Die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof haben nun auch rechtspolitische Konsequenzen. Die große Koalition will den Tatbestand der Vergewaltigung ausweiten. Und eine Form der sexuellen Belästigung soll strafbar sein.Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll als Vergewaltigung auch gelten, wenn ein eindeutiges „Nein“ bei der körperlichen Annäherung missachtet wird.Nach anfänglichem Zögern befürwortet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Regelung, die den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt. „Dieser Grundsatz verträgt keine Einschränkung“, so Winkelmeier-Becker gegenüber der F.A.S.. Ihre Fraktion stehe geschlossen hinter dieser Feststellung. Zudem soll ein Straftatbestand für das sogenannte „Begrapschen“ eingeführt werden.Außerdem wünscht die Union eine Regelung, „die Übergriffe aus einer Gruppe heraus unter Strafe stellt“. Beide Vorschläge sind unmittelbare Konsequenzen aus den massiven sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln. Der Bundesrat hatte am Freitag das Parlament gebeten, den Kabinettsentwurf von Justizminister Maas deutlich zu verschärfen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/i...-14233508.html

Was nutzt eine Verschärfung und Ausweitung des Vergawaltigungsparagraphen, wenn die Täter nicht entsprechend verfolgt oder ermittelt werden. Auf 1000 sexuelle Übergriffe durch illegale und Flüchtlinge kommen 3 ermittelte Täter ..der Rest macht weiter...