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  1. #1
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    Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette

    Prozesse
    Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette


    Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Trier.


    Es revidierte damit ein Urteil des Amtsgerichts Trier, das der Frau 200 Euro zugesprochen hatte. Die Begründung damals: Die Fahrt eines Nahverkehrs-Zuges ohne eine einzige funktionierende Toilette sei eine Pflichtverletzung der Bahn. Diese Ansicht der ersten Instanz teilte das Landgericht nicht.


    Die Bahn hatte argumentiert, es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine Toilette in solchen Zügen. Die Frau war im Oktober 2014 mit einer Regionalbahn in Rheinland-Pfalz von Koblenz nach Trier gefahren und hatte am Ende der fast zweistündigen Fahrt ihren Harndrang nicht mehr unterdrücken können. Das Landgericht entschied, „eigenverantwortliches Handeln“ der Frau hätte das Geschehene verhindern können.
    http://www.focus.de/panorama/welt/pr...d_5298405.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette

    Bild hätte geschrieben: Frau fährt so gerne Bahn, dass sie sich richtig nass macht.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3

    AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette

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    http://www.shewee.com/the-original-shewee.html



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    Ganz einfach in die Ecke, wird heute so gemacht.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  4. #4
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    AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
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    http://www.shewee.com/the-original-shewee.html






    Ganz einfach in die Ecke, wird heute so gemacht.
    So wie einst in Versailles.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5

    AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    So wie einst in Versailles.
    Eher so wie die neuen plus Deutschen, deshalb werden die Toiletten nicht mehr gebraucht.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  6. #6
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    AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Eher so wie die neuen plus Deutschen, deshalb werden die Toiletten nicht mehr gebraucht.

    Sind dies nicht eher die neuen plus + plus + Deutschen, weshalb sich die + plus Deutschen (z.B. Türken) so aufregen?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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