Politische Gewalt im Rechtsstaat: Wird mit unterschiedlichem Maß gemessen?
Es ist ein gefährlicher Irrtum, dass politische Gewalt durch den Versuch einer moralischen Legitimierung ihren Charakter als Straftat verlieren könnte. Der Fall Maja T. illustriert diese Problematik in besonderer Weise: Es geht um eine deutsche Antifa-Aktivistin, eine nicht-binäre Person, die nach Ungarn ausgeliefert wurde, nachdem sie mutmaßlich an ausgesprochen brutalen Angriffen auf vermeintliche oder tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt war.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Auslieferung für rechtswidrig, gleichwohl sie bereits vollzogen war. Seither entwickelt sich eine bemerkenswerte Asymmetrie in der öffentlichen Wahrnehmung – während die Haftbedingungen der Beschuldigten intensive mediale Aufmerksamkeit erfahren, verblassen die Opfer der ihr vorgeworfenen Gewalttaten im Hintergrund.

Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktionen auf politisch motivierte Gewalt stellt sich hierbei mit besonderer Dringlichkeit. Während einerseits die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien unbedingt zu wahren sind, entlarvt andererseits die selektive Empörung über Kakerlaken in der Zelle bei gleichzeitiger Marginalisierung der Gewaltopfer eine problematische Schieflage im öffentlichen Diskurs.

Maja T., die in Ungarn vor Gericht beim Prozessauftakt im Februar wegen der noch nicht abgeschlossenen Namensumwandlung konsequenterweise noch "Simeon" genannt wurde, sei Teil einer "kriminellen Vereinigung" gewesen, das sei strafverschärfend, sagt der ungarische Verteidiger Tamás Bajáky. Beschuldigt ist T. zweimal der Mittäterschaft und zweimal der Beihilfe. Zwischen zwei und 24 Jahren Haft drohen im Falle einer Verurteilung. Das Strafmaß ließe sich auf vierzehn Jahre reduziere, wenn die oder der Beschuldigte sofort alles gesteht. Was von Maja, wie die Angeklagte in Deutschland von Medien und einer breiten Sympathisantengemeinde bis in die Fraktionen von Die Linke und den Bündnis-Grünen durchgängig genannt wird, gleich zu Beginn des Prozesses im Februar sehr eindeutig abgelehnt wurde.

Die ernsthaften Verbrechen, die Maja T. vorgeworfen werden, sollen sich um den 11. Februar 2023 ereignet haben, als sich Rechtsextremisten in Ungarn zu einem "Tag der Ehre" trafen und einige linke Gewalttäter Gegenmaßnahmen beschlossen. Nach den Ermittlungen der ungarischen Strafverfolgungsbehörden soll Maja T. vier Angriffen verübt haben. Dabei habe man insgesamt neun Teilnehmern an Kundgebungen der rechten Veranstaltung aus dem Hinterhalt aufgelauert und unter anderem mit Metallstangen, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen. Im Juni 2024 wurde T. auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung nach Ungarn ausgeliefert.

Man muss T's Opfer nicht mögen. Aber es sollte in einer Demokratie den zivilisatorischen Minimalkonsens geben, dass politische Gesinnung, so extrem sie auch sein mag, nicht geahndet werden darf - nicht durch den Staat und noch weniger durch private Schlägertrupps.

Schon oft haben Fälle politisch motivierter Gewalt die Grenzen des Rechtsstaats ausgelotet. Der Fall Maja T. reiht sich in diese Tradition ein, wiewohl mit einigen Besonderheiten: Die Auslieferung nach Ungarn erfolgte trotz eines angekündigten Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin begründete ihr Vorgehen mit befürchteten Störaktionen aus dem linksextremen Milieu – ein Argument, das die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg als "absolut beanstandungsfrei" bezeichnete.

Interessant ist, dass die Bundesrechtsanwaltskammer dieses Vorgehen hingegen als "in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar" kritisierte. Auch Amnesty International äußerte Bedenken. Diese Diskrepanz verdeutlicht die Spannung zwischen Sicherheitsinteressen und rechtsstaatlichen Garantien, die im Fall Maja T. besonders deutlich hervortritt.

Verbunden mit dem Fall ist zudem die Frage nach der Gleichbehandlung politisch motivierter Straftaten. Der Dresdner Linksextremismusprozess gegen Lina E. und andere zeigt Parallelen auf: Auch hier wurden extrem brutale Angriffe einer linken "Hammerbande" auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextreme verhandelt, die zu teils lebensgefährlichen Verletzungen führten. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung.

Dabei ist die öffentliche Wahrnehmung solcher Fälle erkennbar stark von politischen Sympathien geprägt. Für Maja T. und Lina E. wurden deutschlandweit Solidaritätsaktionen organisiert, während die Opfer der ihnen vorgeworfenen Gewalttaten kaum öffentliche Aufmerksamkeit erhielten.

Aber was wäre wohl los, hätten sich deutsche Rechtsextremisten zusammengerottet, um irgendwo in Europa Linksradikalen aufzulauern und diese mit Hammern und Baseball-Schlägern brutal zusammenzuschlagen? "Brennpunkt"-Sendungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rufe nach Organisationsverboten sowie der unbedingten Anwendung der "vollen Härte des Gesetzes" wären das Mindeste gewesen. Bei Maja T. sorgt man sich hingegen, weil es in ihrer Zelle Kakerlaken gegeben habe und die Angeklagte in "Isolationshaft" gehalten würde. Am Wochenende wurde eine Petition mit der Forderung nach einer Rücküberstellung von T. nach Deutschland mit mehr als 100.000 Unterschriften von Majas Vater in Berlin im Auswärtigen Amt übergeben: "Ich sehe mein Kind mehr und mehr leiden", zitierten die Medien verständnissinnig den Mann aus Thüringen. Dass einige der mutmaßlichen Opfer dieses "Kindes" bis heute ebenfalls leiden und körperlich mutmaßlich fürs Leben gezeichnet bleiben, scheint weniger zu bewegen. Diese Asymmetrie wirft Fragen nach der moralischen Konsistenz eines Rechtsstaats auf.

Die Verteidiger der Beschuldigten argumentieren mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus als legitimierendem Faktor. Mithin entsteht der Eindruck einer Hierarchisierung von Gewalt: Während Gewalt gegen Rechtsextreme in bestimmten Kreisen als nachvollziehbar oder gar notwendig erscheint, wird Gewalt aus dem rechten Spektrum kategorisch verurteilt. Diese Ungleichbehandlung untergräbt jedoch das rechtsstaatliche Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz.

Es zeugt von moralischer Überheblichkeit zu glauben, dass die eigenen politischen Ziele Gewaltanwendung rechtfertigen könnten. Der Rechtsstaat muss indes auf der strikten Trennung zwischen legitimer politischer Auseinandersetzung und illegitimer Gewaltanwendung bestehen – unabhängig von der politischen Gesinnung der Täter oder Opfer.

Laut Verfassungsschutzberichten sind sowohl links- als auch rechtsextremistische Gewalttaten in den letzten Jahren auf hohem Niveau geblieben. Dabei steht der Fall Lina E. exemplarisch für eine neue Qualität linksextremistischer Gewalt. Der damalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bezeichnete diese Gewalttaten, die im Dresdner Linksextremismusprozess abgehandelt wurden, als Beispiel für "das hohe Gewaltpotenzial und Radikalisierungsniveau, das in Teilen der linksextremistischen Szene vorherrscht". Haldenwang stellte die Taten in die Nähe von Linksterrorismus.

Denn auch die Gruppe um Lina E. soll zwischen 2018 und 2020 gezielt Personen aus dem rechtsextremen Spektrum angegriffen haben. Die Opfer erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen durch Schläge mit Hämmern, Metallstangen und anderen Waffen. Zu den Opfern soll neben Aktivisten der Leipziger Rechtsaußen-Szene ein 31-jähriger Kanalarbeiter gehört haben, der von fünf Tätern, darunter eine Frau, an einem späten Abend in Leipzig offenbar spontan überfallen wurde, weil er eine Mütze der bekannten rechten Modemarke „Greifvogel Wear“ trug. Die Träger sollen bei der Attacke gerufen haben: „Das ist ein Nazi, der hat es verdient.

Der Budapest-Komplex um Maja T. zeigt ähnliche Muster: Auch hier werden den Beschuldigten gezielte Angriffe auf Teilnehmer rechtsextremer Veranstaltungen mit erheblicher Gewaltanwendung vorgeworfen.

Die Fälle Maja T. und Lina E. zeigen gefährliche Defizite in der Bereitschaft der Gesellschaft, politisch motivierte Bandengewalt in einem Rechtsstaat, dem das Gewaltmonopol zuerkannt wird, immer und eindeutig zu verurteilen. Doch gerade die Ahndung von Gewalt erfordert ein hohes Maß an normativer Konsistenz – sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der öffentlichen Bewertung. Die selektive Solidarität mit Tätern bei gleichzeitiger Marginalisierung der Opfer untergräbt das Fundament einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Für die Zukunft wird entscheidend sein, ob es gelingt, die Ächtung politischer Gewalt als überparteilichen Konsens zu etablieren - in der Politik, aber vor allem auch in der Gesellschaft samt ihren subkulturellen Rändern. Dies setzt voraus, dass die moralische Bewertung von Gewalttaten nicht von der politischen Gesinnung der Beteiligten abhängig gemacht wird. Rechtstaatliche Institutionen, aber auch Medien, die zwischen "guter" und "schlechter" Gewalt unterscheiden, höhlen die Grundlagen ihrer Reputation aus und lassen langfristig die Legitimität des demokratische System erodieren. Politische Auseinandersetzung muss innerhalb der Grenzen des demokratischen Diskurses stattfinden – oder sie gefährdet eben jene Freiheit, die sie zu verteidigen vorgibt.
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