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  1. #1

    Krankenkassen rechnen mit Verdopplung der Zusatzbeiträge

    http://www.welt.de/politik/deutschla...beitraege.html

    Die Invasorenflut kostet dem deutschen Bürger nichts. Wie heißt diese Lügnerin? Richtig!
    Und natürlich kosten die zu vielen Ärzte auch eine Menge.

  2. #2
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    AW: Krankenkassen rechnen mit Verdopplung der Zusatzbeiträge

    Eine Verdopplung der Zusatzbeiträge? Spätestens hier hört der Spaß auf!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: Krankenkassen rechnen mit Verdopplung der Zusatzbeiträge

    Kein Problem, der deutsche Michel wird es schaffen, dann verzichtet er eben auf Kinder, dafür sorgen ja die "Zuwanderer" massenhaft...

  4. #4
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    AW: Krankenkassen rechnen mit Verdopplung der Zusatzbeiträge

    Der Bürger im Zwangssytem. Man kann zwar die Kassen wechseln, spart dabei aber lediglich ein paar Euro. Es besteht Versicherungspflicht, einen Ausstieg gibt es nicht.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Krankenkassen rechnen mit Verdopplung der Zusatzbeiträge

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Der Bürger im Zwangssytem. Man kann zwar die Kassen wechseln, spart dabei aber lediglich ein paar Euro. Es besteht Versicherungspflicht, einen Ausstieg gibt es nicht.
    Und Mitsprache auch nicht. Noch nicht einmal bei den Staatsverträgen, die die Bundesrepublik Deutschland mit den Türken und Jugoslawen und im Sinne der Gleichbehandlung dann unter Rotgrün auch den arabischen Staaten ausgehandelt hat, und die die Krankenkassen zu erfüllen haben. Sie zahlen für die Oma im Heimatland. Bzw. natürlich die Arbeitnehmer, die die Krankenkassenbeiträge entrichten. Das wären eigentlich Kosten, die aus Steuermitteln zu entrichten wären, denn mit der Familienversicherung der in Deutschland lebenden Angehörigen hat dies nichts mehr zu tun. Erst einmal wurde die Familie bei den Morgenländern weiter gefaßt und umfaßt laut Staatsvertrag gleich einmal mehrere Generationen und zweitens sind dies Angehörige, die nicht in Deutschland leben. Es ist noch nicht einmal so, dass der in Deutschland lebende Teil dieser morgenländischen Großfamilie selbst Arbeitnehmer sein muß, nein, er kann auch Sozialhilfeempfänger sein. Auch dann gilt die Mitversicherung für die Angehörigen. Die Kürzungen in der Familienversicherung für die Deutschen gelten für diese über einen Staatsvertrag eingesteuerten Verwandten der morgenländischen Großfamilie ebenfalls nicht. Hier gilt keine Begrenzung, kein Höchstalter, keine Zuzahlung, keine Ausnahme. Hier wird zu alten Bedingungen mitversichert.

    Für die Deutschen gilt aber, dass die Leistungen umso schlechter werden, desto höher die Beiträge ausfallen. Zahnbehandlungen fallen beispielsweise fast komplett aus dem Leistungskatalog raus. Das gilt für die Prophylaxe wie die Zahnreinigung als auch für die Behandlungen wie Zahnfüllungen. Amalgam wird zwar theoretisch noch bezahlt, kommt aber praktisch bei den Zahnärzten nicht mehr zur Anwendung. Ersatzstoffe für Amalgam sind komplett selbst zu zahlen. Zahnregulierung für Kinder ist ebenfalls ein teures Unterfangen und Kronen sind auch fast komplett selbst zu tragen. Kommen wir zu den Implantaten, die eine sinnvolle Behandlungsmethode sind, bleiben die Kassen ganz außen vor. Nur eine Leistung wird meines Wissens noch komplett von den Kassen übernommen: Das Ziehen der Zähne.

    Brillen: Werden nicht mehr finanziert
    Hörgeräte: dito
    Rollatoren: Bitte selbst bezahlen
    Rollstühle: Hoher Eigenanteil und es wird nur die einfachste Ausführung genehmigt, selbst für Menschen, die keine Kraft mehr in den Armen haben oder eben keine Arme mehr
    Armschienen und Beinschienen (finden zum Beispiel Anwendung bei Verstauchungen oder Brüchen): Selber zahlen
    Verbände für Verbandswechsel oder der Fixierung von Schienen: Selber zahlen
    Augeninnendruckmessung (einzige Vorsorge für den grünen Star): Selber zahlen
    Ultraschalluntersuchungen: Viele dieser Untersuchungen sind selbst zu zahlen
    Ganzkörperscreening bei Hautveränderungen: Sind selbst zu zahlen. Die Kasse bezahlt nur den Blick auf eine Hautveränderung per Lupe und mit Taschenlampe
    Sondenernährung: Selbstauflösende Medikamente für Patienten, die nicht mehr schlucken können, sind selbst zu zahlen. Darunter die Medikamente, die verhindern, dass der Magen sich auflöst
    Krankentransporte: Mit hohem Eigenanteil belegt
    Medikamente: Zuzahlungen bis 2 % des Jahresbruttoeinkommens
    Medikamente: Selbst zu zahlen, sofern die Kasse keinen Abnahmevertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat. Welche Medikamente betroffen sind, ist kassenabhängig. Betroffen sind nicht etwa Vitaminpräparate, die sowieso selbst zu zahlen sind, sondern lebensnotwendige Medikamente. Sofern der Patient das Alternativpräparat nicht verträgt, hat er Pech gehabt. Verträge werden sowieso nur mit den Herstellern billiger Nachahmpräparate geschlossen
    Krankenhaus: Zuzahlung pro Tag. Hier gibt es nur die Obergrenze einer bestimmten Verweildauer am Stück. Wird der Patient nach einer bestimmten Zeit wieder ins Krankenhaus eingeliefert, gilt die Obergrenze nicht mehr, sondern die Tage zählen wieder von Beginn der neueren Behandlung. Für chronisch Kranke und Krebspatienten ist dies ein teures Unterfangen.
    Und so weiter. Es gibt Erfahrungsberichte von Patienten, die einem die Schuhe ausziehen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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