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  1. #1

    Kinderschutzbund kritisiert Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform

    Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat die Pläne, Alleinerziehenden im Hartz-IV-Bezug für jeden Besuchstag ihres Kindes beim anderen Elternteil, Geld ihrer Leistungen zu streichen, scharf kritisiert.

    "Hier wird durch die staatliche Regelung die Kindeswohlgefährdung organisiert", sagte Hilgers im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag).

    Die umstrittene Neuregelung ist in dem Gesetzentwurf zur Hartz-IV-Reform von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) enthalten: Danach soll für jeden Tag, den das Trennungskind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld für Kinder bis sechs Jahre pro Tag um 7,90 Euro, für sechs- bis 14-Jährige pro Tag um neun Euro und für 14- bis 18-Jährige um 10,20 Euro gekürzt werden.
    Diesen Betrag kann dann der andere Elternteil für sich reklamieren. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der andere Elternteil selbst gar keine Sozialleistungen bezieht.

    Hilgers befürchtet, dass die Neuregelung in der Praxis dazu führen werde, "dass der Alleinerziehende immer weniger Geld hat, wenn sich der andere Elternteil häufiger in die Erziehung des Kindes einbringt".
    Dieser Umstand könne zu sachfremden Entscheidungen der betroffenen Eltern führen, die nichts mit den Kindern zu tun hätten, warnt der Experte.
    "Im Sinne des Kindeswohls ist das gewiss nicht. Das ist eine politische Entscheidung, die aus finanzieller Pfennigfuchserei und Bürokratismus betrieben wird.
    " Fakt sei, dass dem besuchten Elternteil etwa durch Fahrtkosten des Kindes, Ausgaben für Verpflegung und Bekleidung zusätzliche Kosten entstünden.
    Bisher sei dieser Mehrbedarf nicht anerkannt.
    Zur Abdeckung der Mehrkosten sprach sich Hilgers für die Einführung einer aus Steuergeldern finanzierten Umgangspauschale aus, die den Betroffenen zusätzlich für das Kind gewährt werden soll.
    Alleinerziehende mussten auch bisher schon mit Kürzungen des Sozialgeldes für das Kind rechnen, wenn es im Rahmen des Umgangsrechts etwa beim Vater war. Jedoch geschah das bisher im Rahmen einer Verwaltungspraxis, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgeübt wurde.
    http://www.mmnews.de/index.php/net-n...artz-iv-reform

  2. #2

    AW: Kinderschutzbund kritisiert Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform

    Zum täglichen Bedarf gehören auch die Fixkosten, wie Miete, Heizung usw.

    Stellen beide Elternteile Wohnraum zur Verfügung sollten beide ein entsprechendes Budge unabhängig vom Aufenthaltsort des Sprößllings erhalten.

    Die neu geplanten Regelungen sorgen für die Einzementierung der Besuchszeiten. Der natürliche unbeschwerte Umgang mit den Eltern verhindert.

    Das Kind wird durch die Neuregelung zur Spielfigur der Planwirtschaft.

  3. #3
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    10.984

    AW: Kinderschutzbund kritisiert Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform

    Mnachmal bin ich froh, keine Kinder zu haben.

  4. #4

    AW: Kinderschutzbund kritisiert Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    Mnachmal bin ich froh, keine Kinder zu haben.
    Die Gesetzeslage sollte man nicht als Entscheidungskriterium heranziehen, das wäre menschlich armselig.

  5. #5

    AW: Kinderschutzbund kritisiert Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform

    Kinder sind was schönes, was wunderbares eine Bereicherung im Leben und ein Stück von dir.

    Ich möchte jetzt nicht über verhaltensauffällige Kinder sprechen, dass ist eine Angelegenheit für sich.

    Durch Trennungen und Scheidungen ist die Situation zwischen Mann und Frau oft genug belastet.
    Das Kind, die Kinder haben beide Elternteile lieb.

    Durch die Trennung müssen oft Väter, manchmal die Mütter viele Kilometer zurücklegen, um ihr Umgangsrecht wahrzunehmen.
    Jetzt kommt der Staat der Familienvernichter und mischt sich in die familären Angelegenheiten ein und kürzt das Sozialgeld.
    Warum können die Väter und die Mütter die Fahrtkosten zwecks Umgangsrecht nicht steuerlich absetzen, genauso wenig den Kindesunterhalt?
    Die Kürzung des Sozialgeldes hat zur Folge, dass das Umgengsrecht eingeschänkt wird, das ist Fakt.
    Viele Väter und Mütter die nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen, verfügen über Wohnraum für ihre Kinder, bezahlen Kleidung, Schulmaterial usw.
    Diese Kosten werden und können nirgendswo berücksichtigt werden.

    Der Staat macht sich schuldig des Kindesmissbrauchs und sie sollen aufhören mit der Phrasen für das Kindeswohl.

  6. #6
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    AW: Kinderschutzbund kritisiert Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform

    Der ganze Hartz vier Mist muß komplett weg.

    Und seine Macher an den Galgen.

  7. #7
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    AW: Kinderschutzbund kritisiert Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform

    Diesen Betrag kann dann der andere Elternteil für sich reklamieren. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der andere Elternteil selbst gar keine Sozialleistungen bezieht.
    Noch mehr Bürokratie und auch völliger Unsinn.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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