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  1. #1

    Grüner: Ultimatum an Hausbesitzer wegen Flüchtlingen

    Der Oberbürgermeister Tübingens (Grüne) erhöht den Druck auf Eigentümer leerer Häuser wegen der Flüchtlingskrise. Wer seine leerstehenden Immobilien nicht an die Stadt vermietet, dem drohen demnächst 50000 Euro Bußgeld. - Ähnliches gilt bereits in vielen Städten.
    http://www.mmnews.de/index.php/polit...t-hausbesitzer

  2. #2
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    AW: Grüner: Ultimatum an Hausbesitzer wegen Flüchtlingen

    Raue Tüne des Grünen Oberbürgermeisters in Tübingen angesichts der angespannten Lage bei der Unterbringung von Flüchtlingen. OB Boris Palmer erhöht den Druck auf Eigentümer leerer Häuser und stellt ein Ultimatum. Wer seien Immobilien nicht rausrückt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro. 



    Zuvor wurde darum gebeten, dass Hauseigentümer ihre Immobilien "freiwillig" der Stadt zur Verfügung stellen. Sollte der Rücklauf so schlecht wie bisher sein, "sieht die Verwaltung den Zeitpunkt für einen Kurswechsel gekommen", heißt es in einem Schreiben von Palmer an den Gemeinderat.



    Die Verwaltung werde intern eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung vorbereiten, die dem Gemeinderat bei Bedarf sofort zugeleitet werden könne. "Sollte auf freiwilliger Basis kein Fortschritt mehr zu erzielen sein, benötigt die Verwaltung ein solches Instrument", erläuterte Palmer. Das "Schwäbische Tagblatt" hatte zuerst darüber berichtet.



    Mehrere Städte setzen bereits auf ein Zweckentfremdungsverbot, um gegen Wohnungsknappheit vorzugehen. Dabei können Eigentümer mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden, wenn sie ihre Wohnungen grundlos länger als sechs Monate leer stehen lassen. Diese Regelung ist in Stuttgart seit Jahresanfang in Kraft, in Konstanz und Freiburg bereits länger.
    In Tübingen werden, so nehme ich an, die Studenten profitieren, denn ich gehe davon aus, dass viele Vermieter lieber an Studenten vermieten werden als an Ghanaesen oder Marrokaner oder Zigeuner aus Rumänien oder sogenannte Syrer. Sobald die Stadt Mieter ist, kann man ja nicht mehr entscheiden, wer die Einliegerwohnung oder das Dachgeschoß bewohnt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: Grüner: Ultimatum an Hausbesitzer wegen Flüchtlingen

    Das ist schlichtweg Erpressung und Nötigung !

    Ich als Hausbesitzer würde Strafanzeige gegen den OB stellen...jeder Hausbesitzer kann sich selbst aussuchen, an wen er vermietet !
    Das steht auch im Mietrecht, glaube ich...

    Und wenn dieser OB also tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen will, dann sollte man ihm kontra geben !

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  4. #4
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    AW: Grüner: Ultimatum an Hausbesitzer wegen Flüchtlingen

    Im Grunde ein Unding. Und man kann nicht mit dem Spruch kommen "Eigentum verpflichtet". Zuerst einmal sollten diese ganzen Geschäftsstellen der Parteien mit "Flüchtlingen" belegt werden und dann die Rathäuser, Parlamente usw. auch sollte es für die Befürworter des Asylwahns selbstverständlich sein, zwei oder drei Flüchtlingsgroßfamilien aufzunehmen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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