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  1. #1
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    Landrat wirft Flüchtlingen "Missbrauch" vor, weil sie Geld heimschicken

    Landrat wirft Flüchtlingen "Missbrauch" vor, weil sie Geld heimschicken
    Ich verzichte auf die Herzschmerz-Einleitung

    Missbrauch, das ist ein starker Vorwurf. Im Zusammenhang mit den Auslandsüberweisungen, die Bayerstorfer ein Dorn im Auge sind, kann der Begriff in unterschiedlicher Weise verstanden werden. Ist es ungesetzlich und illegal, wenn Flüchtlinge wie Walid Geld in ihre Heimatländer schicken? Oder ist es das zwar nicht, aber zumindest ein ungutes und allgemeinschädliches Verhalten?
    Die Suche nach einer Antwort zur Rechtslage ist nicht einfach. Das Bundesjustizministerium erklärt sich in dieser Frage für nicht zuständig und verweist ans Innenministerium, das die Anfrage seinerseits ans Sozialministerium weiterleitet. Aber auch die dortige Pressestelle ist zunächst überfragt. Ob es rechtlich gesehen Missbrauch sei, wenn Flüchtlinge Geld nach Hause überweisen? Das habe noch niemand nachgefragt. Nach Rückfragen bei den Experten im Ministerium kommt schließlich eine klare Anwort: "Das stellt keinen Missbrauch dar."



    In der deutschen Sozialgesetzgebung gelte "grundsätzlich das Budgetprinzip". Ob Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber - "die Leistungsberechtigten sind somit frei, zu wählen, für welche Posten sie das ihnen zustehende Geld einsetzen." Wenn sie "am Ende des Monats Geld übrig haben, so steht es ihnen frei, eine anderweitige Verwendung vorzunehmen, zu der auch eine Überweisung ins Ausland an Familienangehörige gehören kann".
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/...euro-1.2993508

    Mal wieder eine gründliche Fehleinschätzung der Rechtslage. Die Antwort wäre anders ausgefallen, hätte sie sich mit dem Verschenken von Geldleistungen eines "ordinären" Hartz-IV-Empfängers beschäftigt. Dann nämlich wäre den Befragten eingefallen, dass die Geldleistungen postenorientiert ausgezahlt werden und damit einen Verwendungszweck haben, der bei überschüssigen Geldern einen Ansparzwang für Reparaturen und Anschaffungen und sonstige nicht vorhersehbare Ausgaben vorsieht. Verschenkt ein Hartz-IV-Empfänger regelmäßig und nachgewiesenermaßen Geld - bei Überweisungen sehr hübsch nachvollziehbar - ist eine Bedürftigkeit nicht mehr zu vermuten und die Sozialleistungen können gekürzt oder ausgesetzt bzw. gestrichen werden. Was dann wohl auch geschehen würde. Und es stimmt auch nicht, dass Gelder beliebig angespart werden können.

    Aber ein Hartz IV-Empfänger ist eben auch kein Flüchtling.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Landrat wirft Flüchtlingen "Missbrauch" vor, weil sie Geld heimschicken

    Wenn diese Scheinflüchtlinge Geld übrig haben, dann zeigt dass, dass sie zu viel Geld erhalten. Es kann nicht sein, dass diese Leute anschließend so bedürftig sind, dass sie die Armen in diesem Land von den "Tafeln" vertreiben um für einen Euro Lebensmittel abzugreifen. Es muss Schluss sein mit dem ganzen Wahnsinn. "Flüchtlinge" dürfen nur Gutscheine erhalten, die auf ihren Namen ausgestellt werden, um einen Verkauf dieser Gutscheine zu verhindern.
    Geändert von Realist59 (17.05.2016 um 17:35 Uhr)
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Landrat wirft Flüchtlingen "Missbrauch" vor, weil sie Geld heimschicken

    >Wenn diese Scheinflüchtlinge Geld übrig haben, dann zeigt dass, dass sie zu viel Geld erhalten.

    das sehe ich genauso wie Du.


    Ich würde denen genau 0 Euro in die Hand drücken.

    Sie haben Dach über Kopf und Verpflegung - wozu dann noch Taschengeld ? 140 E Taschengeld hab ich gelesen. Das würd mir auch gefallen ... Jeden Monat 140 E zum freien ausgeben übrig haben wenn für alles andere schon gesorgt ist...

    Aber ich bin halt doof: mit den 140 E kann man sich kein Luxushandy auf einmal kaufen, auch mit den nötigen Puffbesuchen wird man dann schnell an die Grenzen stoßen - da ists natürlich einfacher die einheimische Bevölkerung gratis zu bespringen - schließlich zeigt unverschleierte Frau, Kind, Oma ja, daß sie gerne freiwillig die Beine breitmacht... Und wo Widerstand vermutet wird, muß halt dann der Argumentationsverstärker "Eisenstange" gezückt werden...

    Ich würde ja gerne in Esperanto (45er ist allgemein verständliches Esperanto) dann antworten können wenn einer meint, in mir eine willige Nutte zu sehen nur weil ich nicht verschleiert rumlaufe- leider ists schwer einen Waffenschein zu beantragen... nahezu aussichtslos...

    Waffensachkundeprüfung habe ich - auch die Versicherung von 1 Mio wär nicht das Problem.

    Aber:

    Nachweis einer besonderen Gefährdung

    Unterlagen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, z. B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern


    Das ist mal so ein schwammiges Gesetz... Was ist die Allgemeinheit...
    Ich als Frau fühle mich bedroht. Ich als Deutsche Frau fühle mich besonders bedroht...
    Was ist bitte die Allgemeinheit ?

    Da heißts dann sicher: aber allen deutschen Frauen gehts doch gleisch besch... ähm , das sind alles Einzelfälle, die Sicherheit ist nicht bedroht..

  4. #4
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    AW: Landrat wirft Flüchtlingen "Missbrauch" vor, weil sie Geld heimschicken

    Vor einiger Zeit geisterte mal durch die Medien, dass mehr als zwei Milliarden (!) Euro an Sozialleistungen (weiß jetzt nicht mehr innerhalb welchen Zeitraums) in die Heimatländer überwiesen worden waren! Möchte gar nicht wissen, von wieviel davon dann Waffen gekauft wurden, um Andersgläubige abzuschlachten. Mir wird nur noch schlecht, wenn ich daran denke.
    "...und dann gewinnst Du!"

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