PI berichtet:

Kommt Ihnen das bekannt vor: Sie haben beim Bauen einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück um wenige Zentimeter zu gering gewählt, die Höhe des Ober-Geschosses ist ein halber Meter zu viel, baustatisch alles in Ordnung, aber: In solchen Fällen ist dann „Rückbau“ angesagt oder umgangssprachlich: Abriss. Das gilt für Deutsche bzw. für deutsche Steuerzahler. An denen lassen deutsche Beamte gerne ihre penible Genauigkeit und ihren persönlichen Selbsthass aus, denn: Da ist es erlaubt. Wenn es jedoch um illegale Einwanderer geht, die ohne Papiere unsere Grenze überschritten haben, mit dem Wunsch und dem Anspruch auf All-Inclusive-Ferien in Deutschland bis an ihr Lebensende, dann sieht die Sache plötzlich anders aus.
Das Baurecht, demzufolge in Gewerbegebieten / Sondergebieten keine Wohnbebauung vorgenommen werden darf, wurde für die Anspruchshalter ja bereits angepasst, damit die Asylindustrie auf Kosten des Steuerzahlers auch noch den letzten maroden Baumarkt aufpeppen und zu horrenden Preisen an die Gemeinden vermieten kann. In Petersberg, Kreis Fulda, ist es das Gebäude einer ehemaligen Zeitarbeitsfirma, das jetzt zu neuem Glanz und Gewinn geführt werden soll.
Auf dem ehemaligen Areal des Personalüberlassung-Unternehmens ‚Rübsam-Fachkräfte‘ im Gewerbegebiet von Petersberg (Kreis Fulda) entsteht eine Flüchtlingsunterkunft für rund 170 Menschen. [..]
Die ehemalige Rübsam-Zentrale und ein Neubau in Holzbauweise sind für Flüchtlinge vorgesehen.
Dass die Unterkunft im Gewerbegebiet liegt, ist (l)egal, dank dem Steuergeldüberlassungs-unternehmen ‚Merkel-Fachkräfte’. Allerdings war die Vorfreude auf das große Geld wohl so groß, dass man mit den Arbeiten anfing, bevor überhaupt eine Baugenehmigung vorlag. Der Neubau in Holz existiert bereits und die Umbauarbeiten am nicht mehr benötigten Gebäude des Menschenverleihs sind auch schon im Gange, wie sich den Osthessen News entnehmen lässt.Eine Baugenehmigung liegt nicht vor. Trotzdem wurde bereits gebaut, es wurde der Brandschutz überprüft (und nicht für ausreichend befunden). Ein Mietvertrag wurde geschlossen und läuft bereits seit dem 1. April 2016. Aber eine Baugenehmigung liegt nicht vor.Hier ist zu sehen, wie der Landrat des Fuldakreises, Bernd Woide (CDU), den von ihm protegierten Schwarzbau für Illegale verteidigt und rechtfertigt:
„Landrat Bernd Woide (CDU) erklärte am Freitagnachmittag allerdings auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS: „Die Baugenehmigung wird nächste Woche von uns als Behörde erteilt.“ Mit der Gemeinde Petersberg und Bürgermeister Karl-Josef Schwiddessen (CDU) sei man sich einig. […]
„Das Ausstellen der Baugenehmigung ist reine Formsache. Wir haben ein Konzept und der Antrag des Bauherrn liegt uns vor. Sowohl planungsrechtlich als auch bauordnungsrechtlich gibt es keine Einwände“, so der Fuldaer Landrat. Alle offenen Fragen – auch in punkto Brandschutz – seien mittlerweile geklärt.
Probieren Sie das doch als privater Bauherr demnächst auch einmal aus: ‚Baugenehmigung? Habe ich nicht. Ist aber alles in Ordnung. Den Brandschutz habe ich selbst überprüfen lassen und die Mängel wurden auch beseitigt. Einwände vom Bürgermeister gibt es nicht, wie er mir versichert hat. Übrigens habe ich die Wohnung ja auch schon vermietet, an einen deutschen Obdachlosen, von der Straße. Der braucht die Wohnung dringend. Ich reiche die Baugenehmigung dann nächste Woche nach.’
http://www.pi-news.net/2016/04/fulda...augenehmigung/