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    Ausnahmezustand in Österreich?

    Die ÖVP will prüfen, ob für den Fall eines staatlichen Notstandes die Gesetze verschärft werden sollen. Wie in Frankreich könnten Bürgerrechte vorübergehend außer Kraft gesetzt werden.

    Wien. Frankreich hat auf den Terror mit Ausgangssperren, der Schließung von Moscheen und der Durchsuchung von ganzen Häuserblocks reagiert. In Österreich wäre das alles nicht möglich: Für die Verhängung eines Ausnahmezustands fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) will nun einen Diskussionsprozess in Gang setzen, um zu klären, ob es auch in Österreich die Möglichkeit eines nationalen Notstands geben soll. Die Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf von der Universität Wien wurde beauftragt, eine entsprechende Diskussion zu moderieren.

    Die Menschenrechtskonvention sieht die Möglichkeit eines Ausnahmezustands ausdrücklich vor: Im Falle eines Notstands können auch Bürgerrechte vorübergehend außer Kraft gesetzt werden und beispielsweise die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Auch Hausarrest für Jihadisten, wie ihn Mikl-Leitner vergangene Woche angeregt hat, wäre dann möglich. Voraussetzung ist aber auch dafür ein rechtlicher Rahmen. Den haben etliche Länder geschaffen. Frankreich beispielsweise während des Algerienkriegs 1955. Gebrauch gemacht hat man bisher davon aber erst zweimal, nämlich 1955 und während der Vorstadtunruhen im Jahr 2005 – damals allerdings beschränkt auf die betroffenen Departements. Auch Deutschland hat im Jahr 1968 – begleitet von heftigen Protesten der „außerparlamentarischen Opposition“ – Notstandsgesetze eingeführt, die die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen sichern sollen.
    Präsident mit weitgehenden Rechten

    In Österreich gibt es das nicht, sieht man von der Möglichkeit des Bundespräsidenten ab, mit Hilfe von Notverordnungen auf Krisensituationen zu reagieren. Auch das Bundesheer kann in Österreich zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Inland herangezogen werden. Es würde dabei im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes für das Innenministerium agieren – und hätte somit auch nicht mehr Rechte als die Polizei.
    Braucht es aber überhaupt mehr rechtliche Möglichkeiten? Die Meinungen dazu sind auch in Expertenkreisen geteilt. „Nein“, sagt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Das Sicherheitspolizeigesetz und das Strafgesetzbuch biete der Polizei genug Möglichkeiten, um auf Krisensituationen zu reagieren. Ein Terroranschlag sei jedenfalls kein stichhaltiger Grund, einen Ausnahmezustand auszurufen. Dies sei nur denkbar bei blutigen Auseinandersetzungen wie Bürgerkriegen oder Revolutionen im Inland.

    Quelle und ganzer Artikel: http://diepresse.com/home/politik/in.../home/index.do

    Aus der Krone:

    Video: Einen Schlagabtausch zwischen Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner in Sachen Flüchtlingen - auch wegen der zahlreichen Maßnahmen-Schnellschüsse vonseiten der ÖVP - gab es am Dienstag im Anschluss an den Ministerrat.
    http://www.krone.at/Oesterreich/Ausn...r-Story-484934

    Runterfahren mit der Maus bis zum Video. Das gibt tiefe Einblicke in eine operettenhafte Nichtregierung. Soll man als Österreicher lachen oder weinen? Beides vermutlich...
    Geändert von Schurliwurli (01.12.2015 um 21:16 Uhr)

  2. #2
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    AW: Ausnahmezustand in Österreich?

    Ausnahmezustand und dann Diktatur?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Ausnahmezustand in Österreich?

    Demokratie ist Österreich heute schon keine mehr, es ist eine Nicht-mehr-Demokratie, aber noch keine Diktatur.

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