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  1. #1
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    "Flüchtling" erpresst Deutschland und fordert Job und Wohnung

    Hier steht's : http://www.derwesten.de/staedte/esse...d11428732.html

    Wörtlich:
    Zuvor hatte der Flüchtling erfolglos eine Wohnung, einen Job und einen Kindergarten-Platz für seinen Sohn verlangt.
    Ein "Flüchtling" aus dem Libanon (gibt es rechtlich gesehen eigentlich nicht, im Libanon findet kein Krieg statt) FORDERT einen Job, eine Wohnung und einen KiGa-Platz für seinen Sohn, und droht anderenfalls mit Selbstanzündung !

    Hallo ?
    Das stellt eine schwere Straftat dar, Nötigung bzw. Erpressung !

    Da würde ich gar nicht warten, bis der freiwillig wieder geht (hat er angekündigt)...sofort abschieben aufgrund der starken Gefahr der Verübung einer Straftat...

    Hier muss man allen potentiellen Nachahmern ein Zeichen setzen - "der deutsche Staat ist nicht erpressbar"!

    Aber das ist alles eine Folge von Merkels deutschlandfeindlicher Flüchtlingspolitik...

    Interessant ist auch, wie die WAZ (obiger Link) die Meinungsfreiheit auffasst...ein paar Meinungen ähnlich der meinigen, und schon war die Kommentarfunktion abgeschaltet...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  2. #2
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    AW: "Flüchtling" erpresst Deutschland und fordert Job und Wohnung

    Mit der Drohung, sich anzünden zu wollen, hat ein Flüchtling am Montagmittag für einen Großeinsatz der Polizei in dem Karnaper Flüchtlingsdorf an der Beisekampsfurth gesorgt: Der 33-Jährige aus dem Libanon hatte sich mit einer Flüssigkeit überschüttet und wollte zu einem Feuerzeug greifen. Der Leiter der Einrichtung konnte ihn davon abhalten.
    Der Libanese will freiwillig in seine Heimat zurückkehren

    Alarmierte Polizisten, die mit mehreren Streifenwagen anrückten, nahmen den Mann und dessen Sohn mit zur Wache. Der Fünfjährige kam in die Obhut des Jugendamtes, um einer weiteren Gefährdung des Kindes vorzubeugen.

    Nach Informationen dieser Zeitung soll der Libanese, der kurz vor Weihnachten zusammen mit seinem Kind aus einer Bochumer Notunterkunft nach Karnap verlegt worden war, mit seiner Lebenssituation unzufrieden gewesen sein. Offenbar will er freiwillig in seine Heimat zurückkehren. Seine Ausreisepapiere sollen bereits vorliegen. Auf den Flug aber muss er noch warten. Üblicherweise dauert es vier Wochen, bis ein über die Caritas organisiertes Ticket für eine Rückkehr ins Herkunftsland vorliegt. Mit der Aktion am Montag wollte der 33-Jährige wohl deutlich machen, dass er mit seiner Geduld am Ende ist, hieß es. Zuvor hatte der Flüchtling erfolglos eine Wohnung, einen Job und einen Kindergarten-Platz für seinen Sohn verlangt.

    Nach Auskunft der Polizei hätte der Mann mit der schwer entflammbaren Flüssigkeit nichts anrichten können. Es handelte sich um ein Desinfektionsmittel. Gegen ihn wird jetzt wegen versuchter Nötigung ermittelt. Am Nachmittag wurde der Mann in einer Psychiatrie untergebracht.
    Der Libanese wußte genau, was er macht und dass die Flüssigkeit, mit der er sich übergoß, nicht brennbar ist. Es war nur Show. Show deswegen, weil er seiner erfolgreichen Erpressung eine weitere folgen lassen mußte, um das Land doch nicht verlassen zu müssen. Er erpreßte den Staat mit seiner Heimreise, sollten ihm nicht Wohnung, Arbeitsplatz und Betreuung für seinen Sohn zugesichert werden. Die Heimreise wurde ihm gewährt, das Ticket beantragt. Das aber nun wollte er nicht, also mußte die nächste Handlung dramatischer werden. Eine nicht brennbare Flüssigkeit und ein Feuerzeug, die Show, sich umzubringen. Damit er wenigstens in Deutschland bleiben kann. Nun wurde der Sohn in eine Kinder- und Jugendeinrichtung gegeben und der Papa hat beste Chancen, in Deutschland bleiben zu können, sofern das Jugendamt zu der Überzeugung kommt, für das Kind wäre es besser, nicht mehr dem Papa in Obhut gegeben zu werden. In diesem Fall nämlich hat der Papa das Recht auf Umgang mit seinem Sohn, der ihm verwehrt bliebe, müßte er den Flug mit dem bereits georderten Ticket gen Heimat antreten. Also bleibt Papa hier, damit er den Sohnemann auch alle 14 Tage besuchen kann oder eben wöchentlich, ganz wie das Jugendamt entscheidet. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass Sohnemann mittelfristig doch wieder zu seinem Papa darf, dann aber in Deutschland, denn der Sohn hat sich ja bestens integriert und es wäre inhuman, ihn in ein Land zurückzuschicken, dass er gar nicht richtig kennt. Also bleibt Papi da und Sohn und es wird ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, der die Brüder und die Großeltern und die Frau oder die Frauen nach Deutschland nachkommen läßt, also alle Personen, zu denen eine Bindung bestand. Und schon ist der nächste Familienclan in Deutschland gegründet.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: "Flüchtling" erpresst Deutschland und fordert Job und Wohnung

    Der Kerl gehört in die Klapse und dann abgeschoben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: "Flüchtling" erpresst Deutschland und fordert Job und Wohnung

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Der Kerl gehört in die Klapse und dann abgeschoben.
    Wird er aber nicht, weil er ein Umgangsrecht mit seinem Kind hat. Zudem wird ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden mit besten Aussichten, weil ein minderjähriges Kind in Deutschland ein Recht auf seine Onkel und Tanten und Großeltern und Mütter hat.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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