Normalerweise kann eine Interessengruppe für sich selber sprechen, nicht aber, wenn es eine evangelische Kirche gibt und eine Bischöfin, die zur Übermutter für fremde Interessen werden kann:

Bischöfin Junkermann für Moschee-Bau in Erfurt[




Der geplante Bau einer Moschee in Erfurt findet Unterstützung bei der Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Ilse Junkermann. Sie begrüße das Vorhaben: „Es ist gut, wenn religiöse Praxis aus dem eher Verborgenen in Kellern oder Wohnungen oder Hinterhöfen in einem öffentlichen Raum stattfindet.“



Und dann wird die Bischöfin in fremder Sache auch noch zur Rechtsexpertin als Volljuristin:

Die Verfassung in der Bundesrepublik sei eindeutig, betonte Junkermann in der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“. „Religionsgemeinschaften haben das Recht auf die freie Ausübung ihrer Religion. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch, wenn sich Religion in Architektur ausdrückt.“ Wer das infrage stelle, müsse sich fragen lassen, ob er auf dem Boden des Grundgesetzes stehe.


http://www.focus.de/regional/halle-saale/religion-bischoefin-junkermann-fuer-moschee-bau-in-erfurt_id_5545736.html

Nur leider irrt sie in diesem Punkt. Die Verfassung regelt nicht den Bau von Sakralbauten, weder direkt noch indirekt. Aus der Verfassung hier ein Recht abzuleiten, ist Humbug. Die Bischöfin sollte sich besser mit Gott und nicht mit dem Recht und der Verfassung beschäftigen und keine Wertungen abgeben, die Menschen, die ihrer Auffassung nicht folgen, die Verfassungstreue absprechen.