Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 44 von 120 ErsteErste ... 3439404142434445464748495494 ... LetzteLetzte
Ergebnis 431 bis 440 von 1195
  1. #431
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    Mansoor Q. gab den entscheidenden Hinweis im Mordfall Susanna: Er nannte Ali B. als Tatverdächtigen. Nun steht der Jugendliche selbst vor Gericht. Er soll eine Elfjährige vergewaltigt haben - gemeinsam mit Ali B.
    Am 3. Juni vergangenen Jahres erscheint ein Junge auf einer Polizeiwache in Wiesbaden. Er sagt, er wisse, wo Susanna sei. Das Mädchen aus Mainz, 14 Jahre alt, gilt seit dem 22. Mai als vermisst. Die Mutter sucht verzweifelt nach ihrem Kind.
    Susanna sei tot, sagt der Junge. Und er wisse, wo man sie finde und wer dafür verantwortlich sei: Ali B., ein Flüchtling aus Sachu, einer Stadt in Kurdistan, im Norden des Iraks. Im Oktober 2015 war Ali B. mit seinen Eltern und acht Geschwistern in Deutschland eingereist.
    Der Junge auf dem Revier heißt Mansoor Q. Er ist 14 Jahre alt, stammt aus Afghanistan und kennt Ali B. aus der Unterkunft für Flüchtlinge in Wiesbaden-Erbenheim, auch er ist ein Asylbewerber.
    Ali B. habe ihm erzählt, dass er Susanna getötet habe, sagt Mansoor Q. Die Polizei nimmt den Hinweis ernst, etwa 400 Beamte machen sich mit Leichenspürhunden und Hubschrauber auf die Suche. Drei Tage später entdeckt ein Polizist an den Bahngleisen das weiße Etikett eines Kleidungsstücks, es schimmert unter einem Haufen Reisig hindurch. Darunter vergraben liegt die Leiche eines Mädchens. Es ist Susanna.
    Der einstige Hinweisgeber steht nun selbst vor Gericht

    Seit vergangenem Dienstag muss sich Ali B. wegen Mordes an Susanna vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden verantworten. Gleich zu Beginn des Prozesses räumte der 22- Jährige ein, das Mädchen getötet zu haben. Eine Vergewaltigung streitet er vehement ab.
    Es ist auch Mansoor Q.s Verdienst, dass Ali B. gefasst werden konnte. Und so wurde der 14-Jährige von Ermittlern gelobt: Er hatte den Mut aufgebracht, Ali B. ins Visier der Ermittler zu rücken.
    Doch wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmen, ist Mansoor Q. auch Täter. Ab kommendem Dienstag muss er sich vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Wiesbaden verantworten. Gemeinsam mit Ali B.
    In einer gesonderten Anklage legt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden den beiden Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern zur Last. Ali B. soll am 27. April vergangenen Jahres eine Elfjährige in sein Zimmer in der Asylunterkunft gelockt, eingeschlossen und vergewaltigt haben.
    Auch Mansoor Q. wird vorgeworfen, sich an dem Mädchen vergangen zu haben. Zwischen Ende April und Mitte Mai vergangenen Jahres soll er gemeinsam mit Ali B.s noch strafunmündigem Bruder in einem Waldstück in Wiesbaden-Medenbach die Elfjährige vergewaltigt haben.
    Unter dem Vorwand, er werde den Übergriff seines älteren Bruders klären, soll Ali B.s jüngerer Bruder das Mädchen in den Wald gelockt und als Gegenleistung den Geschlechtsverkehr mit ihr verlangt haben. Die Elfjährige aber lehnte ab. Laut Anklage soll Ali B.s Bruder sie daraufhin gewürgt und ihr gedroht haben, sie umzubringen.
    Mansoor Q. soll Elfjährige und deren Schwester bedroht haben
    Mansoor Q. soll der Elfjährigen Handy und Ohrringe abgenommen haben und ihr, als sie zu schreien begann, mit einer Hand den Mund zugehalten haben. Ali B.s Bruder entkleidete und vergewaltigte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft das Mädchen, Mansoor Q. hielt es fest. Im Anschluss soll der strafunmündige Bruder das Mädchen festgehalten haben, während Mansoor Q. es vergewaltigte.
    Ende Mai soll das Mädchen auf einem Supermarktgelände nahe dem Asylbewerberheim Mansoor Q. erneut getroffen haben. Er soll die Elfjährige auf eine Grünfläche gezerrt und ihr in den Intimbereich gegriffen haben. Sie schrie, Mansoor Q. entriss ihr eine Bluse, die sie als Jacke trug.
    Laut Anklageschrift tauchte kurz darauf Ali B. auf, die Bluse des Mädchens in der Hand. Er forderte die Elfjährige auf, zu sagen, dass nicht er selbst, sondern sein Bruder - 13 Jahre alt und daher noch strafunmündig - Ende April mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt habe. Dabei soll er das Mädchen erneut belästigt haben, bis es weglief. Doch die Elfjährige stürzte, Ali B. holte sie laut Anklage ein. Erneut soll er das Mädchen vergewaltigt haben. Mansoor Q. soll erst zugesehen und die Elfjährige danach auch vergewaltigt haben.
    Einen Tag nach dem Fund von Susannas Leichnam Anfang Juni soll Mansoor Q. zudem der Elfjährigen und deren Schwester gedroht haben, dass diese "genauso tot seien", wenn sie zu dem Fall etwas aussagen würden.
    Am 1. Juli vergangenen Jahres vertraute sich die Elfjährige der Polizei an und schilderte, was Ali B., dessen Bruder und Mansoor Q. ihr angetan haben sollen. Zuvor hatte sie ihre Eltern eingeweiht. Am 17. Mai zeigte sie ihrem Vater in der Flüchtlingsunterkunft Ali B.s Zimmer. Damals lebte Susanna noch.
    Das Verfahren vor der Jugendschutzkammer gegen Ali B. und Mansoor Q. wird mit großer Wahrscheinlichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1257999.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #432
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    War es ein Flirt mit gegenseitigen sexuellen Handlungen oder eine Vergewaltigung? Diese Frage muss die 4. Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart seit Mittwoch in einem Prozess gegen einen 24 Jahre alten Mann klären. Laut Staatsanwaltschaft begegneten sich der Angeklagte und die damals 17 Jahre junge Frau zufällig am Nachmittag des 3. November vergangenen Jahres. Beim gemeinsamen Spaziergang durch den Oberen Schlossgarten kam es zu diversen sexuellen Übergriffen und zur Vergewaltigung.

    Angeklagter gibt Erklärung ab
    Zu Beginn des Verfahrens am Mittwoch gab die Verteidigung des Angeklagten eine Erklärung ab. Danach hat die junge Frau den Angeklagten angesprochen und ihm erzählt, ihre Familie komme aus der Schweiz, sie lebe in Stuttgart und zeige ihm die Stadt. „Der Vorschlag, rumzulaufen kam von ihr“, zitierte die Verteidigung den 24jährigen. Sie habe mit ihm geflirtet, ihn zunächst am Hals und im Gesicht berührt, ihn dann zu sich gezogen und hinter einem Gebüsch nahmen beide gegenseitig befriedigende Handlungen vor. „Ein körperliches Abwenden oder Nein gab es nicht.“
    Ein Zeuge hatte damals im Park die Polizei alarmiert. Die Beamten entdeckten die beiden aufeinanderliegend an der Rückseite eines Gebäudes. Als die Polizisten einschritten und die beiden kontrollierten, gab die 17jährige an, dass der Mann gegen ihren Willen gehandelt habe. Seither sitzt der 24jährige in Untersuchungshaft.
    Die Kammer ordnete am ersten Prozesstag den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Aussage der jungen Frau an. Das Gerichtsverfassungsgesetz empfiehlt den Ausschluss in Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung und verlangt, die besonderen Belastungen, die für Jugendliche mit einer öffentlichen Hauptverhandlung verbunden sind, zu berücksichtigen.
    Im Gerichtssaal berichtete der Angeklagte über seinen Werdegang: Während des Krieges in Sierra Leone geboren, nahm ihn ein Mann aus Gambia bei sich und seiner Familie auf. Da er ihn nicht zur Schule schickte, kann der Angeklagte nicht lesen und schreiben. Er arbeitete auf Baustellen und hatte mit einer jungen Frau aus Gambia ein gemeinsames Kind.
    Angeklagter arbeitet in Logistikunternehmen
    Etwa ein Jahr war der junge Mann von Gambia aus durch diverse afrikanische Staaten unterwegs bis nach Lybien, um von dort über das Mittelmeer nach Europa zu kommen. Im September 2016 verurteilte ihn ein Gericht wegen illegaler Einreise zu einer Geldstrafe, die er nach eigenen Angaben bezahlt hat. Sein genauer Status konnte am Mittwoch nicht geklärt werden, da sein Asylantrag wohl abgelehnt worden war, er aber über eine Arbeitserlaubnis verfügte. Einige Monate vor seiner Inhaftierung hatte er eine Tätigkeit in einem Logistikunternehmen begonnen.
    Für sexuellen Übergriff und Nötigung unter Anwendung von Gewalt sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu fünf Jahren vor, eine Vergewaltigung wird nicht unter zwei Jahren bestraft.
    https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...8fad33662.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #433
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    Das Alter scheint kein Kriterium zu sein. Immer wieder werden alte Frauen jenseits der 80 vergewaltigt..........

    In Schwerter Pflegeheimen treibt sich offenbar ein Sexualstraftäter herum!

    Der Mann hat sich als Pfleger in Patientenzimmer geschlichen und mindestens zwei Seniorinnen missbraucht. Sie Opfer sind über 80 Jahre alt. Jetzt jagt die Polizei den Triebtäter mit einem Phantombild!

    Das erste Mal war der Unbekannte am 30. März in einem Altenheim aufgefallen. „Er erweckte den Eindruck eines Pflegers“, sagte Polizeisprecherin Vera Howanietz (52). Im ersten Zimmer warf ihn eine resolute Dame aber raus, als er sie waschen wollte. Im nächsten Zimmer wusch er dann eine Frau unter der Dusche. Eine Pflegerin erwischte ihn, als er eine weitere Patientin im Bett entkleidet hatte. Er konnte entkommen.

    Andere Heime wurden gewarnt. Experten des Landeskriminalamtes konnten ein Phantombild des Verdächtigen anfertigen. Noch bevor ein Richter die Veröffentlichung anordnen konnte, schlich sich der Täter offenbar erneut in ein Heim ein: Dort wurde ein dunkelhäutiger Verdächtiger in einem leeren Zimmer erwischt – wieder konnte er flüchten.


    Vera Howanietz: „Aus Gründen der Gefahrenabwehr haben wir das Bild sofort veröffentlicht. Wir hoffen, dass jemand den Verdächtigen erkennt.“ Beschreibung: 30 bis 40 Jahre, 1.70 Meter, schlank, südländisches/nordafrikanisches Aussehen, schwarze, fettige Haare, Dreitage-Bart.
    Name:  8,w=596,q=high,c=0.bild.jpg
Hits: 124
Größe:  42,0 KB

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Sechs Jahre Haft für Vergewaltigung

    Ingolstadt (DK) Es war eine besonders brutale Vergewaltigung , bei der das Opfer nach eigener Aussage Todesängste ausgestanden hatte. Am Freitag hat die 1.Strafkammer des Landgerichts dem nach ihrer Überzeugung eindeutig feststehenden Täter die Quittung präsentiert: Der angeblich aus Palästina stammende Mann soll für sechs Jahre ins Gefängnis und seinem Opfer ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro plus Zinsen zahlen.
    Der schlimme Vorfall vom 1. Juli vorigen Jahres hat das Gericht über drei Verhandlungstage hinweg beschäftigt (DK berichtete). Das Opfer war unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden und hatte dabei, so Vorsitzender Jochen Bösl in der Urteilsbegründung, einen sehr glaubwürdigen Eindruck gemacht. Die inzwischen 22-jährige Frau hatte seinerzeit noch mit ihrer Familie die Flüchtlingsunterkunft „P 3“ an der hinteren Manchinger Straße bewohnt. Auf dem Heimweg von einer Gartenparty war sie vom Täter zunächst bedrängt und dann unter Schlägen hinter einer Firmenmauer zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden. Für die Kammer gab es in der Zusammenschau von Opferangaben und Indizien nicht den leisesten Zweifel an der Täterschaft des 26- oder sogar schon 31-jährigen Arabers (es gibt unterschiedliche Angaben zum Geburtsdatum).
    Der Mann war selber als Flüchtling nach Deutschland gekommen, ist jedoch als Asylbewerber nicht anerkannt. Gegen ihn war bereits vor der Tat ein Abschiebeverfahren angelaufen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich zutiefst überzeugt von seiner Täterschaft gezeigt und Anfang der Woche beim Plädoyer sogar acht Jahre Haft gefordert. Dass die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte, war mit Zweifeln an einer für den Täter äußerst belastenden DNA-Analyse und an der Aussagekraft einiger anderer Indizien begründet worden. Das Gericht hat aber in der Gesamtsicht aller Fakten den genau umgekehrten Schluss gezogen. Alles, so Vorsitzender Bösel, passe da „wunderbar zusammen“. Zunächst mal war das vom Angeklagten genannte Alibi geplatzt: Mitbewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Schrobenhausen, wo der Mann zuletzt gewohnt hatte, konnten sich als Zeugen nicht daran erinnern, ihn in der Tatnacht dort gesehen zu haben. Ein Wachmann konnte nur aussagen, den Araber tags zuvor und am Abend des Tattages gesehen zu haben – da lag die Vergewaltigung in Ingolstadt aber schon rund 20 Stunden zurück. Eine beim Angeklagten gefundene Zugfahrkarte (Fahrradkarte)
    stammte hingegen von einer Fahrt von Ingolstadt nach Schrobenhausen wenige Stunden nach der Tat.
    Daten aus seinem Handy deuteten auf einen Aufenthalt am Ingolstädter Hauptbahnhof ebenfalls relativ kurz nach der Vergewaltigung hin, die nach Angaben des Opfers zwischen 2 und 3 Uhr in der Frühe stattgefunden hatte. Am schwersten wogen allerdings gleich sechs eindeutige DNA-Spuren des Täters am Körper des Opfers, die kurz nach dem Vorfall gesichert worden waren. Eine Verwechslung oder sonstige Fehlanalyse dieser Spuren sei faktisch nicht möglich gewesen, entkräftete das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung Zweifel der Verteidigerin an diesen Spuren, die nach allen gängigen Rechenmodellen mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit auf den Angeklagten deuten. Die Analyse hatte beim Abgleich zu einem Treffer in einer polizeilichen Datenbank geführt, wo der Araber wegen eines früheren (kleineren) Delikts in Deutschland bereits erfasst war. Die Stützung eines Urteils allein auf ein DNA-Gutachten, das machte Vorsitzender Bösl deutlich, ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zwar nicht zulässig, doch im Kontext mehrerer anderer belastender Indizien könne ein solcher wissenschaftlicher Nachweis sehr wohl als schwer belastender Faktor gewichtet werden. Bösl zusammenfassend sehr klar: „Der Angeklagte war der Täter – aus, vorbei und Schluss, und das weiß er auch selber.“
    Gegenüber seiner Anwältin hatte sich der junge Mann vor dem Prozess angeblich noch mit großen Worten zum Tatgeschehen geäußert. Er finde es „schrecklich, dass in Deutschland auf offener Straße Frauen vergewaltigt werden können“, soll er da gesagt haben. Angesichts der Feststellungen des Gerichts wirkt das nun ebenso bizarr wie der Umstand, dass sich der Täter angeblich nach der Vergewaltigung bei der Frau förmlich entschuldigt und sich mit einem Kuss verabschiedet haben soll. Ob das Urteil in Kürze rechtskräftig wird oder der Weg einer Revision beim BGH beschritten wird, war direkt nach der Verkündung noch nicht klar. Sollte der Mann bald von der U-Haft in Strafhaft wandern, wird sicher auch das Abschiebeverfahren wieder aufgenommen. Ob das Opfer vom zugesprochenen Schmerzensgeld jemals etwas sehen wird, ist angesichts dieser Umstände recht unsicher.

    https://www.donaukurier.de/lokales/i...art599,4141467

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Fall 3

    Osnabück. Das Landgericht Osnabrück hat einen 36-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit ging die Kammer deutlich über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Auch dem Vorschlag, den alkoholkranken Angeklagten zunächst für zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt unterzubringen, folgten die Richter nicht.
    Die Große Strafkammer sah es nach zahlreichen Zeugenvernehmungen als erwiesen an, dass der 36-Jährige, der aus Somalia stammt, am späten Abend des 21. September 2018 mit mit brutaler Gewalt versucht hat, eine heute 56-jährige Osnabrückerin zu vergewaltigen. Dabei wurde sie erheblich verletzt.
    Nachdem der Angeklagte der Frau auf ihrem abendlichen Heimweg bis nach Hause gefolgt sei, habe er sie in den Hausflur gestoßen, rekonstruierte der Vorsitzende den Tathergang. Es habe einen Kampf gegeben, in dessen Verlauf der 36-Jährige sein Opfer bis auf die Unterwäsche ausgezogen habe. Als der Angeklagte sich dann selbst ausziehen wollte, sei der Frau die Flucht auf die Straße gelungen. Sie habe unter anderem zwei gebrochene Rippen, blaue Flecken und Würgemale am Hals davongetragen. (Weiterlesen: Opfer der versuchten Vergewaltigung in Osnabrück: „Dann habe ich aufgegeben“)
    Ein halbes Jahr vor der jetzt angeklagten Tat hatte der Angeklagte außerdem während einer Busfahrt in Osnabrück eine junge Frau massiv sexuell belästigt. Das war zwar nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens, dennoch ließ sich das Gericht von dem Opfer, einer 16-Jährigen, den damaligen Tathergang schildern. Diese berichtete, wie sie der 36-Jährige zuerst verbal und dann körperlich belästigt hatte. Sie konnte sich ihm aber entziehen, indem sie aufsprang und fluchtartig aus dem Bus ausstieg.
    Ein Polizist, der die Anzeige nach dem Übergriff auf die 16-Jährige seinerzeit aufgenommen hatte, erinnerte sich an die Aussage des Angeklagten, er spreche nur dann Frauen an, wenn er getrunken habe. So sei das auch bei allen seinen Freunden, habe er sich damals gerechtfertigt. (Weiterlesen: "Sehr, sehr merkwürdig“: Prozess um versuchte Vergewaltigung in Osnabrück fortgesetzt)
    "Er wird es wieder tun"
    Ein medizinischer Gutachter errechnete, dass der 36-Jährige bei der versuchten Vergewaltigung etwa 2,84 Promille im Blut gehabt hatte. Der Angeklagte sei alkoholkrank und durch die Erlebnisse in seinem Heimatland traumatisiert. Erkenntnisse für eine echte psychische Erkrankung gebe es zwar nicht, sehr wohl aber sei der Mann zum Tatzeitpunkt in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen. Unter Alkoholeinfluss würden sich bei ihm Strukturen im Gehirn aktivieren, die zu derartigen Handlungen führen können. "Das ist ein Muster. Er wird es wieder tun, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit", führte der Gutachter aus. Es empfehle sich eine Therapie. Zu der sei der Angeklagte zwar eigentlich nicht bereit, er habe er erklärt, lieber in eine Entziehungsanstalt als ins Gefängnis gehen zu wollen.
    Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten sowie die zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Auch der Verteidiger erklärte, dass das Verhalten seines Mandanten nicht zu entschuldigen sei. Er halte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für ausreichend. Die Rechtsanwältin der 56-Jährigen, die als Nebenklägerin auftrat, schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an. "Zur Befriedigung seiner Bedürfnisse nimmt der Angeklagte alles, was ihm vor die Flinte kommt", bilanzierte die Juristin.
    Die Kammer sprach den Angeklagten schließlich nicht einer versuchten Vergewaltigung schuldig, sondern einer vollendeten besonders schweren sexuellen Nötigung, die in Form einer schweren Körperverletzung erfolgt sei. So begründete sie auch das weit über die Anträge hinausgehende Urteil: Das Strafmaß für dieses Delikt liegt bei einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren und ist somit höher als bei einer versuchten Vergewaltigung.
    Ohne Deutschkenntnisse kein Therapieerfolg
    Auch der Forderung nach der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mochte sich die Kammer nicht anschließen. "Es besteht keine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit", beschied der Vorsitzende dem Angeklagten. Das liege auch an dessen mangelnden Sprachkenntnissen. Therapien, die ausschließlich in englischer Sprache erfolgen, gebe es in Deutschland nicht.
    Gegenstand der Anklage war ursprünglich außerdem der Vorwurf der sexuellen Nötigung eines 23-jährigen Mannes aus dem Landkreis Osnabrück gewesen, dem der Angeklagte einige Tage vor dem Übergriff auf die 56-Jährige nachts nachgestellt hatte. Dieser Anklagepunkt floss aber schließlich aus Mangel an Beweisen nicht in die Verurteilung ein.
    Der seit der Tat inhaftierte 36-jährige hatte in seinem Schlusswort zugegeben, Fehler gemacht zu haben. Er habe jetzt aber schon ein halbes Jahr keinen Alkohol mehr getrunken, wolle Schmerzensgeld bezahlen und eine Therapie machen. Bei der Urteilsverkündung hielt er sich die Hände vor das Gesicht.

    https://www.noz.de/lokales/osnabruec...ger-verurteilt

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Fall 4

    Die junge Frau (17) ist noch immer in Behandlung Vergewaltiger versuchte Opfer zu erwürgen

    Ist dieser smarte junge Mann (21) mit vollen Lippen und gepflegtem Dreitage-Bart in Wirklichkeit ein skrupelloser Frauenschänder?

    Prozess um eine besonders schwere Vergewaltigung in Schwerte: Als seine Freundin (17) sich von ihm trennen wollte, soll Lewan O. völlig ausgerastet sein. Seit Freitag steht der Georgier wegen dieser Vorwürfe vor dem Landgericht in Hagen!
    Mit schwarzer Jacke und weißen T-Shirt sitzt der junge Mann aus Schwerte zwischen seinen Verteidigern. Reglos hört er zu, als Staatsanwältin Bettina Hirschberg die Anklage verliest.
    Danach hatte sich der Angeklagte am 17. Oktober noch einmal zu einer Aussprache mit seiner Ex verabredet. An einem entlegenen Waldstück soll er dann den Leihwagen gestoppt und verriegelt haben. Hirschberg: „Als sie sagte, er möge sie künftig in Ruhe lassen, schlug ihr der Angeklagte mit der Faust ins Gesicht. Als sie weinte und blutete, schlug er erneut zu.“ Schließlich war die Schülerin offenbar so eingeschüchtert, dass sie seiner Aufforderung zu Sex nachkam.
    Als ein Fußgänger kam, das Opfer schrie, soll Lewan O. zu ihr gesagt haben: „Halt die Fresse, oder ich bringe dich um.“ Dann würgte er die Jugendliche den Ermittlungen zufolge, bis sie sogar punktförmige Einblutungen in den Augen bekam – ein deutliches Anzeichen für eine lebensbedrohliche Atemnot!


    Im Prozess wollte sich der Angeklagte zunächst nicht äußern. Eine Gerichtssprecherin: „Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren.“
    Sein Opfer soll am nächsten Prozesstag aussagen. Ihre Anwältin Dr. Arabella Pooth (37): „Sie ist noch immer vollkommen fertig. Sie hat große Angst und befindet sich in therapeutischer Behandlung.“
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...9596.bild.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Fall 5


    Weinheim - Eine Frau wird im FKK-Bereich des Freizeitbades „Miramar“ am Waidsee vergewaltigt. Jetzt muss der Täter in den Knast:

    Update vom 5. April: Das Urteil zum Vergewaltigungs-Prozess im „Miramar“ ist gefallen: Der 26-Jährige muss wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung am Weinheimer Waidsee für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Gericht sieht es als erwiesen, dass der damals 25-Jährige die Frau mit Gewalt zum Sex gezwungen und sie dabei verletzt hat. Der Nacktbader hat am 17. Juli 2018 den öffentlichen Teil des Sees durchschwommen und bemerkte die Frau am Stand des abgesperrten FKK-Bereichs des „Miramar“ in Weinheim.

    Als sie seine Annäherungsversuche und die Aufforderung zum Sex abgelehnt hat, fällt er im FKK-Bereich im Freizeitbad in Weinheim über sie her. Der Mann flieht, kann aber festgenommen werden. Die Frau lässt er mit einem Bluterguss am Auge und Prellungen im Gesicht zurück.
    Vergewaltigung am See im „Miramar“: Mann (25) vor Gericht
    Update vom 25. März: Am 17. Juli soll der Angeklagte Almas H. (25) durch den Waidsee in Richtung des FKK-Breichs des „Miramar“ geschwommen sein. Gegen 21 Uhr habe er dann eine 49-jährige Frau, die gerade am Ufer sitzt, aus sexuellen Motiven angesprochen. Die geht jedoch nicht auf seine Avancen ein. Daraufhin soll der 25-Jährige der Frau insgesamt vier Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie vergewaltigt haben. Nur dank eines Täuschungsmanövers soll der 49-Jährigen die Flucht gelungen sein.
    Der Angeklagte schwimmt daraufhin durch den Waidsee zurück und versucht zu flüchten, wird jedoch kurz darauf festgenommen...........


    https://www.ludwigshafen24.de/region...-10046989.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #434
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    Ein Fall von vielen..........


    Die Kriminalpolizei hat in Augsburger einen 19 Jahre alten Schüler festgenommen. Der Vorwurf: Vergewaltigung und Körperverletzung. Das Opfer war 17.
    Die Kriminalpolizei hat in Augsburg einen 19-jährigen Schüler festgenommen. Nach Angaben der Beamten wurde er am Montag mit einem Haftbefehl wegen einer schon länger zurückliegenden Sexualstraftat aus seiner Unterkunft geholt. Der junge Mann sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
    Die Tat soll sich bereits im September 2018 ereignet haben und kam laut einer Mitteilung der Polizei im Rahmen von anderen Ermittlungen ans Tageslicht. Demnach soll der junge Mann damals ein 17-jähriges Mädchen aus dem Raum München sexuell missbraucht haben. Sie war damals zusammen mit einer Freundin in Augsburg und hatte eine Übernachtungsmöglichkeit gesucht. Nach Auskunft der Polizei soll der 19-Jährige "offenbar die Trunkenheit der 17-Jährigen" ausgenutzt haben.
    Junge Frau wehrte sich
    Nachdem sie alkoholbedingt auf seinem Bett eingeschlafen sei, habe er sie zunächst betatscht. Die junge Frau wachte auf. Ein Polizeisprecher schildert den weiteren Ablauf: "Als die Geschädigte mitbekam, dass die Berührungen - auch unter der Kleidung, insbesondere im Intimbereich – intensiver wurden, wehrte sie sich und konnte so weitergehende, massivere sexuelle Übergriffe verhindern." Sie habe Schmerzen im Unterleib gehabt. Der Vorfall wurde zunächst nicht bei der Polizei angezeigt. Er kam erst zu einem späteren Zeitpunkt bei kriminalpolizeilichen Vernehmungen zur Sprache.
    Der 19-jährige Afghane wurde noch am Montag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg vorgeführt. Er setzte nach Polizeiangaben den Haftbefehl wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Vollzug. Der Heranwachsende sitzt seitdem in Untersuchungshaft. (AZ)

    ..interessant ist die Art der Berichterstattung. Ein 19 Jähriger ist ein erwachsener Mann und kein "Heranwachsender", wie der Bericht verharmlost.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #435
    Registriert seit
    17.09.2018
    Beiträge
    1.833

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    Nazis haben das BKA und die Springerpresse besetzt:
    Deutsche werden deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt.
    Etwa jedes zehnte Opfer, zu denen ein Verdächtiger ermittelt werden konnte, wurde der Kategorie „Zuwanderer“ zugeordnet.
    „Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer“, heißt es im Lagebild.
    Deutsche werden deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt. Dies geht aus dem gleichzeitig mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlichen Lagebild „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor.
    BKA-LAGEBILD Gewalt von Zuwanderern gegen Deutsche nimmt zu

  6. #436
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    ZWEITER AFGHANEN-MESSERMORD IN SCHLESWIG-HOLSTEIN IN SECHS TAGEN

    Flensburg: Afghane ermordet vierfache Mutter – Medien vertuschen

    Was die „Schutzsuchenden“ mit ihrer Lebensfreude zu uns bringen, ist wertvoller als Gold für die Anhänger der Systemparteien: Nach dem grausamen Abschlachten der zweifachen Mutter Jana M. (36) durch einen „psychisch verwirrten“ Afghanen in Preetz letzten Samstag, ist das Gewaltverbrechen an einer vierfachen Mutter in Flensburg nun bereits der zweite brutale Afghanen-Messermord in Schleswig-Holstein – innerhalb von nur sechs Tagen.

    Am Donnerstag gegen 8.30 Uhr erstach ein Flensburger „Mann“ die Mutter seiner vier Kinder in ihrer Wohnung der Heinrichstraße. Das 42-jährige Menschengeschenk stach so schwer auf die 39-jährige Ehefrau ein, dass sie sofort ihren Stichverletzungen erlag. Eine Reanimation am Tatort blieb erfolglos. Es ist anzunehmen, dass das Schlachten der Ehefrau direkt vor den Augen der Kinder vollzogen wurde – ein in vielen archaischen Kulturen beliebter „Erziehungseffekt“ bereits für die Kleinsten.
    Mutter vor den Augen der Kinder abgeschlachtet

    Zuvor waren bei der Polizei mehrere Notrufe aus der Nachbarschaft eingegangen. „Ich gehe davon aus, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung in der Wohnung waren“, sagte Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp. In Schleswig-Holstein sind derzeit bereits Osterferien und die Kinder deshalb auch nicht im integrativen Schulunterricht. Die Geburten-Dschihad-Sprößlinge im Alter von sechs, zehn, 13 und 16 Jahren sind von der Polizei in die Obhut des Jugendamts und des Steuerzahlers übergeben worden. Der Täter wurde nach Auskunft der Polizei zunächst vorsorglich in Gewahrsam genommen. Am Freitag will die Staatsanwaltschaft Flensburg dann darüber entscheiden, ob sie möglicherweise „einen Haftbefehl beantragt“.

    Nach Angaben der Oberstaatsanwältin soll es bereits vor der Tat öfters „Streit“ zwischen den afghanischen Eheleuten gegeben haben. Nach Polizei-Informationen wurde vor der Haustür „ein Fahrrad sichergestellt“, das in Verbindung mit der Tat stehen soll. Die genaue Todesursache der Messertat an der Frau sollen nun Mediziner durch eine Obduktion des Leichnams klären. Beide „Streitbeteiligte“ sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2015 von Afghanistan nach Deutschland „geflüchtet“ sein und lebten nach der großzügigen Einladung der Blutraute seit 2016 im schwarz-grün-regierten Schleswig-Holstein.

    Aus dem politisch korrekten Polizeireport:

    „Am Donnerstagmorgen (11.04.19) ist es möglicherweise zu einer Gewalttat in Flensburg gekommen. Die Polizei wurde gegen 08:25 Uhr in eine Wohnung in die Heinrichstraße gerufen und fand dort eine leblose Frau vor. Die Umstände vor Ort lassen auf den Verdacht eines Tötungsdeliktes schließen. Der mutmaßliche Tatverdächtige wurde festgenommen.

    Die Kriminalpolizei ist vor Ort und hat die Ermittlungen aufgenommen. Weitere Informationen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht werden.“

    Auch die Umvolkungs-Postille „Die WeLT“ berichtet wie gewohnt über einen „Mann als mutmaßlichen Täter“ – wie immer im Unterhaltungs-Teil „Vermischtes / Panorama“ neben: Kim Kardashian möchte Anwältin werden. Hier die Lückenpresse-Meldung im Wortlaut:

    „Vierfache Mutter getötet – Polizei nimmt ihren Mann fest

    Eine vierfache Mutter ist in Flensburg am Donnerstagmorgen einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Ihr 42 Jahre alter Mann soll die 39-Jährige tätlich angegriffen und dabei so schwer verletzt haben, dass sie starb, wie die Polizei mitteilte. Der mutmaßliche Täter ließ sich noch in der Wohnung widerstandslos festnehmen. Zuvor waren bei der Polizei mehrere Notrufe eingegangen.

    Besonders tragisch: Das Ehepaar hat vier Kinder im Alter von sechs, zehn, 13 und 16 Jahren. „Ich gehe davon aus, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung in der Wohnung waren“, sagte Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp der Nachrichtenagentur dpa.

    Sie könne aber nicht sagen, ob die Kinder das Geschehen unmittelbar mitbekommen haben. Die Kinder seien in die Obhut des Jugendamts übergeben worden. Die Tat ereignete sich gegen 8.25 Uhr, in Schleswig-Holstein sind derzeit Osterferien. Nach Angaben der Oberstaatsanwältin soll es bereits vor der Tat Streit zwischen den Eheleuten gegeben haben. Sie konnte noch keine Angaben darüber machen, ob der Mann bereits vernommen wurde und ob er sich zum Geschehen am Donnerstagmorgen äußern wolle. Er befindet sich in Gewahrsam.“

    Auch BILD titelt geheimnisvoll:

    „42-jähriger Tatverdächtiger festgenommen – Mutter von vier Kindern tot in Wohnung entdeckt

    Nach ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Flensburg ist es am Donnerstagmorgen gegen 8.25 Uhr zu einem Streit zwischen zwei Eheleuten in der gemeinsamen Wohnung in der Heinrichstraße in Flensburg gekommen. Der 42 Jahre alte Mann soll seine 39-jährige Frau dabei angegriffen und so schwer verletzt haben, dass sie starb“.

    Münchs Münchhausen-Syndrom – bereits im fortgeschrittenen Stadium

    Erst jüngst machte Holger Münch, immerhin der „Präsident des Deutschen Bundeskriminalamtes“, in einem bemerkenswerten Interview mit der rotgrün-links-verwirrten Gazette „Die ZEIT“ darauf aufmerksam, dass vor allem die Berichterstattung über den 33-prozentigen Anteil von Mehrfach- und Intensivtätern unter Zuwanderer-Verbrechen „unnötigerweise Ängste schüre“.

    In dem fast schon „historisch“ zu bezeichnenden Interview machte der derzeitige BKA-Chef und – ausgerechnet – frühere Bremer Polizeipräsident Münch die Medien mitverantwortlich für die gestiegene Angst in der Bevölkerung:

    “Intensive Berichterstattung über Verbrechen, Einzeltaten, über die spektakulär berichtet wird, verzerren die Wahrnehmung von Kriminalität und tragen dazu bei, die Furcht, selbst Opfer eines Verbrechens zu werden, zu steigern.“

    “Unsere aktuellen Zahlen aus der Opferbefragung zeigen, dass es unter Frauen eine wachsende Furcht vor sexuellen Übergriffen gibt. Ich glaube, dass das auch mit der intensiven Berichterstattung in den Medien über herausragende Einzelfälle zu tun hat. Das prägt die eigene Wahrnehmung – während die tatsächlichen Fallzahlen sinken.“

    Erfahrene psychiatrische Gutachter werden Münch damit das „Münchhausen-Syndrom“ im fortgeschrittenen Stadium bescheinigen. Das einschlägig bekannte Münch (-hausen)-Syndrom ist eine „artifizielle psychische Störung“ auch „Koryphäen-Killer-Syndrom“ genannt, bei dem die Betroffenen gezielt persönliche Missstände erfinden und gegenüber ihren Therapeuten meist plausibel und dramatisch präsentieren.

    Vor einem Jahr wurde in Flensburg die 17-jährige Mireille Bold von einem Afghanen erstochen, PI-NEWS berichtete mehrfach, trotz der Anweisung des Präsidenten des Deutschen Bundeskriminalamtes. Oder gerade deswegen!

    http://www.pi-news.net/2019/04/flens...en-vertuschen/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #437
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.812
    Blog-Einträge
    1

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    Erst jüngst machte Holger Münch, immerhin der „Präsident des Deutschen Bundeskriminalamtes“, in einem bemerkenswerten Interview mit der rotgrün-links-verwirrten Gazette „Die ZEIT“ darauf aufmerksam, dass vor allem die Berichterstattung über den 33-prozentigen Anteil von Mehrfach- und Intensivtätern unter Zuwanderer-Verbrechen „unnötigerweise Ängste schüre“.
    Unnötigerweise? Ist Herr Münch der Meinung, daß die bestehenden Ängste schon ausreichend seien?
    Es ist peinlich, zu welchen Sprachverrenkungen man greift, um die Hilflosigkeit des Systems zu rechtfertigen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #438
    Registriert seit
    07.07.2011
    Beiträge
    15.869

    Mädchenjagd in Arnstädt

    Eine Mutter beklagt, dass junge Männer ihre Tochter auf dem Heimweg durch Arnstadt verfolgt hatten. Die Zwölfjährige empfand die Begegnung als sehr bedrohlich. Jetzt berichten auch andere Arnstädter von solchen Vorkommnissen. weiter bei Thüringer Allgemeine

    Weiterlesen...

  9. #439
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    ZWÖLF VERDÄCHTIGE IN U-HAFT
    Gewalttätige Gruppen greifen Passanten in Würzburg an

    Würzburg – Die Polizei geht gegen mehrere Gruppen vor, die seit über einem Jahr für Ärger in der Würzburger Innenstadt sorgen.

    Wegen Körperverletzung, Bedrohung und Raub werde gegen 51 Männer und eine Frau ermittelt, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Zwölf Verdächtige habe ein Richter in Untersuchungshaft geschickt. In insgesamt 70 Fällen hätten die Personen Passanten und sich gegenseitig angegriffen.

    Die Gruppierungen bestehen laut Ermittlern aus Zuwanderern und Deutschen zwischen 14 und 23 Jahren. Seit Anfang 2018 habe es immer wieder Vorfälle gegeben. „Dass sich Gruppen zusammenschließen, um teils schwerwiegende Straftaten zu begehen, ist für die Region außergewöhnlich“, sagte der Sprecher.
    Die Verdächtigen hätten von ihren Opfern zum Beispiel Geld und Zigaretten gefordert und dabei mit Gewalt gedroht oder auch angewendet, berichtete der Polizeisprecher. In einem Fall sei eine Touristin ihrer Handtasche beraubt und geschlagen worden.

    Eine Ermittlungskommission untersuche auch frühere, ungeklärte Fälle auf die Beteiligung krimineller Gruppen.


    https://www.bild.de/regional/nuernbe...3168.bild.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    FÜR CANNABIS UND ALKOHOL
    Flüchtlingsjunge 67 Mal von Iraker missbraucht?
    Leipzig – Ein 12-Jähriger flüchtete aus seiner Heimat – und wurde hier offenbar von einem Landsmann (49) missbraucht. Jetzt muss sich der Iraker Majid K. vor dem Landgericht Leipzig verantworten.

    Der Vorwurf: Im Gegenzug für Cannabis und Alkohol soll der Mann zwischen 2016 und 2018 mindestens 67 Mal einen bei der ersten Tat 12 Jahre alten Jungen missbraucht haben. Das Opfer, ebenfalls aus dem Irak, war ohne seine Familie in Deutschland angekommen.

    „Sie sprachen das Cannabis-abhängige Kind 2016 in der Sellerhäuser Straße unter dem Vorwand an, einen Job für ihn zu haben“, sagte die Staatsanwältin. In der Folge sei der Familienvater immer wieder mit dem Jungen an das Wäldchen am Kulkwitzer See gefahren.

    Der Angeklagte, der in U-Haft sitzt, schweigt zu den Vorwürfen.


    Ob es Verbindungen zu einer mutmaßlichen Kinderschänder-Bande gibt, gegen die die Staatsanwaltschaft nach BILD-Informationen derzeit ermittelt, ist noch unklar.

    https://www.bild.de/regional/leipzig...7830.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #440
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Der tägliche Horror - Sexuelle Übergriffe oder Überfälle durch Asylbewerber

    Vergewaltigung in Bremen: 16-Jährige missbraucht - Polizei schnappt in Stade den Tatverdächtigen
    Nachdem viele Hinweise aus der Bevölkerung zur Vergewaltigung des Mädchens bei der Polizei Bremen eingegangen waren, konnte der Tatverdächtige identifiziert und im niedersächsischen Stade lokalisiert werden. Am Samstagabend wurde er dann endlich festgenommen. Es handelt sich um einen 18-jährigen Mann aus Syrien. Wie die Polizei mitteilte, leistete der Tatverdächtige bei seiner Festnahme keinen Widerstand.
    Am Sonntag wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Nach dem Erfolg der Fahndung bedankt sich die Polizei Bremen bei der Bevölkerung für die entscheidende Mithilfe bei dieser Festnahme.

    https://www.hna.de/welt/bremen-16-ja...-12193081.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.10.2017, 19:37
  2. Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 18.07.2017, 17:21
  3. Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 28.09.2016, 18:44
  4. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.02.2016, 09:27
  5. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.01.2016, 12:12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •