Der Begriff Studentenrat – im Unterschied zum älteren Studentenausschuss – taucht erstmals während der Novemberrevolution 1918 in Deutschland auf, als sich in Anlehnung an die revolutionären Arbeiter- und Soldatenräte an mehreren Hochschulen, zum Beispiel in Berlin, Studentenräte bildeten.

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Im Zuge der „sozialistischen Umgestaltung“ des ostdeutschen Hochschulwesens wurden die Studentenräte jedoch Anfang der fünfziger Jahre aufgelöst und durch die Hochschulgruppenleitungen der DDR-Staatsjugend Freie Deutsche Jugend ersetzt.[2]
In der Wendezeit (1989/1990) lebte der Begriff dann erneut auf, als die Studierenden vieler ostdeutscher Hochschulen in Urabstimmungen die Abdankung der FDJ-Leitungen erzwangen und an ihrer Stelle wieder Studentenräte als Interessenvertretung wählten. Diese bildeten zeitweilig eine DDR-weite Konferenz der Studentenschaften (KdS), die auch nach dem Beitritt zur Bundesrepublik noch weiterbestand und ihre Arbeit erst 1993 einstellte.[3][4]
Aufgrund ihrer Entstehung in Opposition zur „politischen“ FDJ betonten die StuRä besonders in der Anfangszeit ihren Charakter als „rein studentische“ Interessenvertretung. Als solche wollten sie sich vor allem hochschul- und studienbezogen äußern und die Studierenden gegenüber der Hochschule und dem Staat vertreten. Ein in diesem Zusammenhang bedeutsames, konstitutives Element der Studentenräte bildete das imperative Mandat, das aber durch die geltenden Landesgesetze inzwischen nicht mehr zulässig ist. Unter Berufung auf rätedemokratische Vorstellungen wird das StuRa-Modell von seinen Vertretern zum Teil bis heute auch als Alternativentwurf zum parlamentarischen System angesehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Studentenrat