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Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette
Prozesse
Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette
Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Trier.
Es revidierte damit ein Urteil des Amtsgerichts Trier, das der Frau 200 Euro zugesprochen hatte. Die Begründung damals: Die Fahrt eines Nahverkehrs-Zuges ohne eine einzige funktionierende Toilette sei eine Pflichtverletzung der Bahn. Diese Ansicht der ersten Instanz teilte das Landgericht nicht.
Die Bahn hatte argumentiert, es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine Toilette in solchen Zügen. Die Frau war im Oktober 2014 mit einer Regionalbahn in Rheinland-Pfalz von Koblenz nach Trier gefahren und hatte am Ende der fast zweistündigen Fahrt ihren Harndrang nicht mehr unterdrücken können. Das Landgericht entschied, „eigenverantwortliches Handeln“ der Frau hätte das Geschehene verhindern können.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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20.02.2016, 17:22 #2
AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette
Bild hätte geschrieben: Frau fährt so gerne Bahn, dass sie sich richtig nass macht.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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21.02.2016, 00:23 #3
AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette
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Ganz einfach in die Ecke, wird heute so gemacht.Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.
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21.02.2016, 09:46 #4
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21.02.2016, 13:54 #5
AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette
Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.
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AW: Prozesse: Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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