Zu halal-Schlachtungen sollte man vorab wissen, dass sie normalerweise unbetäubt stattfinden. Das Tier wird gen Mekka ausgerichtet, ein moslemischer Schlachter erhebt das Messer und schneidet unter dreimaliger Anrufung von Allah dem Tier bei vollem Bewußsein die Kehle durch. Das Tier röchelt nach Luft und leidet unter Erstickungsanfällen, weil das Blut in die Luftröhre fließt. Es bildet sich eine große Blutlache am Boden. In Todesangst, mit angstgeweiteten Augen und unter großen Schmerzen versucht es, zu entkommen, rutscht aber auf seinem eigenen Blut aus. Solche Bilder muß man erst einmal gesehen haben, um dieses unermeßliche Leid, das Menschen Tieren zufügen, überhaupt begreifen zu können. 22 Minuten dauerte der Todeskampf, den ich sah, selten dauert er kürzer, ab und zu länger. Und man darf nicht vergessen, dass das Tier bis zur letzten Minute bei vollem Bewußtsein bleibt.

Kaufland: Geschächtetes Fleisch im Sortiment

KORBACH. Nach Angaben von Schutzengel-Orga.de, bietet Kaufland nun auch im Rahmen einer Sortimentserweiterung Fleisch von geschächteten Tieren an. Laut einem Facebookeintrag von Kaufland wird die Sortimentsgestaltung mit Halal-Produkten von Kaufland zugegeben um den Muslimen in Deutschland eine Alternative bieten zu können.
Seit gestern erhielt die Redaktion von 112-magazin.de etliche Anfragen zu diesem Thema. Richtig ist, dass Kaufland Helal/Halal-gekennzeichnete Produkte im Sortiment führt. Über die Herkunft der Tiere, die durch rituelles Schlachten ohne Betäubung ihr Leben lassen müssen, können wir keine Informationen geben. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, Halalschlachtungen mit einem kritischen Auge zu betrachten. Der Gesetzgeber erlaubt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das Schächten von Tieren. Es ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Schächtfleisch ausschließlich an Personen verkauft wird, denen der Glaube den Verzehr geschächteten Fleisches zwingend vorschreibt.
Doch gerade diese Voraussetzung sieht der Bundesverband Tierschutz e.V. (BVT) in der Realität als nicht gegeben an. Es kann nicht garantiert werden, dass das geschächtete Fleisch ausschließlich an Verbraucher muslimischen Glaubens abgegeben wird. Im Gegenteil könne es sein, dass Menschen das Schächtfleisch ohne Kenntnis der Hintergründe kaufen würden.
Wer also zu Kaufland geht, der sollte sich ausgiebig über Halal-Produkte informieren lassen. Der Hinweis von Kaufland, die Tiere würden vor der Schächtung betäubt, wurde nicht erbracht.
http://www.112-magazin.de/kb-polizei...h-im-sortiment

Man sollte zudem noch wissen, dass es Ausnahmegenehmigungen in Deutschland gibt - wie bereits im Artikel erwähnt. Halal-geschächtetes Fleisch gilt nur dann als Halal, wenn es zertifiziert ist. Zertifikate stellen bekannte Islamorganisationen aus, bedenkliche Organisationen, die Querverbindungen zur Muslimbruderschaft und zum Terror haben und deren Verfassungstreue recht umstritten ist:

Halal : Wiesenhof unterstützt die Muslimbruderschaft

Mit ausdrücklichem Dank an Q, der es schaffte, meinen verlorengegangenen Beitrag wiederzufinden:

Eine Antwort auf einen Leserbrief, veröffentlicht in einem islamischen Forum, gibt Aufschluß über die Schlachtmethoden und die Finanzierung der Moslembruderschaft (Ableger IZA Aachen) über die halal-Zertifizierung von Wiesenhof:

Hallo Herr .....,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren halal
-geschlachtetenWIESENHOFProdukten.Wie bereits telefonisch besprochen, anbei unsere Übersicht.

Folgende WIESENHOF Betriebe sind halal-zertifiziert:

* DE ESG 101 EG
* DE ESG 3 EG
* DE ESG 251 EG
* DE ST-ESG 030 EG
* DE ESG 229 EG
* DE ESG 257 EG
* DE EZG 214 EG
* DE EZG 113 EG
* DE EZG 251 EG
* DE ST-EZG 030 EG
* DE EZG 281 EG
* DE EZG 103 EG
* DE EZG 257 EG
* DE EV 1710 EG
* DE NW-EV 221 EG
* DE ST-EV 030 EG
* DE EV 308 EG

Die Identitätskennzeichen finden Sie in einem Oval auf der Verpackung.

Die Halal
-Schlachtung unserer Hähnchen und Puten erfolgt nach den Vorgaben des Europäischen HALAL-Instituts in Hamburg. DieHalal-Schlachtung der Enten ist durch das islamische Zentrum in Aachen zertifiziert. Dabei wird akzeptiert, dass die Tiere vor dem Entbluten entsprechend der deutschen Tierschutzvorgaben ruhig gestellt (betäubt) werden. Der Schlachter ist Muslim, durch die Zertifizierungsstelle ausgewählt, und er spricht dabei die für die Halal-Schlachtung vorgesehenen Verse. Die WIESENHOF Geflügelschlachtereien sind natürlich reine Geflügelbetriebe und dieEndprodukte frei von Schweinefleisch oder Alkohol.

Wir hoffen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben und wünschenIhnen weiterhin einen guten Appetit.

Mit freundlichen Grüßen

I.A. Nicole Blömer



Quelle

Bevor ich lange aushole, wer das islamische Zentrum Aachen, abgekürzt IZA ist, (es gibt über IZA seitenlange Abhandlungen der Verfassungsschützer und Experten), reiche ich ganz einfach einen kurzen Eintrag von Wiki über IZA ein:Durch die Arbeitsmigration in den 60er Jahren ließen sich viele muslimische Familien, sowohl Akademiker als auch Geschäftsleute und einfache Arbeiter, in Aachen nieder, so dass sie nach einigen Jahren zu einem festen Bestandteil des Aachener Stadtbildes wurden.

Die Überlegungen zur Gründung eines islamischen Zentrums in Aachen begannen bereits im Jahre 1958, als die muslimischen Studenten ihre Nöte bezüglich des Baus eines Gebetsraumes vorbrachten.

Die Grundsteinlegung erfolgte schließlich 1964 im Rahmen eines Festaktes in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen und den Botschaftern der islamischen Länder in Anwesenheit zahlreicher Studenten und Akademiker aus den europäischen Nachbarländern. Der Bau wurde 1967 abgeschlossen und 1979 aufgrund von Platzmangel erweitert.

Das ursprünglich vom Führer der syrischen Muslimbrüder Issam El Attar gegründete IZA spaltete sich 1981 von der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) ab. Seit 2003 betreibt das IZA mit dem „Zentrum für islamische Studien“ eine theologische Ausbildungsstätte für Imame. [1] Bis 1996 leitete Attar das IZA.

Der Trägerverein steht laut Erkenntnissen des Verfassungsschutzes NRW dem Syrischen Zweig der islamisch-fundamentalistischen Muslimbruderschaft nahe[2], bemüht sich jedoch, in öffentlichen Veranstaltungen "gemäßigt und dialogbereit zu erscheinen"[3]. Lt. Klaus Grünwald, langjährigem Leiter der Fachabteilung für Ausländerextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz, beherbergte der Trägerverein auch algerische Terroristen im Exil[4].







http://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Zentrum_Aachen

Die halal-Zertifizierung kostet viel Geld, Geld, das in die Kassen der berühmt-berüchtigten Muslimbruderschaft fließt, die, wie der Verfassungsschutz bereits feststellte (und diese Erkenntnisse decken sich mit den Erkenntnissen anderer Geheimdienste wie auch der offenkundigen Aktivitäten der Muslimbruderschaft), die westlichen Gesellschaften unterlaufen möchten, um die westliche Demokratie und Verfassung zu überwinden und islamische Regime zu installieren.
http://open-speech.com/threads/62067...78#post1481678

Illegal wird der halal-Vertrieb dann, wenn - siehe Artikel - das Halal-Fleisch nicht nur der Gruppe der Moslemgläubigen verkauft wird, sondern auch anderen Personen, deren Glauben keine halal-Schlachtung voraussetzt, also Nichtmoslems. Dies geschieht bei Kaufland.

Zukunftskinder veröffentlichte eine Anfrage an das zuständige Verbraucherministerium, das entweder in Unkenntnis der Rechtslage antwortete oder dem die Rechtslage völlig schnuppe ist.

Skandal: Halal-Produkte dürfen UNGEKENNZEICHNET verkauft werden!

Veröffentlicht am: von: Religionsbehörde
Tierschützer, Christen, Juden, Hinus, Buddhisten, Atheisten und alle weiteren normalen Menschen bitte aufgepasst: Das schlägt dem Fass den Boden aus! Seit Jahren sollen wir Rücksicht auf Moslems nehmen. Und – nimmt man auf die Belange anderer Leute Rücksicht in diesem Land??? Nein! Achtung, Kotztüte bereithalten… Heute erreichte uns diese Nachricht eines Lesers, der eine Anfrage an Verbraucherministerin Ilse Aigner getätigt hatte:
Sehr geehrte Frau Aigner, ich hätte eine Frage zu diesen dubiosen islamischen Produkten. Ist GESICHERT, dass ich als deutscher Verbraucher damit nicht unwissentlich in Kontakt komme? Was ist mit den Fleisch- und Wursttheken? Wird einem da dieses ekelhafte geschächtete islamische Götzenopferfleisch heimlich untergejubelt? Wer garantiert mir, dass die Tiere normal geschlachtet wurden und nicht auf einen fremden Gott gesegnet wurden? Als Christ bestehe ich auf kultfreie Nahrung in deutschen Geschäften. Ist das garantiert?
Hier die Antwort, in der erst einmal ellenlang die Belange des Islam aufgezählt werden – bis es dann zu dem kommt, was Otto-Normalverbraucher interessiert:
Ich danke Ihnen für Ihre Frage zur „halal“-Kennzeichnung an das Bundestagsbüro von Bundesministerin Aigner, die mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung übersandt wurde. Fleischerzeugnisse dürfen nur dann als „halal“ gekennzeichnet werden, wenn sie von erlaub.ten Tieren (z. B. Rind, Schaf, Geflügel) stammen und durch eine islamkonforme Schlachtung gewonnen werden. Dazu müssen eine Reihe von Kriterien eingehalten werden. Unter anderem müssen die Tiere vor der Schlachtung artgerecht und unter Einhaltung der Tierschutzbestim.mungen gehalten und transportiert werden. Die Bestimmungen des deutschen Tierschutz.rechtes werden hier als ausreichend angesehen. Die Schlachtung darf in der Regel nur durch einen speziell ausgebildeten muslimischen Schlachter ausgeführt werden. Wesentlich ist, dass die „halal“-Schlachtung mit Betäubung erfolgen darf. Die Betäubung muss jedoch, wie es in Deutschland auch üblich ist, unmittelbar vor der Schlachtung erfolgen und reversibel sein. Dabei sind die Tiere während des eigentlichen Schlachtvorgangs – dem Öffnen der Hals.schlagader – betäubt, könnten aber im Falle einer Nichtöffnung der Hals.schlagader weiter leben. Daneben kann die Schlachtung des Tiers aber auch betäubungslos erfolgen: für das betäubungslose Schlachten (Schächten) kann auf Antrag eine behördliche Ausnahmegeneh.migung von den Vorschriften des Tierschutzgesetzes erteilt werden, die das betäubungslose Schlachten warmblütiger Tiere grundsätzlich verbieten. Bei der Verarbeitung des Fleisches ist darauf zu achten, dass kein Kontakt mit Fleisch von verbotenen Tieren (vor allem Schwein) erfolgt. Die „halal“-Kennzeichnung stellt keine Pflichtkennzeichnung nach dem Lebensmittelkenn.zeichnungsrecht dar, sondern ist eine freiwillige Kennzeichnung. Der verantwortliche Lebens.mittelunternehmer ist hier grundsätzlich frei in der Art und Weise der Kennzeichnung, so.lan.ge diese nicht rechtlichen Vorgaben widerspricht oder irreführend für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Entsprechende Kennzeichnungs.leitlinien sind in den „General Guide.lines for the Use of the Term ´Halal´“ (CAC/GL 24-1997) des Codex Alimentarius festgelegt. Für Rind.fleisch gelten allerdings zusätzlich dazu die Vorschriften des (europäischen und nationalen) Rindfleischetikettierungs.rechts. Danach sind Angaben zu Besonderheiten des Fleisches nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bundesanstalt für Landwirt.schaft und Ernährung, zulässig. Da die „halal“-Kennzeichnung eine freiwillige Kennzeichnung darstellt, können tierische Produkte, die das „halal“-Kennzeichen tragen dürften, auch ohne diese Kennzeichnung rechtmäßig in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sofern sie den lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. Zu der viel diskutierten Frage der betäubungslosen Schlachtung sind die EU-Organe im Rah.men der Beratungen zu dem von der Europäischen Kommission 2008 vorgelegten Verord.nungs.vorschlag betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel jüngst über.eingekommen, keine Pflichtkennzeichnung von Fleisch aus betäu.bungsloser Schlachtung im Rahmen des allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrechts ein.zuführen. Stattdessen ist die Europäische Kommission aufgefordert worden, im Rahmen der künftigen EU-Strategie für den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere in einer Studie zu untersuchen, ob es zweck.mäßig ist, den Verbrauchern einschlägige Informationen über die Betäubung von Tieren vor der Schlachtung bereitzustellen. Die Europäische Kommission hat in einer Erklärung diesen Prüfauftrag ange.nommen, dessen Ergebnis abzuwarten bleibt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Dr. Christoph Meyer
Leiter des Referats 314 Lebensmittelinformation, Lebensmittelkennzeichnung, Internationale Lebensmittelsicherheitspolitik Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wilhelmstraße 54
D-10117 Berlin
Tel. +49 30 18 529 3155
Fax +49 30 18 529 3273
christoph.meyer@bmelv.bund.de oder 314@bmelv.bund.de
Internet www.bmelv.de
Damit steht fest, dass dem Verbraucher offensichtlich Fleisch untergejubelt werden kann, das nach fremden religiösen Vorschriften auf den Markt gelangte, auf einen fremden Gott gesegnet wurde (Christen nennen dies „Götzenopferfleisch“) und dass man auf diese Weise Fleisch von gequälten Tieren auf den Teller bekommt. In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich??? Hat Otto-Normalverbraucher keinerlei Rechte mehr? Was ist mit Juden, Christen, usw. Hindus – kann man anderen Religionen einfach islamisches Opferfleisch unterjubeln??? Ekelerregend…
Hier können Sie sich beschweren: Ilse Aigner, angeblich unsere „VerbraucherSCHUTZministerin“
http://www.zukunftskinder.org/?p=13816


Hier noch eine Pressemitteilung des Bundesverbandes Tierschutz e.V., die noch einmal ausdrücklich darauf hinweist, unter welchen Voraussetzungen und an welche Gruppen das halal-Fleisch geschächtet bzw. verkauft werden darf.

Kindergärten und Schulen und Kantinen jeglicher Art wären damit vom Angebot von halal-Produkten ausgenommen, sofern sie nicht ein spezielles und gekennzeichnetes Halal-Mahl ausschließlich für Muslime anbieten. Es würde sich im Sinne der Tiere lohnen, dort einmal nachzuforschen, WOHER das Fleisch kommt, das auf den Teller landet:

Schlachten und Schächten

Pressemeldung des Bundesverband Tierschutz e.V. zum geplanten Schlachthof in Neuss

Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten

Moers, den 18.12.2015: Wie die NGZ Neuss am 17. Dezember 2015 berichtete, gibt es Pläne, einen seit 2004 still gelegten Schlachthof wieder in Betrieb zu nehmen. Der gebürtige Perser Amir Baharifar betreibt seit Ende Oktober auf dem Schlachthofgelände eine Metzgerei, in der Halal-Fleisch verkauft wird, und möchte nun in der Schlachtanlage Tiere schächten.

Der Investor müsste eine veterinärrechtliche Genehmigung beantragen und einen Bauantrag für die Wiedergenehmigung des Schlachthofes bei der Stadt Neuss. Doch Amir Baharifar hat beide Schritte noch nicht getätigt; er lässt laut Medien vorab prüfen, ob ein neues Genehmigungsverfahren nötig sei oder es sich eben nur um eine Wiederinbetriebnahme des ruhenden Schlachthofes handelt.

Der Bundesverband Tierschutz e.V. (BVT) hat die Ankündigung des möglichen Investors zur Kenntnis genommen und verweist in diesem Zusammenhang auf das deutsche Tierschutzgesetz, das das Schächten von Tieren grundsätzlich verbietet. Es ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Schächtfleisch ausschließlich an Personen verkauft wird, denen der Glaube den Verzehr geschächteten Fleisches zwingend vorschreibt.

Doch gerade diese Voraussetzung sieht der BVT in der Realität als nicht gegeben an. Es kann nicht garantiert werden, dass das geschächtete Fleisch ausschließlich an Verbraucher muslimischen Glaubens abgegeben wird. Im Gegenteil könne es sein, dass Menschen das Schächtfleisch ohne Kenntnis der Hintergründe kaufen würden.
Beim Schächten wird den Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten.

Pressekontakt:
Bundesverband Tierschutz e.V.
Dr. Jörg Styrie
Geschäftsführer
0172 / 4769539
http://bv-tierschutz.de/tierschutzth...ch%C3%A4chten/

Und - auch ganz wichtig - ist eine Voraussetzung für die halal-Schlachtung nicht nur die Schlachtmethode und die dreimalige Anrufung von Allah, sondern auch die Vorgabe, dass alle die, die im weitesten Sinne in Berührung mit dem halal-Fleisch kommen, nur reine Moslems sein dürfen. Unreine dürfen keinen Kontakt zu dem reinen Fleisch haben. Unrein sind alle die, die nicht an Allah glauben = keine Moslems sind. Im Schlachthof und in der Weiterverarbeitung dürfen damit keine unreinen Nichtmoslems arbeiten, weil sie das reine Fleisch für die reinen Moslems verunreinigen würden.

Solche Apartheid und Diskriminierung ist normalerweise in diesem Land verboten, wird aber ebenfalls mit Ausnahmegenehmigung umgangen. Es ist, da ja hier keine klaren Grenzen gesetzt werden, damit nur noch eine Frage der Zeit, bis wann Ausnahmegenehmigungen für die Diskriminierung von Nichtmoslems als Unreinen nötig sind. Es ist eben offensichtlich nur eine Frage von Mehrheitsverhältnissen.