...Mit der Rolle rückwärts voran in die Wissensgesellschaft, so lautet die bildungspolitische Devise seither. Und immer noch sind es die Hessen, die dabei Zeichen setzen. Um die Aufklärung zu befördern, verhelfen sie heute dem Glauben, dem religiösen Fundamentalismus, wieder zu wachsendem Ansehen. Mit Stolz verweist die Landesregierung auf die erfolgreiche Einführung des Islam-Unterrichts an hessischen Grundschulen. Allein in Darmstadt sind davon drei betroffen.
Auf dem Lehrplan steht, ganz im Geiste des Herrn von Friedeburg, keine Vermittlung historischen Wissens über das Wesen einer Weltreligion, sondern die Befähigung zum Glaubensbekenntnis, also das Studium des Koran. Um das zu gewährleisten, sind die moslemische Ahmadiyya-Gemeine und die Ditib-Gemeinschaft in die Gestaltung der Lehrpläne einbezogen. Im Auftrag des Staates achten sie darauf, dass der Unterricht mit den Grundsätzen der Religion übereinstimmt, den Kindern das richtige Weltbild vermittelt wird.


Was das heißt, war unlängst vor dem Darmstädter Landgericht zu erleben. Zur Verhandlung stand der Fall eines ortsansässigen moslemischen Ehepaars pakistanischer Herkunft, das seine Tochter umgebracht hatte. Weil sich die Neunzehnjährige nicht davon abhalten ließ, mit ihrem Sex zu haben, obwohl er sie noch nicht geheiratet hatte, würgte sie der Vater so lange, bis sie keinen Laut mehr von sich gab und entsorge die Leiche dann auf einem Waldparkplatz. Die Mutter assistierte ihm dabei.
Die Ahmadiyya-Gemeinde war über den schon länger schwelenden Konflikt informiert gewesen. Auf ihre Weise wollte sie vermitteln, indem sie den jungen Leuten eine Weisung des in London lebenden Kalifen zustellte. Der Gottesmann verordnete die schnelle Verheiratung der Sündigen. Nach den religiösen Regeln, für deren Unterrichtung an den hessischen Schulen die Ahmadiyya-Gemeinde einsteht, wäre damit alles in Ordnung gewesen, halbwegs. Allein, die Eltern wollten nicht tricksen und taten das Ihre.


Als Zeuge zum Prozess geladen, mochte der Bundesvorsitzende der Religionsgemeinschaft ihnen sein Verständnis nicht versagen. Aus seiner Sicht haben Vater und Mutter im Einklang mit ihrem Glauben gehandelt. Denn, so Abdullah Uwe Wagishauser wörtlich: „Die Vorstellung, dass Männer und Frauen außerhalb der Ehe keinen Kontakt haben, findet man im Islam klar und deutlich.“
Zwar verstieg sich der Ahmadiyya-Chef dann weiter nicht zu der Behauptung, dass die Zuwiderhandlung gegebenenfalls einen Mord rechtfertigen würde, fragte aber an: „Warum sollte das Gesetz Gottes dem Zeitgeist angepasste werden?“ Mit anderen Worten, warum sollte der Gläubige einem Grundgesetz Respekt erweisen, über dem das Gesetz Gottes steht?


Eine Frage, die sich auch der Hessische Kultusminister Alexander Lorz stellen lassen muss, wenn er die Zusammenarbeit mit Ahmadiyya bei der Ausgestaltung des Islam-Unterrichts als „Erfolgsgeschichte“ verkauft. Was er bei einer solchen Kumpanei unter der Befähigung zu einer „aufgeklärten und religiösen Mündigkeit ganz im Sinne der verfassungsmäßigen Grundlagen“ versteht, wüsste man gern.
Wollten wir den vereidigten Politiker beim Wort nehmen, wäre die „religiöse Mündigkeit“ Voraussetzung für den Glauben an die Verfassung; anderenfalls drohte ein Gottesstaat, und der Koran stünde über dem Grundgesetz.


In diesem Sinne Allahu Akbar, Herr Minister.
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