Die vielumworbenen "Fachkräfte" aus Indien sind letztlich doch nur arbeitslos......



Dresden – Mehr als sechs Jahre stalkte ein verliebter Inder eine Mitarbeiterin im Dresdner Sozialamt – und selbst im Gerichtssaal starrt Satwinder S. (33) die Frau unaufhörlich an.

Seit 2017 geht das nun schon so, irgendwann reichte es Sachbearbeiterin Sabine K. (36) und sie zeigte den derzeit arbeitslosen Inder bei der Polizei an.

Freitag, 9 Uhr, musste er sich jetzt wegen Stalkings vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte Satwinder S. (33) zwischen 2017 und 2023 der Mitarbeiterin nachgestellt, immer wieder angerufen, eine Vielzahl Mails und SMS an ihr Festnetztelefon ins Amt geschickt.

In aufdringlichen Nachrichten schrieb der erwerbslose Inder davon, dass sie ein wunderschönes Gesicht habe, seine Eltern ihm beigebracht hätten, wie man eine Frau gut behandelt.

Und so schrieb er einmal, dass er einen Job nur für sie angenommen habe und fragte: „Was meinst du jetzt mit einer Beziehung?“
Die Sozialamts-Mitarbeiterin half ihm von Berufs wegen, er verstand ihre Freundlichkeit wohl falsch und verguckte sich in sie.
So bedrängte er Sabine K. ihm ihre private Handynummer zu geben und forderte, dass sie aufhören soll sich mit „Muslimen, Weißen oder Schwarzen“ zu treffen – nur noch mit ihm und anderen indischen Personen, sagte sie vor Gericht.

Verängstigt gab die Amtsmitarbeiterin die Betreuung des Inders, der 2014 nach Deutschland kam und ein Asylantrag stellte, an einen Kollegen ab. Sie machte ihm klar, dass sie rein gar nichts von ihm wolle.
2022 – als er immer noch keine Ruhe gab – zeigte sie ihn schließlich an. „Es macht mir Angst. Ich wünsche mir tatsächlich einfach nur Ruhe, was anderes will ich nicht haben“, so die Mitarbeiterin der Stadt Dresden. Sie habe zudem Angst davor, was passiert, wenn er mich mal mit einem Mann sieht.
S. behauptete hingegen vor Gericht, dass seine Online-Accounts gehackt worden seien und das er Nachrichten per SMS gar nicht an ihre Festnetznummer senden könne. Wobei zumindest letztes nicht stimmt, denn SMS-Nachrichten werden dann von einer Computer-Stimme vorgelesen.

Nach rund sieben Jahren in Deutschland hat der Inder einen Anfänger-Sprachkurs A1 absolviert und lebt von Stütze. In Indien will er Jura studiert und einige Computer-Kurse absolviert haben.

Die Amtsrichterin verurteilte den Mann zu 900 Euro Geldstrafe. Begründung: Er hätte die „Lebensumstände“ von Sabine K. „schwerwiegend beeinträchtigt“.


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