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Hits: 1635 | 19.12.2015, 11:12 #1
30% der Asylbetrüger brechen schon in den ersten Tagen das Gesetz
In einigen ostdeutschen Bundesländern verlieren die Behörden bereits innerhalb weniger Tage bis zu 30 Prozent der neu ankommenden Flüchtlinge aus dem Blick.
Das schreibt die Saarbrücker Zeitung und beruft sich dabei auf die Innenministerien der Länder. Viele Flüchtlinge verlassen schon nach kurzer Zeit die Erstaufnahme-Einrichtungen und ziehen in größere Städte, andere Länder oder werden von Verwandten abgeholt, heißt es weiter.
Eigentlich sollen Asylbewerber so lange in den Erstaufnahme-Einrichtungen bleiben, bis über ihren Antrag entschieden ist.
http://www.shortnews.de/id/1182675/viele-fluechtlinge-verlassen-nach-kurzer-zeit-die-erstaufnahme-einrichtungenAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: 30% der Asylbetrüger brechen schon in den ersten Tagen das Gesetz
Jetzt würden mich mehrere Dinge interessieren, die sehr stark damit zu tun haben, ob die deutschen Behörden Gesetze und Bestimmungen ebenso brechen und mißachten:
1. Erhalten diese Asylbewerber auch außerhalb der Erstaufnahme-Einrichtungen weiterhin Taschengeld? Es ist wohl kaum zu vermuten, dass sie darauf freiwillig verzichten.
2. Kommt der deutsche Staat weiterhin für ihren Lebensunterhalt auf? In diesem Fall müßte er ja die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Teilhabe bar auszahlen. Auch hier ist kaum zu vermuten, dass die Asylbewerber auf Leistungen verzichten.
3. Wie sieht es mit den Kosten für Arztbesuche und Gesundheit aus? Wer gibt die Behandlungsscheine aus?
4. Werden die Asylverfahren trotzdem weiter betrieben? Was natürlich zu vermuten ist.
5. Sprachkurse, Integrationshilfen etc.?
6. Wird ein Verfahren gegen die Asylbewerber, die unerlaubt die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen (Residenzpflicht) eröffnet? Was wohl kaum zu vermuten ist.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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19.12.2015, 16:00 #3
AW: 30% der Asylbetrüger brechen schon in den ersten Tagen das Gesetz
Der erste Verstoss ist sowieso schon mal LANDFRIEDENSBRUCH
Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
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19.12.2015, 16:05 #4
AW: 30% der Asylbetrüger brechen schon in den ersten Tagen das Gesetz
Residenzpflicht in Deutschland
Eine Residenzpflicht für die Dauer des gesamten Asylverfahrens gibt es innerhalb der Europäischen Union nur in Deutschland. Dort ist sie für Asylbewerber im Asylgesetz und für Geduldete im Aufenthaltsgesetz geregelt. Das Aufenthaltsgesetz erlaubt den Ausländerbehörden darüber hinaus, einzelnen Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder Visum eine räumliche Beschränkung zur Auflage zu machen[2], wovon in der Regel aber kein Gebrauch gemacht wird.
Seit dem 1. Januar 2015 ist die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete grundsätzlich auf drei Monate begrenzt; nur für diejenigen Asylbewerber und Geduldete, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, wird der Wohnsitz durch eine Auflage eingeschränkt.[3]
...
gelb - landesweite Bewegungsfreiheit für Asylbewerber
dunkelgrün - Berlin und Brandenburg kooperieren und erlauben gegenseitige Reisen nachdem eine
Dauerverlassenserlaubnis erteilt wurde
hellgrün - Niedersachsen und Bremen kooperieren und erlauben gegenseitige Reisen
dunkelrot - regierungsbezirkweite Bewegungsfreiheit für Asylbewerber
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19.12.2015, 16:14 #5
AW: 30% der Asylbetrüger brechen schon in den ersten Tagen das Gesetz
Für die Einheimischen Arbeitslosen weht dagegen ein härterer Wind.
Erreichbarkeitsanordnung
Die Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können, kurz: Erreichbarkeitsanordnung (EAO)[1] ist eine vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (heute Bundesagentur für Arbeit) erlassene Anordnung, in der die Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld oder das Arbeitslosengeld II, dass der Leistungsempfänger den Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten können muss, konkretisiert werden soll.
Nach der Anordnung muss sich ein Arbeitsloser einmal werktäglich in seiner Wohnung oder unter einer anderen von ihm mitgeteilten Anschrift aufhalten, um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen. Er muss in der Lage sein, die Arbeitsagentur oder einen potentiellen Arbeitgeber unverzüglich persönlich aufsuchen zu können. Will der Arbeitslose Urlaub machen, benötigt er nach der Anordnung dafür die Zustimmung der Behörde, die ihm in der Regel für höchstens drei Wochen im Kalenderjahr erteilt werden kann.
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Hartz IV: Gericht stützt Ortsanwesenheitspflicht
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19.12.2015, 16:16 #6
AW: 30% der Asylbetrüger brechen schon in den ersten Tagen das Gesetz
Ergiebige Suche
Landfriedensbruch FlüchtlingeVerstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
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19.12.2015, 16:33 #7
AW: 30% der Asylbetrüger brechen schon in den ersten Tagen das Gesetz
Pläne für ein Integrationspflichtgesetz
Klöckner will "Hausordnung" für Deutschland
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19.12.2015, 19:06 #8
Flüchtlinge: 30 Prozent verschwunden
20 bis 30 Prozent der auf die neuen Bundesländer verteilten Flüchtlinge verlassen die dortigen Lager in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft schon wieder. Das ergab eine Umfrage der "Saarbrücker Zeitung" (Samstagausgabe) bei den Innenministerien der ostdeutschen Länder. Demnach kamen in diesem Jahr bisher rund 30.300 Flüchtlinge nach Brandenburg; nur rund 24.600 sind derzeit dort untergebracht. Der Rest sei "einfach verschwunden", sagte ein Regierungsvertreter.
Vermutlich zögen diese Flüchtlinge in Metropolen wie Berlin, zu Verwandten in andere Regionen Deutschlands oder in andere Staaten Europas. In Thüringen mit 26.900 registrierten Flüchtlingen gab das zuständige Migrationsministerium die Quote der "individuellen Abreisen" mit 20 bis 30 Prozent an. Genaue Zahlen gebe es wegen der ungenauen Registrierung nicht.
Auch in Sachsen bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums, dass Flüchtlinge die Lager von sich aus verlassen. Manchmal warteten Angehörige und Bekannte schon an den Eingängen, wenn Neuzugänge kämen, und nähmen sie mit. Eine Quote von bis zu 30 Prozent sei nicht ausgeschlossen.
Bis Oktober hatte man in Sachsen 45.000 Flüchtlinge registriert. Nach Sachsen-Anhalt kamen bis Anfang Dezember 36.400 Flüchtlinge. Weil rund elf Prozent sofort weiterzogen, landeten nur 32.600 in der Erstaufnahme. Auch von dort gingen jedoch etliche weg, hieß es. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Quote der Weiterziehenden nach Angaben des Innenministeriums zehn bis 15 Prozent.
Und was ist mit dem neuen Meldegesetz ab 1 November 2015?
Ein Deutscher muss sich innerhalb 14 Tagen in seiner Mietwohnung anmelden, sonst bekommt er ein hohe Geldstrafe.
http://www.meineimmobilie.de/vermiet...es-meldegesetz
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