Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.218
    Blog-Einträge
    1

    Illegaler Aufenthalt, Straftaten und Abschiebepraxis

    Der Artikel spricht für sich:

    Islamist mit unbekanntem Einreiseweg



    Am 27. November verkündete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), man habe einen Islamisten in den Kosovo abgeschoben. Doch wie kam der muslimische Extremist überhaupt nach Deutschland? Keine Antwort hierzu durch das Innenministerium. Die AfD sieht den Vorgang als eine Folge der offenen Grenzen an und kritisiert die bayerische Abschiebepraxis als zu lasch. Diese entpuppt sich bei näherer Betrachtung tatsächlich als ein vehaltenes Vorgehen.
    „Die islamistische Szene haben wir in Bayern fest im Blick“, so der Bayerische Innenminister angesichts der Abschiebung eines islamistischen Kosovaren am 27. November 2015 gegenüber der Presse (metropolico berichtete).


    Illegaler tummelte sich in der Salafistenszene



    An der selbstzufriedenen Aussage Herrmanns kann man allerdings seine Zweifel haben. Denn der Krieger im Namen Allahs hielt sich nach Darstellung des Innenministeriums unerlaubt in Bayern auf und suchte intensiv Kontakt zur salafistischen Szene.

    Wie ist es da möglich, dass Herrmanns Beamte metropolico nicht beantworten können, wie der Kosovare überhaupt nach Deutschland kam? Immerhin ist dieser visumspflichtig. Sollte das Innenministerium und das diesem unterstelle Landesamt für Verfassungsschutz dann nicht zumindest in der Lage sein, den Einreiseweg nachzuvollziehen, wenn sich ein Mitglied der salafistischen Szene in Bayern aufhält? Einer Szene also, die Herrmanns Mannen vermeintlich „fest im Blick haben“?


    Illegaler Aufenthalt plötzlich keine Straftat mehr?



    Widersprüchliches teilt Herrmann auch zu den weiteren Hintergründen der Abschiebung des 23-Jährigen mit. „Zwar konnte man dem Mann in Deutschland bislang keine Straftat nachweisen, doch war es aus unserer Sicht erforderlich, präventiv zu handeln und ihn sofort abzuschieben“, erklärte der CSU-Politiker. Aber seit wann ist der illegale Aufenthalt keine Straftat mehr? Das immer noch gültige Aufenthaltsgesetz sieht für illegalen Aufenthalt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

    Letztlich sieht das Aufenthaltsgesetz die Abschiebung vor, wenn sich ein Ausländer unerlaubt in Deutschland aufhält. Zusätzlicher Straftaten bedarf es dabei nicht; auch keiner sonstigen Gefährdungslage. Die Formulierung des Innenministers, man schiebe wegen der Gefährdung ab, lässt daher darauf schließen, dass solche Abschiebungen nicht regelmäßig erfolgen. Sind die Abschiebezahlen Bayerns, auf die der Innenminister immer wieder stolz verweist, also nur eine Beruhigungspille für eine zunehmend unruhiger werdende Wählerschaft?
    „Merkwürdig kommt mir auch vor, dass die Zahlen der Abschiebungen wesentlich geringer gestiegen sind, als die illegalen Einreisen“, meint Bystron, der damit den Finger in die Wunde gelegt haben dürfte. Die Diskrepanz sollte die Staatsregierung dringend aufklären, meint Bystron.


    „Man muss einfach sehen, dass auch Bayern nur in Länder abschiebt, die ohnehin bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger keine Schwierigkeiten machen; auch weil sie – wie die Balkanstaaten – wegen der erhofften Aufnahme in die EU Wohlverhalten zeigen.“ Zwar sei die bayerische Staatsregierung noch eifriger bei der Abschiebung als etwa Thüringen, wo die Zahl der Abschiebungen im Vergleich zum Jahr 2014 sogar noch weiter zurückging. Doch insgesamt sei die Zahl „lächerlich niedrig“, so Bystron.
    ...nimmt der Freistaat seit Jahren hin, dass Botschaften und Konsulate ständig Ausflüchte haben, wenn es um die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen und im Rahmen dessen um die Ausstellung von Pässen für die Abschiebung geht.
    Schließlich gibt Herrmann selbst an, der Dschihadist habe in sozialen Netzwerken den terroristischen Anschlag auf die Redaktion der französischen Wochenzeitschrift „Charlie Hebdo“ bejubelt und verkündet, mit extremistischen Taten die „Ehre des Propheten“ zu verteidigen und hierfür auch das eigene Leben opfern zu wollen.



    Deutlicher kann man einen Gewaltakt und die damit einhergehenden Straftaten kaum ankündigen. Durch das Landgericht Aachen wurde im Jahr 2012 ein 15-Jähriger wegen Ankündigung eines Amoklaufes zwar freigesprochen, aber nur, weil der vermeintliche Amokläufer über seinen Facebook-Account nicht mehr als 40 Personen erreichen wollte. Dazu führte das Landgericht aus: „Die Ankündigung eines auch nur unbestimmt beschriebenen Amoklaufs in „Facebook“ ist grundsätzlich geeignet, i. S. v. § 126 StGB den öffentlichen Frieden zu stören.“


    Also auch hier keine Straftat? Für die Einschätzung der Sicherheitsbehörden könnte es noch eine andere Erklärung geben. Das Innenministerium sah sich nicht in der Lage, metropolico die Frage nach der Dauer des illegalen Aufenthalts des Dschihadisten mitzuteilen. Möglicherweise war deshalb für den Zeitpunkt des Facebook-Eintrages überhaupt nicht klar, ob der Kosovare sich überhaupt in Deutschland und hier in der salafistischen Szene aufgehalten hat. So richtig haben Bayerns Sicherheitsbehörden die „islamistische Szene“ demnach nicht wirklich „fest im Blick“
    http://www.metropolico.org/2016/01/0...m-einreiseweg/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.799

    AW: Illegaler Aufenthalt, Straftaten und Abschiebepraxis

    Leute aus dem Kosovo sind leicht abzuschieben, wenn man denn will.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Asylanträge und Abschiebepraxis: Aktuelle Zahlen
    Von dietmar im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 27.07.2015, 17:29
  2. Zwei junge Berliner nach Aufenthalt auf Java verstorben
    Von burgfee im Forum Islam-Sammelsurium
    Antworten: 20
    Letzter Beitrag: 29.08.2013, 14:17
  3. Südtirol-Flüchtlinge-Kurzfristiger Aufenthalt:Hat die SVP uns gefragt?
    Von Dolomitengeist im Forum Politik Österreich
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.04.2011, 11:22
  4. Eurabia-Italien:Der gekaufte Aufenthalt im Paradies Italia
    Von Dolomitengeist im Forum Politik Österreich
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.05.2010, 13:20

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •