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Bei Mord nicht mehr Lebenslang
Eigentlich denkt man, eine Reform des Strafrechts würde eine Verschärfung nach sich ziehen, der aktuellen Lage in Deutschland geschuldet, aber auch der Tatsache, daß viel zu weich geurteilt wird und fast kein Tötungsdelikt mehr als Mord, sondern meist als Totschlag abgeurteilt wird.
Leider nicht, denn in Heiko Maas von der SPD finden überholte Ansichten der Sozialdemokraten und Linken ihren Verfechter:
Bei Mord nicht mehr zwingend lebenslange Haft
Experten für Änderungen umstrittener Paragrafen
In der Debatte über die umstrittenen Paragrafen zu Mord und Totschlag im deutschen Strafrecht schlägt eine Expertenkommission nun Änderungen vor: Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Mord demnach nicht mehr automatisch mit lebenslanger Freiheitsstrafe verknüpft sein. Vielmehr sollten die Gesetze den Gerichten mehr Flexibilität ermöglichen, berichteten der "Spiegel" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf den Abschlussbericht der Kommission. Diese will ihre Vorschläge am Montagmorgen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) übergeben.
Maas hatte vor rund eineinhalb Jahren angekündigt, im Strafrecht die Paragrafen zu Mord und Totschlag ändern zu wollen, die in der derzeit gültigen Fassung noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen. Als wichtigstes Ziel nannte er es damals, den Straftatbestand Mord besser zu definieren. Er hatte dazu die Expertenkommission eingesetzt.
WERBUNGDie 16-köpfige Runde aus Wissenschaftlern, Richtern und Staatsanwälten erstellte nach Informationen des "Spiegel" einen 282 Seiten starken Bericht. Darin wird auch empfohlen, den Begriff "Mörder" aus dem Strafrecht zu streichen. Auch vom "Totschläger" sollte nicht mehr die Rede sein. So würden die letzten Spuren der "Tätertypenlehre" der Nazizeit aus dem Strafgesetzbuch getilgt, argumentieren die Juristen.
Richter und Anwaltsverbände kritisieren schon länger, dass die bisherigen Paragrafen zu Tötungsdelikten nicht - wie bei anderen Straftaten - die Tat selbst in den Mittelpunkt stellen, sondern den Täter, und dass sie dabei auf Gedankengut der Nationalsozialisten zurückgreifen. Diese hatten Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe oder Heimtücke eingeführt.
Die nationalsozialistische Strafrechtsreform von 1941 zielte nach Einschätzung von Rechtsexperten darauf ab, spezielle ideologische Konstruktionen von NS-Juristen im Gesetz zu verankern. Diese Juristen wollten, dass nicht das objektive Tatgeschehen als solches für eine Bestrafung ausschlaggebend sei, sondern die jeweils dahinter stehende "verbrecherische Gesinnung". Damit verbunden war auch die Vorstellung, dass es bestimmte "Verbrechertypen" gebe, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur "gemeingefährlich" seien.
Maas hatte im Februar 2014 entsprechende Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode angekündigt.
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AW: Bei Mord nicht mehr Lebenslang
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Bei Mord nicht mehr Lebenslang
Oder sie ersetzen Mord und Totschlag durch politische Gesinnung,beziehungsweise Herkunft.
Aber das haben sie ja schon.....
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28.06.2015, 09:10 #4
AW: Bei Mord nicht mehr Lebenslang
Man kann ja den Begriff "Mörder" durch Muslim ersetzen. Außerdem war es bisher doch auch nicht so, dass ein Mord automatisch mit Lebenslänglich bestraft wurde. Das wurde doch nur in Ausnahmefällen so gehandhabt.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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28.06.2015, 17:54 #6
AW: Bei Mord nicht mehr Lebenslang
Haben Sozis schon jemals vernünftige Politik zelebriert??
Bin gegen jede Form extremistischer Gewalt dabei unerheblich aus welchem Lager.
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29.06.2015, 10:34 #7VIP
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AW: Bei Mord nicht mehr Lebenslang
Diesem Maas-Trottel geht es ja auch vorrangig um die Tilgung der alten "Nazi-Begriffe" aus der "Rechtsprechung". Der ist ideologisch so vernagelt, dass er jedem (Auf-)Rechten sofort zum Tode verurteilen würde, wenn er könnte!
"...und dann gewinnst Du!"
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AW: Bei Mord nicht mehr Lebenslang
Man kann nur noch den Kopf schütteln über so viel Schwachsinn.
Wenn es nach Maas ginge, würden demnächst auch die Hintergründe der Opfer mit einbezogen bei der Urteilsfindung, was bedeutet, dass ein von einem Musel umgebrachter Islamgegner selber Schuld an seinem Ableben hat.
Schließlich hat dann ein Musel seinen vom Koran vorgegebenen Auftrag erfüllt.
Freispruch!
Umgekehrt wird ein Musel Opfer von einem sich wehrenden deutschen, wird dieser in jedem Fall zu lebenslänglich verurteilt, weil er dem deutschen Staat und Mazyek großen Schaden zugefügt hat.
Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.
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13.03.2016, 07:52 #9
Mord wird abgeschafft
Justizminister Heiko Maas plant eine Änderung des Strafrechts.............
Eine Expertenkommission des Justizministeriums hat Vorschläge erarbeitet, wie das Strafrecht zu Mord und Totschlag reformiert werden soll. Das Gremium will Richtern mehr Spielraum geben als bisher.Das Gremium spricht sich einstimmig dafür aus, die Begriffe "Mörder" und "Totschläger" aus dem Strafrecht zu streichen. Mehrheitlich plädieren die Juristen zudem dafür, Mord künftig nicht mehr automatisch mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu ahnden.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte den Bericht der Kommission. "Die Tötungsdelikte des Strafgesetzbuchs sind historisch schwer belastet. Der Mordparagraf ist bis heute vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt", sagte er. Ziel eines reformierten Strafrechts müsse es sein, gerechte Urteile im Einzelfall zu ermöglichen. Bislang müssten diese den Gesetzen zuweilen auf Umwegen abgetrotzt werden.
Nach geltendem Recht muss ein Mensch mit lebenslanger Haft bestraft werden, wenn er aus "niedrigen Beweggründen, heimtückisch" eine Person tötet.
http://www.deutschlandfunk.de/vorschlaege-zur-strafrechtsreform-nicht-mehr-automatisch.1818.de.html?dram:article_id=323951
............als Grund für diese "Reform" muss dann ein Beispiel herhalten, dass den Bürger natürlich überzeugt.....
.....denn damit ist beispielsweise die Tötung eines sogenannten Haustyrannen, der von seiner über Jahre misshandelten Ehefrau im Schlaf getötet wird, rechtlich auf der selben Stufe wie ein vorsätzlicher Sexualmord. Das benachteiligt Menschen, die physisch unterlegen sind.
........der ganze Ansatz ist falsch, denn viele echte Morde werden am Ende vor Gericht als Körperverletzung mit Todesfolge behandelt. Offenbar kommt hier die SPD ihren Wählern aus dem Morgenland entgegen, denn die Fehlurteile sind eklatant sobald ein Türke oder Araber vor Gericht steht.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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Heiko Maas: Haftstrafe für Mord künftig 5 Jahre
Die meisten Morde werden zwar bereits als Totschlag abgeurteilt, weil der Vorsatz und die Heimtücke meist nicht hinreichend nachgewiesen erscheinen, aber nun möchte Herr Maas auch noch der verbliebenen strafrechtlichen Ausnahme "Mord" mit einer Reform zu Leibe rücken:
Strafrecht: Bundesjustizminister will zwingende lebenslange Haft für Mord abschaffen
Mörder sollen in Deutschland nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. Bundesjustizminister Maas will nach SPIEGEL-Informationen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will, sieht vor, dass Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können - wenn der Täter
- "aus Verzweiflung" handelte,
- um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien,
- durch eine "schwere Beleidigung" oder "Misshandlung (...) zum Zorn gereizt" wurde oder
- von einer "vergleichbar heftigen Gemütsbewegung" betroffen war.
Zugleich will Minister Maas die umstrittene Mord-Kategorie der "Heimtücke" ersetzen: Künftig gelten alle Tötungen als Mord, bei denen der Täter die "Wehrlosigkeit" des Opfers "ausnutzt". Auch präzisiert der Minister das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" (künftig: "besonders verwerfliche Beweggründe"), das in der neuen Fassung auch explizit rassistische und fremdenfeindliche Angriffe einbezieht.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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