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Hits: 261 | 16.04.2016, 19:02 #1Registrierte Benutzer
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“Flüchtlinge” vor Gericht
Die beiden 20 und 27 Jahre alten Männer waren jeweils rein aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen, Not und Verfolgung spielten in ihrem Fall keine Rolle. Das räumten beide vor Gericht auch ein. Mit Hilfe von Schlepperbanden waren die Marokkaner nach Deutschland gekommen und hatten schließlich in der Unterkunft an der Realschule Unterschlupf gefunden. Trotz […]
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17.04.2016, 10:34 #2
AW: “Flüchtlinge” vor Gericht
Schlimm ,das solche Leute hier tun und lassen können, was sie wollen. Marokko ist ein sicheres Land, sie hätten unmittelbar nach ihrem Auftauchen hier zurückgeschickt werden müssen. Mit vor Gericht gehören die dämlichen Gutmenschen, die das alles erst ermöglichen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: “Flüchtlinge” vor Gericht
Die beiden Männer hatten in Dormagen und Umgebung mehrere Autos aufgebrochen und Ladendiebstähle begangen. Den Behörden gegenüber hatten die Marokkaner gleich mehrere unterschiedliche Ausweise und Namen präsentiert.Mit Hilfe von Schlepperbanden waren die Marokkaner nach Deutschland gekommen und hatten schließlich in der Unterkunft an der Realschule Unterschlupf gefunden. Trotz täglicher Versorgung mit Essen und Kleidung entschlossen sich die beiden Flüchtlinge, auf Beutezug zu gehen. In Dormagen brachen sie zwei Autos auf, klauten Navigationsgeräte und Tankkarten.
Der 20-Jährige beging außerdem mehrere Ladendiebstähle. "Ich wollte was zum Anziehen, mein Taschengeld, was ich von den Behörden bekommen hatte, reichte nicht", meinte der junge Mann. "Sie kommen nach Deutschland, bekommen eine Übernachtungsmöglichkeit, Essen, Kleidung und Geld. Und trotzdem haben Sie nichts Besseres zu tun, als Diebstähle zu begehen?", wollte Richter Heiner Cöllen wissen. Obendrein kam heraus, dass beide Männer möglicherweise doppelte finanzielle Unterstützung kassiert haben.
So sollen sie sich in verschiedenen Städten unter unterschiedlichen Namen als Asylbewerber gemeldet haben. Ob tatsächlich mehrfach Taschengeld in dreistelliger Höhe monatlich geflossen ist, wird noch geprüft.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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17.04.2016, 11:08 #4
AW: “Flüchtlinge” vor Gericht
1 Jahr Haft und Berufung kann auch noch eingelegt werden , bis dann die Berufungsverhandlung startet haben die deutsche Papiere .... so siehts aus in unserem von Vollidioten regierten Land.
Anstatt kriminelle Subjekte der Illegalen sofort und ohne Gnade in die Heimat zu verweisen, werden sie hier nach bester Gutmenschen Art hofiert, versorgt und eingebürgert , SCHANDE"Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)
"Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)
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