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    Flüchtlinge und der Familiennachzug

    Mindestens 5 Familienangehörige werden im Schnitt von geduldeten oder anerkannten Asylbewerbern nachgeholt. Mal sind es die als minderjährig Geltenden, die ihre Eltern und Geschwister nachholen, obwohl die Eltern nach deutschen Gesetzen ihr Erziehungsrecht verspielt hätten, mal sind es Ehepartner oder die Tanten, Onkel, Cousins, Eltern und Schwiegereltern, also die Personen, zu denen man eine nähere Beziehung bekundet. So ist Familiennachzug traditionell geregelt und wird seit geraumer Zeit auch so gehandhabt. Auf diese Weise gelangten ganze Großfamilien nach Deutschland.

    Die ersten Familienzusammenführungen der mit der Flüchtlingswelle im letzten Jahr gekommenen Flüchtlinge fanden schon auf deutschem Boden statt, aber viele warten noch.

    Der 14 Jahre alte Thabet und sein 24 Jahre alter Bruder Thaer haben einen weiten Weg hinter sich: Vor sieben Monaten sind die Syrer, deren Nachname zu ihrem Schutz ungenannt bleiben soll, vor dem Bürgerkrieg aus Damaskus geflüchtet. Nach einer abenteuerlichen Reise über den Balkan sind beide inzwischen in einer Flüchtlingsunterkunft der Gemeinde Wachtberg untergekommen, im Hotel Wiesenau in Pech. Dort fühlen sie sich zwar wohl, trotzdem bleibt ein inniger Wunsch: Sie wollen ihre Familie, die Mutter, den sechsjährigen Bruder und die 13-jährige Schwester nach Deutschland holen. Ob und wann eine Familienzusammenführung klappen könnte? Thaer weiß es nicht, weil er noch darauf wartet, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Asylantrag stellen zu können. Erst nach einer Anerkennung lässt sich über einen Familiennachzug nachdenken.
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/...le3262077.html

    Um die Leser zu beruhigen, behauptet der Artikel weiter, dass der Familiennachzug speziell für Syrer eingeschränkt worden wäre, was allerdings nicht stimmt, sondern nur in Ausnahmefällen, in denen aber kein Asylverfahren durchlaufen wird.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Flüchtlinge und der Familiennachzug

    Vor sieben Monaten sind die Syrer, deren Nachname zu ihrem Schutz ungenannt bleiben soll, vor dem Bürgerkrieg aus Damaskus geflüchtet.
    Damaskus ist bisher von kriegerischen Aktivitäten verschont geblieben. Niemand, der dort lebt, ist gezwungen zu fliehen und wenn der Rest der Familie dort noch lebt, sollte man die beiden Syrer nach Hause schicken und nicht den Rest der Familie auch noch ins Unglück stürzen und nach Deutschland holen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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