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  1. #1

    In Bayern und Bawü: Asylbewerber müssen Bargeld und Wertsachen abgeben... allerdings ...

    Die Bild-Zeitung hat in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, dass Asylbewerber in Bayern und Baden-Württemberg Bargeld und Wertgegenstände abgeben müssen. Die österreichische Kronenzeitung berichtete dies so, als stelle es einen Wandel in der deutschen Flüchtlingspolitik dar. Dabei existiert die Regelung schon länger.
    http://www.epochtimes.de/politik/deu...-a1300712.html

  2. #2
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    AW: In Bayern und Bawü: Asylbewerber müssen Bargeld und Wertsachen abgeben... allerdings ...

    Ach, man tut so als ob, aber tut es nicht. Damit will ich sagen, dass es zwar eine Kann-Bestimmung gibt - sofern es sie gibt - sie aber nicht zur Anwendung kommt, auch nicht in Bayern und Baden-Württemberg. Die Politik und die Presse sehen sich gezwungen, zur Aufrechterhaltung der gehobenen Stimmung im deutschen Volk bzw. der Bevölkerung solche Meldungen zu streuen, besonders, nachdem andere Länder so etwas ja tatsächlich praktizieren. Da kamen wohl Fragen auf, unangenehme Fragen.
    Jetzt stelle man sich aber einfach mal vor, Bayern und Baden-Württemberg würden Gegenstände und Geld konfiszieren, bevor die Flüchtlinge in die LEA´s und sonstigen Sammeleinrichtungen eingewiesen würden ... oder vor Ort. Die Stimmung wäre sofort explosiv bei den Kandidaten und nicht nur bei denen. Wenn sich schon wegen Lappalien Dutzende oder Hunderte von Flüchtlinge zusammenrotten und ihre Betten zerlegen, um mit Eisenstangen aufeinander oder das Wachpersonal vorzugehen, wäre dann die Hölle los. Schon ein Smartphone, das einen Wertgegenstand darstellt, ist in der bei Flüchtlingen üblichen Ausführung mehr wert als 350,-- Euro.

    Nein, das wird nicht umgesetzt, das ist nur eine in den Zeitungen lancierte Meldung fürs dumme Volk, das das dann glauben mag.

    Und vor allem, wenn das Geld auf Bankkonten oder in Form von Auslandsimmobilien oder Beteiligungen gebucht ist, bleibt es ganz unbehelligt. Oftmals unerkannt, aber selbst im Falle der Aufdeckung nicht konfisziert. Es gibt Urteile darüber, die in einem Sozialforum, in dem Sachbearbeiter ihre Fälle dokumentierten und das deshalb auch geschlossen wurde, veröffentlicht wurden. Der Tenor war, dass in diesen Kulturkreisen die Altersvorsorge eine andere sei als hierzulande, so beschieden die Richter und beließen das gut gefüllte Bankkonto und die Immobilie bei der Sozialhilfe bzw. Hartz-IV empfangenden Familie.

    Ich darf auch persönliche Kenntnisse einbringen, die zwar keine Orientalen, aber eine vietnamesisch-chinesische Familie betrafen. Nach Abschluß ihres Verfahrens kauften sie mit Millionen DM ein Hotel und ihre Kinder empfingen allesamt BAFÖG. Kein müder Cent wurde ihnen wegen der Unterbringung im Asylverfahren abgeknöpft. Sie waren und blieben Multimillionäre.
    Geändert von Turmfalke (21.01.2016 um 16:23 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: In Bayern und Bawü: Asylbewerber müssen Bargeld und Wertsachen abgeben... allerdings ...

    Syrer gelten als wohlhabend. Es ist nur richtig, dass sie ihren Aufenthalt hier selbst bezahlen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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