Hier mal etwas was aus dem Waffenrecht:

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition

Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruck (früher: CO2)-Waffen und Armbrüste können erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben werden.
Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen ist Voraussetzung:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm lfb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kal. 12 wenn diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind.
  • sonst: Vollendung des 21. Lebensjahres.
    Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.
    Dies gilt nicht für die o.a. Waffen.
  • Zuverlässigkeit (§ 5) fehlt z.B. bei Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu 60 Tagessätzen oder mehr wegen sonstiger Taten; bei wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen WaffenG, SprengstoffG oder BundesjagdG, bei Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung.



Was mich hiernachdenklich stimmt, ist das mit der Zuverlässigkeit und Mitgliedschaft einer verfassungsfeindlichen Vereinigung.Es kommen ja immer wieder Stimmen auf von div. Politikern die am liebsten die AFD verbieten wollen.
In Waffenrecht heißts Verdassungsfeindliche Vereinigung - aber soweit mir bekannt ist, haben wir ein GG und keine Verfassung...Momentan verstößt die Regierung meines Erachtens gegen das GG - am besten erscheint es mir als Sportschützin die die WBK erwerben möchte, in KEINER Partei zu sein da ja jederzeit eine Partei als "verfassungswidrig" eingestuft werden kann wenn mit einer 2/3 Mehrheit das GG einfach geändert werden kann - auch wenn ich nur ein Grundgesetz und keine Verfassung kenne...


Kann mir bitte jmd politische Nachhilfe geben da ich das momentan nicht verstehe da ich dachte wir haben ein Grundgesetz und keine Verfassung - wie kann dann im Waffengesetz eine Partei verfassungsfeindlich sein ?
Wenn mit Verfassung das GG gemeint ist, dann darf man aber auch m.E nicht in einer Partei sein, die gegen das GG verstößt.