Ein weiterer Mißbrauch von Versichertengeldern liest sich in einem Artikel, der die mangelnde Schwimmfähigkeit der Flüchtlinge bemängelt.

Ein Bildungsgutschein ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Er ersetzt mittlerweile die Umschulungen. Vor Erteilung eines Bildungsgutscheins muß festgestellt werden, ob die Qualifizierung unbedingt erforderlich ist und vor allem zielführend. Bildungsgutscheine werden fast ausschließlich für Mangelberufe gewährt und auch nur dann, wenn die Arbeitslosigkeit erwiesenermaßen beendet werden kann und der Umschulungswillige eine Eignung aufweist, die durch einen vorausgehenden fünfstündigen Test festgestellt wird.

Die Arbeitsagentur, die diese Bildungsgutscheine finanziert (und damit der Arbeitnehmer, der die Arbeitsagentur über seine Lohnnebenkosten finanziert) schreibt dazu:

Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.


Die Feststellungen zurNotwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.


Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.


Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
https://www.arbeitsagentur.de/web/co...22DSTBAI486072

Im Falle der Flüchtlinge ist dies aber ganz anders. Hier werden die Bestimmungen gebeugt und damit Gelder veruntreut:

g. Unsere Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat in einer AG Integration ein "Unterweisungskonzept im Umgang mit Badegästen mit geringen Deutschkenntnissen (Flüchtlinge)" entwickelt. Wir tauschen uns mit Materialien aus und stellen sie dann über den Dachverband allen zur Verfügung. Wir arbeiten in Köln so zum Beispiel gerade an Piktogrammen, um bestimmte Situationen auch bildlich deutlich zu machen. Betreffend der fehlenden Schwimmfähigkeit können die neuen Bürger integrativ an unseren bestehenden Schwimmkursen teilnehmen. Finanziert werden können diese über Bildungsgutscheine. Wir bieten keine reinen "Flüchtlingskurse" oder ein "Flüchtlingsschwimmen" an, damit von vornherein eine Integration sichergestellt ist.
http://www.welt.de/vermischtes/artic...ors_picks=true

Und das ist eine riesengroße Sauerei!