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    Warum arbeitslose oder kriminelle Türken Deutschland nicht verlassen müssen

    Für diejenigen, die sich gewundert haben, dass selbst arbeitslose Großfamilien im Land bleiben können wie auch Schwerstkriminelle:

    Was gilt für die Türkei? Besonders hohe Hürden gibt es auch für die Ausweisung von Menschen mit türkischem Pass. "Eine Ausweisung ergeht nur dann, wenn das öffentliche Interesse an der Ausreise nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles das individuelle Bleibe-interesse des Ausländers überwiegt", heißt es im Bundesinnenministerium. Ein seit langer Zeit bestehender legaler Aufenthalt in Deutschland könne in dieser Abwägung ein schwerwiegendes Bleibeinteresse zugunsten des Ausländers begründen.

    Für Türken gibt es darüber hinaus ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei.
    Demnach ist eine Ausweisung in die Türkei nur möglich, "wenn das persönliche Verhalten des Ausländers gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist", sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
    http://www.rp-online.de/politik/deut...-aid-1.5679483

    Also eigentlich nie!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Warum arbeitslose oder kriminelle Türken Deutschland nicht verlassen müssen

    Wir wurden schon 1960 verraten und verkauft.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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