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  1. #1
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    Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Behörden ratlos
    Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Die Flüchtlingskrise wirft ein weiteres Problem auf. Manche Männer kommen in Begleitung minderjähriger Ehefrauen. Wie sollen die Behörden damit umgehen?

    Am 31. August verschwand in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ter Apel, im Norden der Niederlande, ein Kind. Fatema Alkasem, 14 Jahre alt, Syrerin. Ihr Foto wurde landesweit verbreitet, auch die deutsche Polizei half bei der Suche. Doch alle Anstrengungen waren vergebens. Das Kind blieb verschwunden. Fatema ist hochschwanger.

    http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Po...itbringen.html
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  2. #2
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    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Dafür ist eine Frau bei den Museln ja auch da: Ein Kind nach dem anderen zu gebären! Wie die alle satt zu kriegen sind? Der Allah wird's schon richten.

  3. #3
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    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Behörden ratlos
    Das ist ja ein Dauerzustand. Es gelten die Gesetze hier in Europa und nicht die aus dem Orient. Damit ist klar, dass der Mann sich strafbar gemacht hat und ins Gefängnis gehört.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Wenn diese Flutlinge auch nichts mitbringen, ihre Gesetze haben sie immer dabei. Und wir haben die Richter, die sich prompt danach richten.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5
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    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Wenn diese Flutlinge auch nichts mitbringen, ihre Gesetze haben sie immer dabei. Und wir haben die Richter, die sich prompt danach richten.
    Werden die Danachrichter noch besser bezahlt?
    "Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigers Volk als das deutsche.
    Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glaube sie.
    Um eine Parole die man ihnen gab, verfolgen sie ihrer Landsleute mit größerer Erbitterung
    als ihre wirklichen Feinde,"
    (Napoleon Bonaparte)

  6. #6
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    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Zitat Zitat von Quade Beitrag anzeigen
    Werden die Danachrichter noch besser bezahlt?
    Noch besser? Ich weiß es nicht, aber manche sollen ja unter einem beträchtlichen Sendungsbewußtsein linksdrehender Art leiden. („Wir werden's schon richten!”)
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #7
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    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Deutschland brüstet sich doch damit ein Rechtsstaat zu sein. Wenn Probleme aus Muselstaat eingebracht werden, dann interessieren deutsche Rechte einfach nicht mehr. Weil in Ämtern und Gerichten Heuchelei und vor allem Arschkriecherei betrieben wird.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  8. #8
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    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Früher galt man als Sexist, wenn man frauenfeindlich war. Heute gilt man als Rassist, wenn man es nicht ist.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  9. #9

    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Aber in die Grundschule müßten die Kinderbräute dann doch nicht, oder?

  10. #10
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    AW: Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Das ist ja ein Dauerzustand. Es gelten die Gesetze hier in Europa und nicht die aus dem Orient. Damit ist klar, dass der Mann sich strafbar gemacht hat und ins Gefängnis gehört.
    Leider ist es nicht ganz so einfach. Wenn man diesen exotischen Fremden die Einreise und die Niederlassung gewährt und zudem die Eheschließungen ihres Heimatlandes anerkennt, dann kann man den pädophilen Ehemann natürlich nicht verhaften.

    Ich stelle es mir aber ganz amüsant vor, wenn man das Mädel unter die Obhut des Jugendamtes stellen würde. Sie ist ja schließlich noch minderjährig. Das Sorgerecht auch für das Baby obliegt in diesem Fall natürlich dem Staat. Dem Kindsvater kann man dann ja in den Räumen des Jugendamtes ein begleitetes Umgangsrecht anbieten. Alle 14 Tage, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist, und natürlich unter Aufsicht von Jugendamtsmitarbeitern. Der geile Alte würde vor lauter Ärger Bocksprünge machen!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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