Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
Noch in den 70ern wurde den Frauen geraten sich nicht zu wehren um den Täter nicht noch mehr anzustacheln. Man war wohl der Meinung, dass Vergewaltiger die Gegenwehr der Frauen wollen, weil sie das zusätzlich erregt.

Ich kenne diese Argumentation noch, weil sie auch eine juristische Komponente hat. Die Frauen sollten sich nicht wehren, um so nicht weitere Körperverletzungen zu provozieren und dem Totschlag zu entgehen, weil man meinte, die Täter würden keine Brutalität scheuen, um die Vergewaltigung zu begehen und zu vollenden. Sagte die Polizei und die sogenannten Experten.

Die juristische Komponente war, dass Frauen, die sich nicht wehrten, vor Gericht regelmäßig den Kürzeren zogen, weil sie die Vergewaltigung ja nicht verhinderten und die Richter davon ausgingen, dass der Beischlaf in beiderseitiger Übereinstimmung geschah oder die Frau ihre Einstimmung im Verlauf des Akts gab, weil sie ihn ja über sich ergehen ließ. Spuren körperlicher Gewalt mußte man schon vorzeigen können. Und es gab noch mehr, was den Frauen strafmildernd für die Vergewaltiger zur Last gelegt wurde: Warum war sie so spät unterwegs? Warum alleine? Warum trug sie diesen aufreizenden Rock? Warum war er so knapp geschnitten? Sie wollte doch. Ach ja, und sie trug ja auch noch Lippenstift...