 hatten Syrer die Möglichkeit, ihre Angehörigen ohne große Hindernisse nach Deutschland zu holen. Dafür mussten sie aber eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der sie für die Angehörigen bürgen.
    http://www1.wdr.de/nachrichten/westf...linge-100.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Flüchtlinge: Thüringen vereinfacht Familiennachzug für Syrer

    So eine Verpflichtungserklärung ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde. Merkwürdig, dass sich Thüringen über Beschlüsse der Bundesregierung hinwegsetzen kann, die die Familienzusammenführung für 2 Jahre ausgesetzt hat.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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